Steffko
Erbsenzähler
In BGB 622 steht allerdings trotzdem was davon, dass durch einen Tarifvertrag von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden kann. Fraglich ist für mich da nur, ob der Sinn dahinter nicht ist, dass dieser Tarifvertrag eine Verbesserung für den Arbeitnehmer bringen muss 
Edit: Wenn ich das Günstigkeitsprinzip aus dem obigen Dokument noch richtig im Kopf hab, würde das wohl bedeuten, dass der Tarifvertrag nur dann für den Arbeitnehmer vorgeht, wenn er günstigere Regelungen (in dem Fall: kürzere Kündigungsfrist für den AN) vorsieht - während er bei Dingen, die den AN gegenüber dem AG schlechter stellen, nicht anzuwenden ist.
Aber das ist jetzt nur so Pseudowissen/Mutmaßung.

Edit: Wenn ich das Günstigkeitsprinzip aus dem obigen Dokument noch richtig im Kopf hab, würde das wohl bedeuten, dass der Tarifvertrag nur dann für den Arbeitnehmer vorgeht, wenn er günstigere Regelungen (in dem Fall: kürzere Kündigungsfrist für den AN) vorsieht - während er bei Dingen, die den AN gegenüber dem AG schlechter stellen, nicht anzuwenden ist.
Aber das ist jetzt nur so Pseudowissen/Mutmaßung.


