Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Der "Ich könnte kotzen" Thread (3 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Alter, du trollst doch.


Wenn das da drinne steht, gilt das für beide Seiten, und daher kann natürlich sowas wie "6 Monate" drin stehen, wenn es denn für beide gilt.
Ich habe weiter oben einen Tarifvertrag verlinkt, da stehen auch längere Fristen drin. Und auch in einem AV kann man längere Fristen vereinbaren, wenn es denn für beide gilt. In meinen AV steht von Anfang eine Kündigungsfrist von drei Monaten drinne. Gilt für mich, gilt aber auch für meinen Arbeitgeber. (Der AV wurde übrigens tatsächlich von nem Fachanwalt für Arbeitsrecht aufgesetzt, und der wird ja wohl wissen, was er tut).
Ist blöd, wenn ich was neues anfangen will, gibt mir aber einen Puffer von drei Monaten, falls die mich loshaben wollen. Und darauf hab ich wert gelegt. Und jetzt hab ich halt 3 Monate Kündigungsfrist, wenn ich hier aufhören will, und eben NICHT 4 Wochen.
(davon ab geben mir die 3 Monate Kü-frist eine gute Verhandlungsmasse bzgl. Abfindung, wenn die mich doch mal kündigen wollen. Weil die mich dann ja sicher nicht noch 3 Monate hier sitzen lassen wollen :D)

Sogar 18 Monate Kü-frist sind von Anfang an möglich: https://www.zeit.de/karriere/beruf/2012-11/arbeitsrecht-kuendigungen-fristen

Wie können bei deinem Vertrag 3 Monate drin stehen, wenn vom Gesetz her du nach einer langen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine längere Frist hast?
 
Wie können bei deinem Vertrag 3 Monate drin stehen, wenn vom Gesetz her du nach einer langen Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine längere Frist hast?
Wenn ich so lange im Betrieb bin, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen länger als die einzelvertraglich vereinbarten 3 Monate sind, dann gelten natürlich die längeren Fristen des BGB. Dann ist ja die im AV stehende Kü-Frist kürzer als die Mindestkündigungsfrist des Gesetzgebers, und daher gilt die Mindestkündigungsfrist des BGB. Es sei denn, es gibt einen TV, dann gilt der, wenn er denn längere Kündigungsfristen als das BGB vorsieht :D

Aber nu ist echt gut. Mag nimmer.
tenor.gif
 
Wenn ich so lange im Betrieb bin, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen länger als die einzelvertraglich vereinbarten 3 Monate sind, dann gelten natürlich die längeren Fristen des BGB. Dann ist ja die im AV stehende Kü-Frist kürzer als die Mindestkündigungsfrist des Gesetzgebers, und daher gilt die Mindestkündigungsfrist des BGB. Es sei denn, es gibt einen TV, dann gilt der, wenn er denn längere Kündigungsfristen als das BGB vorsieht :D

Objektiv oder Subjektiv gesehen?
 
Ich bin gerade irgendwie nicht in der Lage meine Riester in meine Steuererklärung einzutragen. Der Wisch von der Allianz überfordert mich total - da steht was ganz anderes, als in meinem Programm. Ich frag mich gerade auch ernsthaft, wie ich das letztes Jahr nur geschafft habe :fp:
 
Werden die Riester-Sachen nicht eh automatisch an das Finanzamt gemeldet?

Die melden die Beträge, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich nicht dennoch was ausfüllen muss. Ich will nicht weniger kriegen, nur weil ich was verschlafe. Die Frage ist natürlich auch, ob mir geholfen ist, wenn ich diesen Unsinn falsch ausfülle :D

Aktuell frage ich mich gerade, ob ich ernsthaft auch alle Daten von 2016 eintragen muss.
 
Geldbörse anscheind weg... gestern Abend bei der Probe vom Musikzug noch da, jetzt nicht mehr auffindbar und beim Hausmeister wurde von den Putzkräften auch nichts abgegeben :fp:

Später zuhause noch mal gucken. Wenn das weg ist Kotze ich... 2 Girokontokarten, Führerschein, Perso, Stempelkarte, KK-Karte :| Das wird wieder ein gerenne und gesperre :fp:
 
Zurück
Oben