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Erfahrungen mit Änderung des Namens?

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Kommt Zeit, kommt Bart!
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Bzgl. der Änderung des Nachnamens müssen Sie auch einen wichtigen Grund vorlegen. Jedoch sind die Änderungen des Nachnamens etwas schwieriger als beim Vornamen. Familiennamen könnten Sie eventuell ändern, wenn Ihr Patenonkel Sie adoptiert. Oder Ihr jetziger Familienname einen ehrverletzenden Charakter besitzt oder Sie anderweitige Gründe vorlegen können, wieso Sie eine Änderung des Familiennamens wünschen.

Den Antrag auf Namensänderung müssen Sie beim zuständigen Amt – Ordnungsamt, Rechtsamt, Standesamt etc. – einreichen. Dann erhalten Sie ein Schreiben, in der Ihnen mitgeteilt wird, welche Unterlagen noch benötigt werden, bspw.:

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis
  • Personenstandsurkunden zum Nachweis der derzeitigen Namensführung bzw. Auszug aus dem Personenregister (beim Standesamt, wo die Geburtsurkunde beantragt wurde, beantragen)
  • Führungszeugnis (für Personen ab dem 14. Lebensjahr)
  • Nachweise über Behinderungen durch die derzeitige Namensführung
  • Einkommensnachweise
Sie müssen ungefähr Gebühren i.H.v. 2,50 bis 250,00 EUR in Kauf nehmen. Von diesen Kosten könnten Sie teilweise befreit werden, wenn Sie mithilfe eines formlosen Schreibens mitteilen, dass Sie keine finanziellen Möglichkeiten haben, diese zu bezahlen, folglich durch Nachweis von SGB II-Bescheid etc.

http://www.jurarat.de/das-recht-auf-namensaenderung-aenderung-von-dokumenten

"Ausländischer Klang"

Bei ausländischen Namen gilt, dass der fremdländische Klang eines Namens noch nicht viel besagt. Das alleine kann kein wichtiger Grund nach der Rechtsprechung sein, den Namen zu ändern. Diskriminierungsgesichtspunkte können auch nur höchst differenziert bzw. mittelbar in diese Fragen einfließen. Allerdings sagen uns Mandanten häufig, dass sie den Eindruck gewonnen hätten, wegen ihres Namens Schwierigkeiten zu haben. Gerade in solchen Fällen, in denen ausländische Namen höchst ungewöhnlich klingen und komplexe Schreibweisen haben, haben wir gute Erfolge erzielt.

Eine aus den Grundrechten fließende Verpflichtung staatlicher Behörden, gemäß § 3 NamÄndG einen ausländischem Namen zu ändern, um seinen Träger ihn vor Diskriminierungen im Arbeitsleben zu schützen, kann unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Namenskontinuität nur dann bestehen, wenn die sonstigen staatlichen Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierungen am Arbeitsmarkt hinter dem verfassungsrechtlich gebotenen Mindestmaß zurückbleiben, hat das VG Augsburg 2010 entschieden.

Dies ist derzeit angesichts der geltenden gesetzlichen Regelungen nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall. Der Fall klingt auch recht hypothetisch und dürfte sich nur auf höchst seltene Ausnahmen beziehen.

Allerdings gelten hier die allgemeinen Überlegungen zur Änderung eines Namens, wenn massive psychische Gründe ein Problem darstellen, den Namen weiter zu führen. Es gibt auch Gerichtsentscheidungen, die sich mit der Frage befassen, inwieweit ein Religionswechsel hier Gründe geben kann, einen Namen zu ändern. Die meisten der vorliegenden Entscheidungen sind aber sehr einzelfallorientiert, sodass wir Ihren Fall schon sehen müssten, um zu entscheiden, ob hier eine Namensänderung möglich ist.

http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/ausland7.htm


http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-aendert-man-seinen-Namen-article14671401.html

Also ich würde da behördentechnisch dann lieber mal mit 1000€ rechnen. Aber wenn Du dahingehend ernsthafte Überlegungen hast, wäre das ja dann wohl auch kein Hindernis.
 
Also ich finde seinen Namen gar nicht schlimm. Ist doch besser als Müller oder so zu heißen, so heißt doch jeder! Kenn keinen der so heißt. So Namen wie Ficken, Bitsch oder Zigeuner (gibt es) sind viel schlimmer.

Lass deinen Namen, digga!
 
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