Meine Anwältin meinte genau das Gegenteil, das es ein Irrglauben ist das du ohne Abmahnung gefeuert werden kannst. Das aber wohl falsch. Nur wenn du ein befristeten Arbeitsvertrag hast geht das. Beim unbefristeten muss 2 mal abgemahnt werden bevor du gefeuert werden darfst.
Du kannst immer gefeuert werden, der Punkt ist nur der ob der ah recht behält, feuern kann er dich trotzdem. Klar wirst du in vielen Bis allen Fällen recht behalten außer bei den außerordentlichen kündigen wie bei Diebstahl z.b.
Dass du 2x abgemahnt werden musst ist auch mumpitz, das wird ein Richter entscheiden nach dem Fall, es gibt keinerlei rechtliche Grundlage dafür, das kann von Bundesland zu Bundesland anders sein. Ein Richter wird das immer abwägen und auch betrachten wie lange man in einem Betrieb gearbeitet hat. Je nach politischer Lage ändern sich auch bag Urteile obwohl das Gesetz identisch geblieben ist. Unter einer afd Führung wirst du wahrscheinlich keinerlei Abmahnung mehr benötigen, das lässt sich sicherlich auslegen, der Gesetzgeber hat nirgends im Gesetz hinterlegt dass es eine Abmahnung benötigt wird.
Wenn man sich mal anschaut wie sich das bag über die Jahre verhält ist das besorgniserregend, hab mal viel zu Leiharbeiter recherchieren müssen, früher vor 20 Jahren dürfte niemand was in deinem Betrieb machen, vor allem weder den Raum noch Betriebsmittel benutzen, heute bezieht sich alles nur noch auf weisungsbefugnis, sofern der ag also einem fremden keine Weisungen erteilt darf der Fremde im Betrieb machen was er will. Das bag ist sehr Arbeitgeber freundlich geworden.
Die Probezeit ist nicht relevant bei einer Kündigung, die verkürzt ja nur die Kündigungsfrist, dein Problem ist eher dass du gar keinen kündigungsschutz hast da dieser erst ab 6 Monaten vorhanden ist. Also wenn er dich kündigt seh ich keinerlei Chancen außer sie wäre sittenwidrig. Eine vorherige Abmahnung spielt also keinerlei Rolle in dem Fall. Kündigungsschutz entfaltet sich in Deutschland erst nach 6 Monaten.