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Keine Antwort, alles klar :dhoch:
Ich habe doch geantwortet, aber bitte, hier nochmal.
Die, die ohne Ausweispapiere ankommen, nicht ins Land lassen, oder erst ins Land lassen wenn die Identität zweifelsfrei geklärt ist.
Die, die jetzt schon da sind und keine Papiere haben, und daher nicht abgeschoben werden können, da ihr Herkunftsland sie nicht identifiziert bzw. ablehnt, sind natürlich ein Problem, also werden wir sie wohl dank Merkels offener Grenzen nie wieder los.
Wie soll aber auch Afghanistan einen ihrer Bürger bestätigen, wenn es diesen bei ihnen nicht gibt, da ja praktisch jeder der ohne Ausweispapiere bei uns angekommen ist, freie Auswahl hatte bei, Herkunftsland, Geburtsdatum und Name :ugly:
 
Ich habe doch geantwortet, aber bitte, hier nochmal.
Die, die ohne Ausweispapiere ankommen, nicht ins Land lassen, oder erst ins Land lassen wenn die Identität zweifelsfrei geklärt ist.
Die, die jetzt schon da sind und keine Papiere haben, und daher nicht abgeschoben werden können, da ihr Herkunftsland sie nicht identifiziert bzw. ablehnt, sind natürlich ein Problem, also werden wir sie wohl dank Merkels offener Grenzen nie wieder los.
Wie soll aber auch Afghanistan einen ihrer Bürger bestätigen, wenn es diesen bei ihnen nicht gibt, da ja praktisch jeder der ohne Ausweispapiere bei uns angekommen ist, freie Auswahl hatte bei, Herkunftsland, Geburtsdatum und Name :ugly:

DAS war jetzt eine Antwort, das vorher nicht. Also stimmen wir überein. Jemand ohne Pass kann nicht abgeschoben werden, das ist doch schon mal eine solide Basis :D
 
DAS war jetzt eine Antwort, das vorher nicht. Also stimmen wir überein. Jemand ohne Pass kann nicht abgeschoben werden, das ist doch schon mal eine solide Basis :D
Wie wäre es dann damit, wenn Flüchtling A angibt, er sei aus Afghanistan, geboren am 07.07.1997, und sein Name sei Abdul Wasweissich, und Afghanistan dann sagt, nö, den gibt es bei uns nicht, diesen dann solange in Haft zu nehmen, bis ihm wieder einfällt woher er kommt, wie er heisst und wann er geboren ist ? :D
 
Ausserdem besteht ja immer noch die Möglichkeit die Muttersprache einer Person zu definieren. So könnte man zumindest theoretisch ziemlich genau feststellen aus welcher Region jemand kommt.
 
Wie wäre es dann damit, wenn Flüchtling A angibt, er sei aus Afghanistan, geboren am 07.07.1997, und sein Name sei Abdul Wasweissich, und Afghanistan dann sagt, nö, den gibt es bei uns nicht, diesen dann solange in Haft zu nehmen, bis ihm wieder einfällt woher er kommt, wie er heisst und wann er geboren ist ? :D

Ich bin kein Spezialist in Sachen Einwanderungsrecht, insofern habe ich keine Ahnung, ob das so rechtlich in Ordnung ist. Nur ist mir auch nicht ganz klar, wie uns das helfen soll. Wenn er bei uns in Haft ist, ist er bei uns, sprich abschieben können wir dann trotzdem nicht. Und was ist mit Staaten, die sich im Bürgerkrieg befinden und aktuell einfach niemand da ist, der eine Identität bestätigen könnte?
 
Ich bin kein Spezialist in Sachen Einwanderungsrecht, insofern habe ich keine Ahnung, ob das so rechtlich in Ordnung ist. Nur ist mir auch nicht ganz klar, wie uns das helfen soll. Wenn er bei uns in Haft ist, ist er bei uns, sprich abschieben können wir dann trotzdem nicht. Und was ist mit Staaten, die sich im Bürgerkrieg befinden und aktuell einfach niemand da ist, der eine Identität bestätigen könnte?
Also dann lieber den angeblichen minderjährigen weiterhin den hintern pudern ?
Mir ist schon klar, das genau deswegen auch viele angeben aus einem Bürgerkriegsland zu kommen, weil sie genau wissen das eine Überprüfung mehr als schwer wird, und da sind wir wieder bei dem punkt, wenn die Identität bei Grenzübertritt nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, gibt es keinen einlass, aber das Kind ist schon sehr lange in den Brunnen gefallen.....
 
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