Update: Offensichtlich ist er sich doch nicht so sicher...
Von 1.300 Euro der Mietkaution hat er uns nun 1.000 Euro zurücküberwiesen.
Die Endabrechnung für die Nebenkosten werden wir erst Mai 2019 erhalten, dann ist die Hausverwaltung mit allem durch.
Die Frage ist, ob er den Rest so lange zurückbehalten darf... Der Gesetzgeber gesteht einem Vermieter maximal den Einbehalt einer etwaigen Nachforderung zu. Dabei muss der Vermieter sich auf vorhandene Vorjahreswerte beziehen. In der Vergangenheit haben wir immer Geld zurückbekommen, zuletzt knapp 100,00 Euro...
Ich will mich nicht weiter aufregen und die 300 Euro tun mir in keiner Weise weh, aber mir gehts ums Prinzip.
Dem Verrückten muss aufgezeigt werden, wo der Frosch die Locken hat