Bis Juli 2016 wurden zu den Sexualdelikten in Köln allein zwei Männer zu Bewährungsstrafen verurteilt. "Als Gründe für die ernüchternde strafrechtliche Bilanz sieht das BKA "Ermittlungshemmnisse": Es habe kein geeignetes Bildmaterial gegeben, die Frauen konnten die Täter nur schlecht beschreiben."
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Bis Oktober 2016 gab es vor dem Kölner
Amtsgericht 19 Verhandlungen gegen 22 Angeklagte. Dabei wurden Strafen zwischen 480 Euro und 20 Monaten Haft ohne Bewährung verhängt. Wegen
sexueller Nötigung wurde lediglich in einem Verfahren verurteilt, in einem weiteren wegen
Beleidigung auf sexueller Grundlage durch Grapschen. Die meisten anderen Anklagen erfolgten wegen
Diebstahlsdelikten. Bei den Angeklagten handelte es sich überwiegend um Nordafrikaner. Elf Verfahren waren
rechtskräftig abgeschlossen, gegen acht Urteile wurden
Rechtsmittel eingelegt. Vier weitere Verfahren endeten ohne Gerichtsverhandlung mit
Strafbefehlen. Im Zusammenhang mit der Silvesternacht waren rund ein Dutzend weiterer Verfahren anhängig.
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Bis Ende November 2016 wurden nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums nach insgesamt 1205 Strafanzeigen nur sechs Täter verurteilt, einer davon noch nicht
rechtskräftig. Das Amtsgericht Köln verhängte Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr und neun Monaten, die meisten davon zur Bewährung. Viele Verfahren wurden eingestellt, nachdem kein Tatverdächtiger ermittelt wurde.
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