Bzgl.
der Änderung des Nachnamens müssen Sie auch einen
wichtigen Grund vorlegen. Jedoch sind die Änderungen des Nachnamens etwas schwieriger als beim Vornamen. Familiennamen könnten Sie eventuell ändern, wenn Ihr Patenonkel Sie adoptiert. Oder Ihr jetziger Familienname einen ehrverletzenden Charakter besitzt oder Sie anderweitige Gründe vorlegen können, wieso Sie eine Änderung des Familiennamens wünschen.
Den Antrag auf Namensänderung müssen Sie beim zuständigen Amt – Ordnungsamt, Rechtsamt, Standesamt etc. – einreichen. Dann erhalten Sie ein Schreiben, in der Ihnen mitgeteilt wird, welche Unterlagen noch benötigt werden, bspw.:
- gültiger amtlicher Lichtbildausweis
- Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung bzw. Auszug aus dem Personenregister (beim Standesamt, wo die Geburtsurkunde beantragt wurde, beantragen)
- Führungszeugnis (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
- Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
- Einkommensnachweise
Sie müssen ungefähr
Gebühren i.H.v. 2,50 bis 250,00 EUR in Kauf nehmen. Von diesen Kosten könnten Sie teilweise befreit werden, wenn Sie mithilfe eines formlosen Schreibens mitteilen, dass Sie keine finanziellen Möglichkeiten haben, diese zu bezahlen, folglich durch Nachweis von SGB II-Bescheid etc.