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Bleiben die 8 Plätze jetzt tatsächlich unbesetzt?
"Wir wollen, dass die Polizei zukünftig bereits bei „drohender Gefahr“ konkrete Maßnahmen ergreifen darf Die Polizei muss zukünftig im Sinne des BVerfG-Urteils vom 20. April 2016 bereits bei „drohender Gefahr“ konkrete Maßnahmen ergreifen dürfen, anstatt wie bislang üblich erst dann zu reagieren, wenn ein Verbrechen bereits verübt wurde oder es konkrete Hinweise auf gegenwärtige oder unmittelbar bevorstehende Gefahren gibt. Die Grundlage hierzu bildet eine effektivere Überwachung gefährlicher Personen. Dadurch können potenziell verdächtige Personen der organisierten Kriminalität und islamische Terrorverdächtige und Gefährder ohne Verurteilung oder begangene Straftat mit richterlichem Beschluss bis zum Wegfall der Gefahr unbegrenzt in Präventionsgewahrsam genommen werden. Das Abhören von technischen Geräten soll mit richterlicher Genehmigung ermöglicht werden. Dazu gehörten auch Zugriffe auf den Computer, das Smartphone und die Cloud. Die Daten sollen durchsucht und gespeichert werden."
Das hakt schon bei zwei, manchmal auch bei drei Punkten.Einfach das Wahlprogramm durchlesen, nachdenken, verstehen.
Gefährder der Demokratie ? Leider Mitnichten !Gilt das auch für Gefährder der Demokratie?
Wäre schön, mal bis in alle Ewigkeit ruhe vor der AfD zu haben.
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