G
Gelöschte Mitglieder 1610
Gast
Mitleidslike 

Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.

danke.Mitleidslike![]()
Alter, du trollst doch.
Wenn das da drinne steht, gilt das für beide Seiten, und daher kann natürlich sowas wie "6 Monate" drin stehen, wenn es denn für beide gilt.
Ich habe weiter oben einen Tarifvertrag verlinkt, da stehen auch längere Fristen drin. Und auch in einem AV kann man längere Fristen vereinbaren, wenn es denn für beide gilt. In meinen AV steht von Anfang eine Kündigungsfrist von drei Monaten drinne. Gilt für mich, gilt aber auch für meinen Arbeitgeber. (Der AV wurde übrigens tatsächlich von nem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesetzt, und der wird ja wohl wissen, was er tut).
Ist blöd, wenn ich was neues anfangen will, gibt mir aber einen Puffer von drei Monaten, falls die mich loshaben wollen. Und darauf hab ich wert gelegt. Und jetzt hab ich halt 3 Monate Kündigungsfrist, wenn ich hier aufhören will, und eben NICHT 4 Wochen.
(davon ab geben mir die 3 Monate Kü-frist eine gute Verhandlungsmasse bzgl. Abfindung, wenn die mich doch mal kündigen wollen. Weil die mich dann ja sicher nicht noch 3 Monate hier sitzen lassen wollen)
Sogar 18 Monate Kü-frist sind von Anfang an möglich: https://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-11/arbeitsrecht-kuendigungen-fristen
Das erste was man lernen muss, in einem Vertrag kann alles stehen was sich einer ausdenkt, da könnte auch 1 Woche stehen. Es macht es nur nichts rechtkräftig.Wie können bei deinem Vertrag 3 Monate drin stehen, wenn vom Gesetz her du nach einer langen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine längere Frist hast?
Wenn ich so lange im Betrieb bin, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen länger als die einzelvertraglich vereinbarten 3 Monate sind, dann gelten natürlich die längeren Fristen des BGB. Dann ist ja die im AV stehende Kü-Frist kürzer als die Mindestkündigungsfrist des Gesetzgebers, und daher gilt die Mindestkündigungsfrist des BGB. Es sei denn, es gibt einen TV, dann gilt der, wenn er denn längere Kündigungsfristen als das BGB vorsiehtWie können bei deinem Vertrag 3 Monate drin stehen, wenn vom Gesetz her du nach einer langen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine längere Frist hast?
FÜR DICH GANZ SICHER NICHT!!!
Du bist vermutlich einer der letzten User, die ich hier für aggressiv gehalten hätte. Eigentlich müsste ich jetzt erstmal meine Einschätzungen für alle User komplett überdenken. Ist Dr Shakal vielleicht ein ganz normaler Typ...?
Ne. Jetzt weiß ich wenigstens, dass du es verstanden hast.Also doch verschwendete Lebenszeit, wie gedacht. Aber gut.
Ne. Jetzt weiß ich wenigstens, dass du es verstanden hast.
Wenn ich so lange im Betrieb bin, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen länger als die einzelvertraglich vereinbarten 3 Monate sind, dann gelten natürlich die längeren Fristen des BGB. Dann ist ja die im AV stehende Kü-Frist kürzer als die Mindestkündigungsfrist des Gesetzgebers, und daher gilt die Mindestkündigungsfrist des BGB. Es sei denn, es gibt einen TV, dann gilt der, wenn er denn längere Kündigungsfristen als das BGB vorsieht![]()
Werden die Riester-Sachen nicht eh automatisch an das Finanzamt gemeldet?
Du wirst lachen, ich hab tatsächlich schon heute morgen vor der Arbeit in den Instrumentenkoffern geschaut, ob das da irgendwie reingekommen istGuck mal in der Tuba nach...![]()

Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Siehe weitere Informationen und konfiguriere deine Einstellungen