Ja, und weiter? Natürlich ist das ein Fakt^^
Macht Sinn, dass man einen Gerichtstermin nicht durchführt, wenn der Angeklagte gerade nicht fähig ist, der Verhandlung beizuwohnen, oder?
Das macht den Konsum von Kokain aber immer noch nicht strafbewehrt und hat auch immer noch nix mit dem Delikt an sich zu tun, für das das Urteil gesprochen wurde.
Wie gesagt: Evtl. gabs dafür ein Bußgeld. Aber das ist keine Straftat und ist auch vom zu verhandelnden Fall losgelöst zu betrachten. Denn ob er Jahre nach der Tat Kokain konsumiert, hat keinerlei Einfluss darauf, wie hart die Strafe für den Tötungsdelikt zu sein hat.
Und ich wills nochmal betonen: Mir geht es nicht um Schönrederei oder Täterschutz oder was auch sonst immer in den Raum geworfen wird. Mir geht es nur um eine objektive Betrachtung des Falles und darum, von Einzelfällen nicht gleich auf den Rechtsstaat an sich einzukloppen.
Das der Täter ein Arschloch ist, steht wohl nicht zur Debatte. In meinen Augen ist JEDER ein Arschloch, der mit 90 durch ne 50er-Zone rast. Aber Arschlochsein steht eben auch nicht unter Strafe.