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Der "Ich könnte kotzen" Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

In BGB 622 steht allerdings trotzdem was davon, dass durch einen Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden kann. Fraglich ist für mich da nur, ob der Sinn dahinter nicht ist, dass dieser Tarifvertrag eine Verbesserung für den Arbeitnehmer bringen muss :?

Edit: Wenn ich das Günstigkeitsprinzip aus dem obigen Dokument noch richtig im Kopf hab, würde das wohl bedeuten, dass der Tarifvertrag nur dann für den Arbeitnehmer vorgeht, wenn er günstigere Regelungen (in dem Fall: kürzere Kündigungsfrist für den AN) vorsieht - während er bei Dingen, die den AN gegenüber dem AG schlechter stellen, nicht anzuwenden ist.
Aber das ist jetzt nur so Pseudowissen/Mutmaßung.
 
Wenn Du über 20 Jahre im Betrieb bist dann hast Du 7 Monate Kündigungsfrist seitens des AG aber selber hast Du 4 Wochen wenn Du weg willst. Siehe Pyramide und Günstigkeitsprinzip. Egal ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag besteht.
Dachte ich auch immer.
Aber scheinbar wenn im Vertrag was steht wie:“Der Arbeitnehmer hat die gleichen Fristen wie der Arbeitgeber...“ oder so ähnlich, kann man da nichts machen. Außer man klagt vor Gericht.
 
Wenn Du über 20 Jahre im Betrieb bist dann hast Du 7 Monate Kündigungsfrist seitens des AG aber selber hast Du 4 Wochen wenn Du weg willst. Siehe Pyramide und Günstigkeitsprinzip. Egal ob eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag besteht.
Okay.... In unserem MTV der IGM stehen die Fristen beiderseitig drin. Und alle längerbeschäftigten Kollegen in den letzten Jahren sind länger als 4 Wochen geblieben. Wenn es dann so einfach wäre hätten wir bestimmt davon gehört.
 
Meist steht ja auch in den Tarifverträgen
Dachte ich auch immer.
Aber scheinbar wenn im Vertrag was steht wie:“Der Arbeitnehmer hat die gleichen Fristen wie der Arbeitgeber...“ oder so ähnlich, kann man da nichts machen. Außer man klagt vor Gericht.

Siehe Pyramide. Arbeitsvertrag nur an 2. Stelle von unten. Man selber muss doch gar nicht klagen. Ich kündige gesetzmäßig fristgerecht. Wenn der AG das nicht akzeptieren will muss er doch klagen.
 
Meist steht ja auch in den Tarifverträgen


Siehe Pyramide. Arbeitsvertrag nur an 2. Stelle von unten. Man selber muss doch gar nicht klagen. Ich kündige gesetzmäßig fristgerecht. Wenn der AG das nicht akzeptieren will muss er doch klagen.

Hmmmm. Das Inet ist sich diesbezüglich nicht so einig, wenn es im TV auch einen Passus zum Frist des AN gibt. Ich frag ma den Chef meine Frau, der macht Arbeitsrecht. Aber warum bastelt die IGM dann so einen TV wenn es alles so klar ist?
 
Meist steht ja auch in den Tarifverträgen


Siehe Pyramide. Arbeitsvertrag nur an 2. Stelle von unten. Man selber muss doch gar nicht klagen. Ich kündige gesetzmäßig fristgerecht. Wenn der AG das nicht akzeptieren will muss er doch klagen.
Siehe hier:

„Die Vertragsparteien sind frei, längere Kündigungsfristen zu vereinbaren. Gemäß § 622 Abs. 6 BGB ist es allerdings verboten, dass für einen Arbeitnehmer eine längere Kündigungsfrist als für den Arbeitgeber vereinbart wird. Zulässig sind lediglich sogenannte „Gleichstellungsklauseln“. Bei diesen verständigen sich die Arbeitsvertragsparteien darauf, dass die durch den Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten. Eine solche Regelung entfaltet immer dann Wirkung, wenn sich die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gemäß § 622 Abs. 2 BGB aufgrund zunehmender Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers verlängern.“

Wenn der AG z.B. 6 Monate wegen Betriebszugehörigkeit hat, kann auch der AN 6 Monate haben. KANN! Muss im Vertrag stehen!


https://de.m.wikipedia.org/wiki/Kündigungsfristen_im_Arbeitsrecht
 
also ich hab letztens bremsen belege und scheiben komplett (also alle 4) bei bmw mit kleiner inspektion für 700 ocken gemacht. an deiner stelle würde ich mir nach möglichkeit mal nen preis bei einer anderen werkstatt einholen.
Hatte das irgendwie falsch in Erinnerung :O_o:

Materialkosten für die Bremse waren netto knapp über 100 €, dazu halt die Arbeitszeit.

Insgesamt aber halt doch 1350 €. Kondensator, Bremsen, standard-Inspektion mit Kleinkram, TÜV, AU, 6,5 Stunden Arbeitszeit läppert sich halt :I
 
Leute, jetzt glaubt mir dich einfach. Wenns keinen TV gibt, und im AV nix anderes steht, gilt das BGB.
Wenn im TV aber steht, das die Frist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt, dann gilt das. Und natürlich muss das für beide Seiten gelten, dass ist doch logisch. Natürlich darf der AG nicht kürzere Künfigungsfristen haben als der AN.
Das meinte ich doch vorhin mit dem "Rosinenpicken". Einerseits ist man froh, wenn man vom AG nur mit langen Kündigungsfristen gekündigt werden kann, andererseits will man, wenns einem in den Kram passt, so schnell wie möglich aus dem AV raus.
Alle TV des öffentlichen Dienstes und z.B. der IG Metall verlängern nach gewisser Betriebszugehörigkeit für beide(!) Seiten die Kündigungsfristen. Meint ihr, die wären alle nicht rechtens?

Und @Schnitzelbrötchen: es ging explizit um Verträge mit Tarifbindung, und da gilt das oben geschriebene. Du kannst nicht einfach sagen "jeder AN hat 4 Wochen Kündigungsfrist und damit basta". Das ist schlicht falsch.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Seo
Das mit den „6 Wochen“ darf aber so nicht drin stehen.
Wenn dann das mit der Gleichstellung. Je nach Betriebszugehörigkeit haben beide Parteien die gleichen Fristen.
 
Eben folgende Phishing Mail bekommen. Erstmal natürlich erschreckt und für echt gehalten. Absender passt nicht und mein Account ist natürlich auch nicht gesperrt. Trotzdem hasse ich solchen Mist und werde die Tage mal das Passwort ändern.


Bildschirmfoto 2018-05-15 um 20.56.43.png
 
@Seo
Das mit den „6 Wochen“ darf aber so nicht drin stehen.
Wenn dann das mit der Gleichstellung. Je nach Betriebszugehörigkeit haben beide Parteien die gleichen Fristen.
Natürlich darf da "6 Wochen" drinstehen, oder auch 7 Monate. Irgendein Zeitraum muss ja festgelegt werden. Muss halt nur für beide Seiten gelten.
https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/
Und hier ein Beispiel: Paragraph 19: http://www.vka.de/media/exe/18/4bc8345a12a3c7890cdf670784aea9d2/tv-v_idf_ndtv_nr._12.pdf
 
Natürlich darf da "6 Wochen" drinstehen, oder auch 7 Monate. Irgendein Zeitraum muss ja festgelegt werden. Muss halt nur für beide Seiten gelten.
https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/
Und hier ein Beispiel: Paragraph 19: http://www.vka.de/media/exe/18/4bc8345a12a3c7890cdf670784aea9d2/tv-v_idf_ndtv_nr._12.pdf

Wie kann da 6 Monate drin stehen wenn du als Bsp. nach 8 Monaten schon kündigst. Würde ja dann bedeuten, dass auch der AG nach 8 Monaten, erst noch 6 Monate warten muss um dich zu kicken.
 
Hamlet, das ist doch an die Betriebszugehörigkeit gebunden. Und die wenigsten werden nach 8 Monaten Betruebszugehörigkeit schon eine Kü-Frist von 6 Monaten haben...
Aber theoretisch würde dein Beispiel gehen, denn eine lange Kü-Frist ist für nen AN objektiv günstiger als eine kurze.
 
Leute, jetzt glaubt mir dich einfach. Wenns keinen TV gibt, und im AV nix anderes steht, gilt das BGB.
Wenn im TV aber steht, das die Frist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt, dann gilt das. Und natürlich muss das für beide Seiten gelten, dass ist doch logisch. Natürlich darf der AG nicht kürzere Künfigungsfristen haben als der AN.
Das meinte ich doch vorhin mit dem "R

Und @Schnitzelbrötchen: es ging explizit um Verträge mit Tarifbindung, und da gilt das oben geschriebene. Du kannst nicht einfach sagen "jeder AN hat 4 Wochen Kündigungsfrist und damit basta". Das ist schlicht falsch.

Nochmal: Gilt ein Tarifvertrag, gelten die tarifvertraglichen Fristen, wenn sie für den Arbeitnehmer günstiger sind.

https://www.finanztip.de/arbeitsrecht-kuendigungsfrist/

D.h. wenn BGB für mich als AN günstiger = besser ist, kann ich das/diese Kündigungsfrist beanspruchen.
 
@Schnitzelbrötchen
Nein, bzw Denkfehler :)

Eine (beiderseitige) längere Kü-Frist ist für den AN objektiv betrachter immer besser und somit günstiger. Auch wenn subjektiv MachtAG jetzt gerade schnell aus dem Arbeitsverhältnis raus will. Und beim Günstigkeitsprinzip gehts darum, was objektiv besser ist, nicht was für den Einzelnen (subjektiv) jetzt im Moment gerade besser ist. :)
Günstigkeitsprinzip heisst nicht, ich kam mir die Perlen rauspicken und die Dinge so auslegen, wie es mir gerade in den Kram passt.
Siehe:
Das Günstigkeitsprinzip ist eine international anerkannte und aus der Rechtsprechung entwickelte Kollisionsregel. Diese besagt, dass von mehreren anwendbaren Normen diejenige den Vorrang hat, die für den Arbeitnehmer objektiv am günstigsten ist. Mit objektiv ist gemeint, dass es nicht auf den subjektiven Einzelfall ankommt. Eine zweimonatige Kündigungsfrist ist beispielsweise objektiv gesehen besser, als eine einmonatige – auch dann, wenn der einzelne Arbeitnehmer vielleicht möglichst schnell das Arbeitsverhältnis kündigen und das Unternehmen verlassen möchte. Hier kann sich der Arbeitnehmer nicht auf die für ihn kürzere und somit günstigere Kündigungsfrist berufen.
https://www.ahs-kanzlei.de/2015/05/normenkollision-arbeitsrecht-guenstigkeitsprinzip/

Oder wiki:
Beispiel: Ist eine einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer günstiger, weil sie im Fall der arbeitgeberseitigen Kündigung längere Fristen als ein Tarifvertrag oder § 622 BGB vorsieht, kann sich ein Arbeitnehmer, wenn er selbst kündigen will, nicht darauf berufen, in diesem Fall sei der Arbeitsvertrag für ihn ungünstiger.

Nochmal: denkst du wirklich, die Millionen AN, die im ÖD oder in der Metallbranche arbeiten, sind so blöd, und halten sich an die dort vereinbarten längeren Fristen, wenn sie in Wahrheit jederzeit nach 4 Wochen gehen könnten? :)

Aber jetzt hab ich keine Lust mehr, glaub doch, was du willst :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Hamlet, das ist doch an die Betriebszugehörigkeit gebunden. Und die wenigsten werden nach 8 Monaten Betruebszugehörigkeit schon eine Kü-Frist von 6 Monaten haben...
Aber theoretisch würde dein Beispiel gehen, denn eine lange Kü-Frist ist für nen AN objektiv günstiger als eine kurze.
Eben. Ist an die Betriebszugehörigkeit gebunden. Und du kannst dann selbst keine 6 Monate haben wenn die Firma dich schon nach 1 Monat wegen kurzer Betriebszugehörigkeit kicken könnte.
 
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