[...] und vor allem die quasi Abschaffung des Rechtsstaatlichkeitsprinzips. Ungarn, Polen & Co. haben jetzt nen Freifahrtschein, auch wenn es offiziell natürlich ganz anders dargestellt wird.
Das stimmt schlicht nicht. Es gibt einen im Primärrecht der Union vorgesehen Mechanismus, um die in der Homogenitätsklausel des Art. 2 EUV verankerten "Werte der Union" wie etwa die Rechtsstaatlichkeit zu schützen und das ist der Art. 7 EUV.
Der juristische Dienst des Rates hat sowohl den von der Kommission entwickelten "Neuen EU-Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips" als auch den "Vorschlag für eine Verordnung über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten" der Kommission in zwei getrennten Rechtsgutachten als nicht vereinbar mit Unionsrecht angesehen.
Auch wenn der EuGH dazu noch nichts entschieden hat, ist es höchst fraglich, ob es überhaupt mit dem Primärrecht vereinbar ist, Finanzmittel in dieser Form mit Rechtsstaatlichkeit zu verknüpfen. Zumindest meiner Ansicht nach wäre dazu einer Änderung der EU-Verträge notwendig.
Dass es nicht möglich ist, gegen den expliziten Wunsch von Polen und Ungarn, die hier ein Vetorecht haben, Finanzmittel an Rechtsstaatlichkeit zu knüpfen, ist kein "Freifahrtschein" für eine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien durch Ungarn und Polen.
Das Sanktionsverfahren aus Art. 7 Abs. 2 und Abs. 3 EUV sieht bei Verletzung von "Werten der Union" wie Rechtsstaatlichkeit einen doch ziemlich wirkungsvollen Sanktionsmechanismus vor, nämlich die Aussetzung bestimmter Rechte des Mitgliedstaates der diese Werte verletzt, inklusive der Aussetzung der Stimmrechte des Vertreters dieses Mitgliedstaates im Rat.
Das Problem ist, dass der Beschluss für solche Sanktionen einstimmig erfolgen muss, wobei der Mitgliedstaat um den es geht nicht mitstimmen darf, Polen und Ungarn sich aber gegenseitig decken würden und damit einen Sanktionsbeschluss verhindern.
Der Artikel 7 EUV ist schlicht nicht darauf ausgelegt, dass zwei Mitgliedstaaten der Union sich zusammentun, um gemeinsam gegen die Werte der Union zu verstoßen.
Hier kann man eigentlich nur warten, bis in Polen und Ungarn wieder einmal vernünftige Regierungen an der Macht sind und dann die EU-Verträge so ändern, dass die Union wirklich wirkungsvolle Instrumente bekommt, um gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, welche die Werte der Union verletzen.