Steffko
Erbsenzähler
Weder Ausbildungen noch vollständige Bilder werden bei Richtern/Anwälten immer das gleiche geforderte Strafmaß hervorrufen.
Sagt dir u.a. das Schöffengericht etwas oder das Geschworenengericht?
Aber wie gesagt, ging es mir eher um die Richter/Anwälte per se, die eben nicht in einem Fall immer gleich entscheiden werden.
Siehe diesen Fall. Die Anklage war der Meinung, 12 Jahre und 10 Monate sollten als Mindestmaß angesetzt werden und das Gericht sprach nur von 9 Jahren.
Beide Parteien hatten deine aufgeführten a) und b) Punkte.
Etwas klarer geworden?
Die Anklage hat nicht 12 Jahre und 10 Monate als "Mindestmaß" angesetzt, sondern sie wollte ganz genau 12 Jahre und 10 Monate. Die Verteidigung wollte weniger, das Gericht kam am Ende irgendwo zwischendrin raus. Das ist ja auch durchaus nicht untypisch, würde ich mal sagen. Die Verteidigung tendiert dazu entlastendes Material besonders stark zu bewerten, die Anklage dazu belastendes Material besonders stark zu bewerten und der Richter sitzt zwischendrin und versucht das ganze so objektiv wie möglich zu betrachten.
Und natürlich ist bei jedem Fall, der durch Menschen entschieden wird, auch immer der Faktor Mensch mit drin. Das lässt sich (leider oder zum Glück?) nicht ändern.

