Foren Aktuelles Erstellen Mitglieder Anmelden

Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Orthopäde die 2. Nachdem ich Donnerstag beim ersten war und der mich wie ein Stück Mett über die Pritsche geworfen hat ohne groß über die eigentliche Problematik zu reden hab ich, man möge es kaum glauben, weiterhin Schmerzen. Heute geht es dann zu einem anderen der mir dann hoffentlich endlich helfen kann.
 
Hab mir letzte Woche bei meinem Vorstellungsgespräch eine richtig böse Erkältung zugezogen (aus der Mittagssonne + Anzug ins auf arktische Temperaturen klimatisierte Büro). Alles in allem ein geringer Preis für nen coolen Job, aber so ein wenig nervt es dann doch , dass alles einen Haken haben muss. :kaffee: Zumal ich Pläne mit einer Freundin gemacht hatte, die ich nun absagen musste, und irgendwie hab ich das Gefühl sie glaubt mir nicht, dass ich krank bin. Hab noch nie so ein unaufrichtiges "Gute Besserung" bekommen. :ugly:
 
Hab mir letzte Woche bei meinem Vorstellungsgespräch eine richtig böse Erkältung zugezogen (aus der Mittagssonne + Anzug ins auf arktische Temperaturen klimatisierte Büro). Alles in allem ein geringer Preis für nen coolen Job, aber so ein wenig nervt es dann doch , dass alles einen Haken haben muss. :kaffee: Zumal ich Pläne mit einer Freundin gemacht hatte, die ich nun absagen musste, und irgendwie hab ich das Gefühl sie glaubt mir nicht, dass ich krank bin. Hab noch nie so ein unaufrichtiges "Gute Besserung" bekommen. :ugly:

Tröste Dich: Heidi hat man auch nicht geglaubt,als sie krank war und meinte,sie liege mit Ziegenpeter im Bett :D

BTW: Gute Besserung :)
 
giphy.gif



Oh man, es wird langsam Zeit fur einen rerun.


Alle Staffeln in einer Woche oder so.
 
omg wegen 90€ Einigungsstelle, leck mio, kostet knappe 5000€ - glaub dass ich die Tage ne Kündigung erhalte. :ugly: Irgendwas plant der AG def. Hab so einen fuck noch nie erlebt, gut, nicht mein geld aber wir dieses Kino absichtlich runtergewirtschaftet wird, kann niemand mehr ernst nehmen, das glaubt dir keine Sau wenn du das jemand erzählst.
 
Hat man im Betriebsrat nicht Kündigungsschutz? Anders kann ich mir die Motivation von einigen unserer BR-Mitglieder aus der Fertigung, die bei den Sitzungen nur Teilnahmslos rumsitzen und kaum ein Wort deutsch sprechen, nicht erklären.
 
Ja hatten wir hier auch , die haben die Tante dann wegen jedem Mist abgemahnt , bis dann genügend Abmahnungen da waren und sie mit einer Abfindung vom Hof gejagt wurde.

Wenn genügend Abmahnungen da sind, musst du doch normalerweise gar keine Abfindung zahlen, sondern kannst fristlos kündigen. Per Abfindung kannst du immer kündigen - nur dann wird es im Zweifel wirklich teuer, vor allem, wenn der Mitarbeiter lange im Unternehmen war.
 
Wenn genügend Abmahnungen da sind, musst du doch normalerweise gar keine Abfindung zahlen, sondern kannst fristlos kündigen. Per Abfindung kannst du immer kündigen - nur dann wird es im Zweifel wirklich teuer, vor allem, wenn der Mitarbeiter lange im Unternehmen war.

Bei Ausspruch einer Kündigung besteht für den Arbeitnehmer grundsätzlich kein Anspruch auf eine Abfindung. Nur unter den Voraussetzungen des § 1a KschG besteht ein echter Anspruch des Arbeitnehmers. Die andere Möglichkeit einen Anspruch zu begründen besteht im Falle einer erfolgreichen Feststellungsklage iSv §§ 4, 7 KSchG bei vorliegen der weiteren Voraussetzungen nach § 9 KSchG. Das kommt in der gerichtlichen Praxis jedoch so gut wie nie vor.

In aller Regel wird eine Abfindung nur bei erhobener Kündigungsschutzklage im Wege des Prozessvergleichs in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, EStG.

Hinsichtlich der Abmahnungen lässt sich eine pauschalierende Betrachtung nicht vornehmen. Es kommt vielmehr darauf an, wegen der Zukunftsbezogenheit einer jeden Kündigung, welche Pflichtverstöße zuvor abgemahnt wurden, wie lang die jeweiligen Vorfälle zurück liegen. Hier können sich auch Grenzen aus Gesichtspunkten des Rechtsmissbrauchs ergeben. Zu beachten ist auch das die Präklusionsfrist von drei Wochen, die für jede Kündigung gilt, bei Abmahnungen nicht läuft. Das heißt die Abmahnungen können dann auch noch im Kündigungsschutzprozess angegriffen werden.

Die pauschale Aussage das du bei Zahlung einer Abfindung immer kündigen kannst, ist nicht richtig. Salopp gesagt 'kann' der Arbeitgeber natürlich immer eine Kündigung aussprechen. Eine andere Frage ist dann ob diese wirksam ist. Ob eine Abfindung gezahlt wird, hat aber keinen Einfluss darauf ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Im Anwendungsbereich des KSchG (§ 23 Abs. 1 KSchG) darf nur unter den Voraussetzungen von § 1 KSchG (betriebsbedingt, verhaltensbedingt, personenbedingt) wirksam gekündigt werden.

Bei Kleinbetrieben kann jederzeit gekündigt werden. Ausnahmen bestehen hier nur bei offensichtlicher Willkür oder Maßregelung i. S. d. § 612a BGB.

Eine außerordentliche Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes, der ein Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nach § 622 BGB für einen Vertragsteil unzumutbar erscheinen lässt. Bsp. nach st. Rspr. des BAG: Drohungen des Arbeitnehmers, Straftaten zu Lasten des Arbeitgebers, angekündigte Krankheiten des Arbeitnehmers zum Zwecke der Druckausübung.

Ohne neue, gleiche Pflichtverletzung wird eine fristlose Kündigung in der Regel nicht auf eine Vielzahl an Abmahnungen gestützt werden können. Die Abmahnungen haben den Kündigungssachverhalt bereits "verbraucht". In Ausnahmefällen kann uU dennoch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Hier jedoch ganz enge Grenzen beachten, absolute Ausnahme.

Beachte auch: Für das Vorliegen der Kündigungsgründe ist der Arbeitgeber immer voll darlegungs- und beweisbelastet. Besteht ein Betriebsrat gilt bei Anhörung nach § 102 der Grundsatz der subjektiven Determination. Da wird es für den Arbeitgeber ganz schwer einen Arbeitnehmer los zuwerden.

Auch besteht die Problematik der vielen ausgesprochenen Kündigungen faktisch nicht mehr. Beinahe jede Kündigungsschutzklage wird mit einem allgemeinen Feststellungsantrag zusätzlich versehen um der Problematik des punktuellen Streitgegenstands zu begegnen. Damit müssen für weitere Kündigungen auch keine Fristen mehr beachtet werden, sofern sie später im Prozess noch angegriffen werden. Kommen keine weiteren Kündigungen, dann kann der allgemeine Feststellungsantrag ohne Risiko von Kosten in der Arbeitsgerichtsbarkeit zurückgenommen werden.


Ich vermute deine Erfahrungen beruhen auf der Praxis von Aufhebungsverträgen. Da wird regelmäßig eine Abfindung gezahlt. Andernfalls bricht dein Arbeitgeber kontinuierlich geltendes Recht und hat einfach Glück das sich bisher kein Arbeitnehmer dagegen gewehrt hat.
 
Zurück
Oben