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VOTE Soll Böhmermann verurteilt werden?

Muss Böhmermann verurteilt werden?

  • Ja das ging zu weit. Geldstrafe und Entschuldigung muss her.

  • Nein. Satire darf das.

  • Mir egal solange kein Gedicht über mich geschrieben wird.


Die Ergebnisse sind erst nach der Abstimmung sichtbar.

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Das Gesetz existiert nun mal, aber es sieht auch die Entscheidung der Bundesregierung darin vor. Da steht ja nix von Durchwinken, zugunsten des Rechtsstaats. Das heißt, die Regierung muss den Fall einschätzen, mittels ihrer Juristen. Das wiederum bedeutet nach meiner Auffassung, das Gesetz zwingt die Regierung, sich für den Moment über das Gesetz zu stellen und eine Vorentscheidung zu treffen. In früheren Zeiten war das sicherlich ein deutliches Signal an die Gerichte. Würde ich gerne mal sehen, wie oft dann noch widersprochen wurde, wenn die Regierung dem Verfahren stattgegeben hatte.

Wenn das jetzt alles so locker - wir geben das mal weiter und betonen unseren Rechtsstaat - wäre, dann hätte Merkel sich ja gar nicht erst einmischen brauchen, mit ihrer Vorverurteilung. Ihre Berater haben das ja kommen sehen und sie wollte damit wohl dem entgegenwirken, was nun passiert. Das war ihr strategischer Fehler und nun kann Erdogan sie am Nasenring durch die Manege ziehen. Hätte sie die Vorverurteilung nicht öffentlich vorgenommen, dann hätte sie natürlich das Recht gehabt, Erdogan darauf hinzweisen, dass er privat Klagen kann und den altmodischen Paragraphen gleich einkassieren. Nun kann man gespannt sein, wie Erdogan das aufzieht. Der Fall bekommt nun einen symbolischen Charakter. Wird Böhmermann zu einer auch nur irgendwie gearteten Strafe verdonnert, dann wird Erdogan das auch als Sieg für seine gesamte unterdrückerische Haltung im eigenen Land werten. Wenn er vor einem deutschen Gericht Recht bekommt, dann hat er auch insgesamt Recht. Das ist seine Logik.
 
Aber die Bundesregierung kann und darf nicht einfach gegen bestehendes Recht handeln, nach dem Motto "Das Gesetz besteht zwar, wir finden es aber nicht mehr so dolle".
Der richtige Weg ist, sich nach den geschriebenen Gesetzen zu richten, bis diese auf demokratischem Weg über eine Parlamentsentscheidung abgeschafft worden sind. Alles andere wäre Willkür. Die Bundesregierung darf sich nun mal nicht aussuchen, welchen Gesetzen sie folgt und welchen nicht.
Hä?

Dieses Gesetz, das jetzt abgeschafft wird ermächtigt für diese Fälle ausdrücklich die Regierung, ein Verfahren zuzulassen oder abzulehnen. Also wäre auch eine Ablehnung 100% gesetzeskonform.
Jetzt hat man eine Regelung genehmigt, die im gleichen Atemzug abgeschafft wird. Und ich wiederhole mich: Nicht nur die Zustimmungspflicht der Regierung, sondern AUCH das Strafmaß!
 
@pil
Das ist total unrealistisch. Es gibt keine schlechte Werbung und über niemand wird gerade so viel gesprochen wie über Böhmi.
Vor allem steht ja ein Großteil hinter ihm.
Das ist übrigens ein Ammenmärchen, das sich entgegen vieler Studien immer noch im VOlksmund hält.

Es gibt natürlich auch schlechte, ruf- und geschäftsschädigende Werbung.

Nur so nebenbei.
 
Fände es ja begrüßenswert, wenn alle mal einen Gang runterschalten würden.
Prantl spricht mir mal wieder aus der Seele, von daher muss ich mich gar nicht weiter dazu äußern.

Merkels Entscheidung ist zu begrüßen. Jetzt kann die Justiz tun, was sie tun soll: Den Fall Böhmermann prüfen. Einen guten Nebeneffekt hatte die Aufregung um den Fall auch.

Kommentar von Heribert Prantl
Zwei Wochen lang hatte sich nun Deutschland in ein rechtliches Seminar verwandelt; das ganze Land diskutierte mit Erregung und Ekstase über die Fragen von Ehre und Beleidigung, über die Meinungs- und Kunstfreiheit und über deren Reichweite. So viel Ehre ist diesen Paragrafen und Artikeln selten zuteil geworden. Üblicherweise sind die Finessen dieser Materien Prüfungsgegenstand im Juristischen Staatsexamen, nun waren sie das Objekt der allgemeinen Begierde und der hitzigen politischen Debatten. Diese Begierde erreichte am Freitagmittag mit der Erklärung der Kanzlerin ihre Klimax; das Bohei war fast so groß, als würde Merkel Neuwahlen ankündigen. Aber sie kündigte nur an, dass die Justiz den Fall Böhmermann/Erdogan prüfen soll.

Das klingt spektakulär. Das klingt so, als würde die Kanzlerin Böhmermann quasi ans Messer liefern. Aber das ist Unsinn. Die Übergabe der Causa an die Justiz ist kein Kotau vor Erdoğan, sondern der Gang der Dinge in einem Rechtsstaat. Es war und ist ein wenig befremdlich, dass eine ganze Reihe von Künstlern und Schriftstellern gefordert haben, die Kanzlerin solle die Prüfung durch die Justiz verhindern; man kann nicht dem türkischen Präsidenten - berechtigterweise! - die massive Verletzung der Regeln des Rechtsstaats vorwerfen, und selber dem Rechtsstaat die Prüfung einer eher läppischen Sache nicht zutrauen. Der Fall kommt jetzt aus der Sphäre der Opportunität in die Sphäre der Legalität. So ist es Recht, so ist es richtig.

Zugegeben: Die Ermächtigung der Bundesregierung "zur Strafverfolgung", wie das der einschlägige Strafparagraf 104 a formuliert, klingt ein wenig missverständlich. Ermächtigung zur Strafverfolgung bedeutet aber nicht, dass Böhmermann jetzt auch verfolgt und bestraft wird. Solche Weisungskompetenzen hat die Bundesregierung natürlich nicht, weil es - anders als im Staate Erdoğan - in einem Rechtsstaat solche Weisungskompetenzen nicht gibt. Die "Ermächtigung" bedeutet lediglich, dass die Staatsanwaltschaft und die Gerichte jetzt das machen dürfen, was ihre Aufgabe ist: Die "Tat", also die Satire, daraufhin prüfen, ob sie strafbar ist oder nicht. Nicht diese Prüfung ist ungewöhnlich, ungewöhnlich ist, dass die Regierung überhaupt darüber entscheiden muss, dass die Justiz sich damit befassen darf.

Normale Beleidigungsvorschriften reichen aus
Die Kanzlerin hat angekündigt - und das gehört zu den guten Ergebnissen der ganzen Sache - dass diese Ungewöhnlichkeiten abgeschafft werden; die Sondervorschriften für die Beleidigung von Staatsoberhäuptern sollen gestrichen werden. Das ist gut so. Die normalen Beleidigungsvorschriften, die für Jedermann gelten, reichen aus. Man mag aber dann auch gleich überlegen, ob bei dieser Gelegenheit nicht auch andere einschlägige Sondervorschriften abgeschafft werden sollen: Die "Verunglimpfung" des Bundespräsidenten wird nach Paragraf 90 Strafgesetzbuch mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht - ebenso die "üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens" gemäß Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Auch da reichen die normalen Beleidigungsvorschriften.

Die Satire Böhmermanns war missglückt. Daraus folgt aber nicht, dass sie auch strafbar ist. Gewiss: Wäre das Schmähgedicht auf der Bühne einer Pegida-Demonstration vorgetragen worden, wäre es als Volksverhetzung strafbar. Der Kontext aber war ein anderer. Böhmermann wollte dem türkischen Präsidenten quasi mit dem Holzhammer eine Nachhilfestunde in Sachen Meinungsfreiheit geben. Darf man zu diesem Zweck Unverschämtheiten formulieren, die für sich genommen gröblichst beleidigend sind? Das sind die Fragen, die die Justiz jetzt klären muss. Es sind spannende Fragen. Aber die Erregung der Öffentlichkeit wird nun wohl abklingen. Die Antiklimax beginnt. Und am Schluss der Sache wird dann, irgendwann, wenn es gut geht für Böhmermann und für die Kunstfreiheit, ein Freispruch stehen. Und bis dahin wird, hoffentlich, die Ehre des Präsidenten Erdoğan an anderen Taten gemessen werden als an seiner Reaktion auf ein Schmähgedicht.


http://www.sueddeutsche.de/politik/...n-so-ist-es-recht-so-ist-es-richtig-1.2951706
 
Aber die Bundesregierung kann und darf nicht einfach gegen bestehendes Recht handeln, nach dem Motto "Das Gesetz besteht zwar, wir finden es aber nicht mehr so dolle".
Der richtige Weg ist, sich nach den geschriebenen Gesetzen zu richten, bis diese auf demokratischem Weg über eine Parlamentsentscheidung abgeschafft worden sind. Alles andere wäre Willkür. Die Bundesregierung darf sich nun mal nicht aussuchen, welchen Gesetzen sie folgt und welchen nicht.

Bei §103 liegt die alleinige Entscheidungsgewalt beim Kanzleramt und das Kanzleramt hat auch entschieden. Durch eine Ablehnung hätte man die Bewertung ebenfalls den Gerichten überlassen. Nur ist jetzt eben der mögliche Strafrahmen deutlich höher als bei der reinen Zivilklage, welche sowieso bereits anhängig war.

Besonders geil war auch Merkels "Man wollte nicht Vorverurteilen" ROFL! Was hat Merkel noch gleich vor ca ner Woche gemacht? :kaffee:
 
Es ist sehr interessant, wie jemand mit monarchistischen Zügen unter dem Deckmantel handelt wie er will, aber über nun von einem anderen Rechtsstaat dessen Gesetze in Anspruch nimmt, und dem Ganzen auch noch die Genehmigung von oben kommt.
 
Ich finde es ja sehr interessant, wie viele der Regierung Erdogan (zurecht) die Rechtsstaatlichkeit absprechen, sie für ihn bei uns dann aber nicht gelten soll.

Man kann sich auch mal die "Mühe" machen, den Kommentar von Prantl zu lesen.
 
@el_barto
Man würde aber jetzt mit zweierlei Maß messen.

2006 oder 2007 wurde sowas schonmal gemacht. Hätte man sich hier anders entschieden hätte das die glaubwürdigkeit der Bundesregierung untergraben imo.

Merkel hat wenn es nach mir geht alles richtig und falsch gleichzeitig gemacht. Die Entscheidung wie sie jetzt ist ist gut das öffentliche Bild dafür erstmal am arsch.
 
Ich finde es ja sehr interessant, wie viele der Regierung Erdogan (zurecht) die Rechtsstaatlichkeit absprechen, sie für ihn bei uns dann aber nicht gelten soll.

Man kann sich auch mal die "Mühe" machen, den Kommentar von Prantl zu lesen.

Er hat doch privat bereits Klage eingereicht. Das wäre doch ein Argument für Merkel gewesen, nicht auf den Ersuch zu reagieren. Wenn sie das Gesetz eh schon abschaffen möchte. Und dagegen sagt doch auch niemand etwas. Was die Leute erregt, ist Merkels Eiertanz.

ZB:

Regierungssprecher Seibert am 4.4.2016:

„Die Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident stimmen überein, dass es sich dabei um einen bewusst verletzenden Text handele.”

Angela Merkel am 15.4.2016:

“Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen.”

Die Kritk Merkels an dem Böhmermann Text wurde mittlerweile auf der Seite der Bundesregierung entfernt.


Oder auch schön, wenn sie in der Erklärung betont, wie sehr Deutschland und die Türkei verbunden sind und auch auf die Türkische Community in Deutschland hinweist, diese sich aber umgehend aus ihrem Klammergriff befreit:

Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Gökay Sofuoglu, kritisierte die Entscheidung als falsch. "Ich hätte mir gewünscht, dass die Kanzlerin dieses Verfahren nicht zulässt, sondern dass man auf das persönliche Verfahren wartet", sagte er der Berliner Zeitung. Denn Erdoğan habe ja auch als Privatperson Strafantrag gestellt.
 
Ich finde es ja sehr interessant, wie viele der Regierung Erdogan (zurecht) die Rechtsstaatlichkeit absprechen, sie für ihn bei uns dann aber nicht gelten soll.

Man kann sich auch mal die "Mühe" machen, den Kommentar von Prantl zu lesen.

Diesen Stuss von Prantl kann man sich wie so oft sparen… :waah:

Die Bundesregierung hat diesen Fall eben nicht "nur" an das Gericht abgegeben. Eine Zivilklage war bereits anhängig und somit hätte man die Bewertung des "Schmähgedichts" bei einer Ablehnung ebenfalls einen deutschen Gericht überlassen. Durch die Zustimmung der Bundesregierung ist das mögliche Strafmaß nur jetzt eben deutlich höher, dazu wird noch Artikel 3 des Grundgesetzes ausgehebelt (Gleichheit vor dem Gesetz vs. Majestätsbeleidigung) und man macht einen tiefen Kniefall vor Erdogan. Der Grund ist ja ebenfalls bekannt. Die Signalwirkung dieser Zustimmung ist katastrophal und dürfte die Kanzlerin wohl nachhaltig beschädigt haben... nur leider eben nicht nur diese

Und warum bei einer Ablehnung für Erdogan die Rechtsstaatlichkeit nicht gelten soll, ist mir auch nicht wirklich klar. Das Gesetz sagt eben ganz eindeutig, dass das Bundeskanzleramt hier eben Entscheidungsfreiheit hat. Eine Zustimmung ist hier nicht vorgeschrieben. Merkels Entscheidung zu Böhmermann war und ist absolut falsch
 
Merkel hat aber recht mit der Aussage das es sich um einen bewusst verletzenden Text handelt.

Der Kontext wurde ja nicht bewertet und dementsprechend hat sie nie abgesprochen das es für sie keine Satire ist.
 
Diesen Stuss von Prantl kann man sich wie so oft sparen… :waah:

Die Bundesregierung hat diesen Fall eben nicht "nur" an das Gericht abgegeben. Eine Zivilklage war bereits anhängig und somit hätte man die Bewertung des "Schmähgedichts" bei einer Ablehnung ebenfalls einen deutschen Gericht überlassen. Durch die Zustimmung der Bundesregierung ist das mögliche Strafmaß nur jetzt eben deutlich höher, dazu wird noch Artikel 3 des Grundgesetzes ausgehebelt (Gleichheit vor dem Gesetz vs. Majestätsbeleidigung) und man macht einen tiefen Kniefall vor Erdogan. Der Grund ist ja ebenfalls bekannt. Die Signalwirkung dieser Zustimmung ist katastrophal und dürfte die Kanzlerin wohl nachhaltig beschädigt haben... nur leider eben nicht nur diese

Und warum bei einer Ablehnung für Erdogan die Rechtsstaatlichkeit nicht gelten soll, ist mir auch nicht wirklich klar. Das Gesetz sagt eben ganz eindeutig, dass das Bundeskanzleramt hier eben Entscheidungsfreiheit hat. Eine Zustimmung ist hier nicht vorgeschrieben. Merkels Entscheidung zu Böhmermann war und ist absolut falsch
Dir als großen AfD-Sympathisanten wird Prantl sicher nicht gefallen, steht er doch so gut wie immer auf der menschlichen, rechtsstaatlichen und vernünftigen Seite. Ist jetzt keine Überraschung, wenn man sonst Anstachler, Hetzer und Anti-Alles-Personen gut findet.

Und weil man die Entscheidung dem Gericht überlässt, liefert man Böhmermann aus?
Jetzt wird doch erst mal geprüft, ob überhaupt strafrechtlich etwas relevant ist etc.
Auch da positioniert sich Prantl deutlich, für ihn ist das auch alles großer Quatsch.

Nur das, was alles im Moment hineininterpretiert wird, ist einfach völlig übertrieben und jeder denkt, die ganze Bandbreite Juristerei mit dem Löffel gefressen zu haben.
Kein Wunder, dass ihm als ehemaligen Richter und Staatsanwalt auf den Senkel geht.

Und ja, zu deinem restlichen Geschreibsel will ich gar nicht eingehen, ich bin alles andere als ein Freund Merkels, aber wie ihr im Moment alles ausgelegt wird, ist einfach nur schwach.
 
Dir als großen AfD-Sympathisanten wird Prantl sicher nicht gefallen, steht er doch so gut wie immer auf der menschlichen, rechtsstaatlichen und vernünftigen Seite. Ist jetzt keine Überraschung, wenn man sonst Anstachler, Hetzer und Anti-Alles-Personen gut findet.

Und weil man die Entscheidung dem Gericht überlässt, liefert man Böhmermann aus?
Jetzt wird doch erst mal geprüft, ob überhaupt strafrechtlich etwas relevant ist etc.
Auch da positioniert sich Prantl deutlich, für ihn ist das auch alles großer Quatsch.

Nur das, was alles im Moment hineininterpretiert wird, ist einfach völlig übertrieben und jeder denkt, die ganze Bandbreite Juristerei mit dem Löffel gefressen zu haben.
Kein Wunder, dass ihm als ehemaligen Richter und Staatsanwalt auf den Senkel geht.

Und ja, zu deinem restlichen Geschreibsel will ich gar nicht eingehen, ich bin alles andere als ein Freund Merkels, aber wie ihr im Moment alles ausgelegt wird, ist einfach nur schwach.

Nein, er hat insofern Recht, dass Erdogan bereits Zivilklage eingereicht hat, ergo wäre der Fall so oder so vors Gericht gekommen. Durch die Entscheidung von ihr jetzt, wird nur das Starfmaß erhöht (mögliche Gefängnisstrafe). Der Spiegel hat das vor kurzem gut erklärt.
 
Die Frage ist eher ob es überhaupt zu einem Verfahren kommt. Das darf der Staatsanwalt jetzt entscheiden. Und danach entscheidet erst das Gericht ob es zu ner Verhandlung kommt.
Wird wahrscheinlich nur der Fall sein wenn die denken das es 50/50 ist und dann wird erstmal geschaut.

Evtl dann noch 2-3 andere Gerichte bis die Sache dann durch ist.
Das ganze hier heißt noch nicht das er verurteilt wird.
 
Nein, er hat insofern Recht, dass Erdogan bereits Zivilklage eingereicht hat, ergo wäre der Fall so oder so vors Gericht gekommen. Durch die Entscheidung von ihr jetzt, wird nur das Starfmaß erhöht (mögliche Gefängnisstrafe). Der Spiegel hat das vor kurzem gut erklärt.
Nochmal, Merkel hat keiner Verurteilung zugestimmt oder findet das Strafmaß zu niedrig.

Jetzt wird erst vom Gericht geprüft, ob überhaupt die Anklage zugelassen wird (in beiden Fällen).
Kann auch gut möglich sein.
Auch kann es zur Anklage kommen, aber auch dann ist Böhmermann noch nicht verurteilt oder sonst was.
 
Nochmal, Merkel hat keiner Verurteilung zugestimmt oder findet das Strafmaß zu niedrig.

Jetzt wird erst vom Gericht geprüft, ob überhaupt die Anklage zugelassen wird (in beiden Fällen).
Kann auch gut möglich sein.
Auch kann es zur Anklage kommen, aber auch dann ist Böhmermann noch nicht verurteilt oder sonst was.

Nein!

Scheinbar haben das hier wirklich viele noch nicht verstanden.

Das wäre so oder so passiert.

Erdogan hat bereits Zivilklage eingereicht. Die Entscheidung Merkels ist unabhängig davon, und erhöht nur das mögliche Strafmaß.

Der Deutsche Journalistenverband schreibt dazu:

"„Dieser Entscheidung der Bundeskanzlerin hätte es nicht bedurft, weil der türkische Präsident Erdogan bereits Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mainz gestellt hat“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. "

"Deutscher Journalisten-Verband
Die absurde Entscheidung der ‪#‎Bundesregierung‬ im Fall‪#‎Boehmermann‬ ist nicht nur überflüssig, sie setzt auch ein grundfalsches Signal an die Adresse ‪#‎Erdogans‬. Wir sind erschüttert!
"
 
Diesen Stuss von Prantl kann man sich wie so oft sparen… :waah:

Die Bundesregierung hat diesen Fall eben nicht "nur" an das Gericht abgegeben. Eine Zivilklage war bereits anhängig und somit hätte man die Bewertung des "Schmähgedichts" bei einer Ablehnung ebenfalls einen deutschen Gericht überlassen. Durch die Zustimmung der Bundesregierung ist das mögliche Strafmaß nur jetzt eben deutlich höher, dazu wird noch Artikel 3 des Grundgesetzes ausgehebelt (Gleichheit vor dem Gesetz vs. Majestätsbeleidigung) und man macht einen tiefen Kniefall vor Erdogan. Der Grund ist ja ebenfalls bekannt. Die Signalwirkung dieser Zustimmung ist katastrophal und dürfte die Kanzlerin wohl nachhaltig beschädigt haben... nur leider eben nicht nur diese

Und warum bei einer Ablehnung für Erdogan die Rechtsstaatlichkeit nicht gelten soll, ist mir auch nicht wirklich klar. Das Gesetz sagt eben ganz eindeutig, dass das Bundeskanzleramt hier eben Entscheidungsfreiheit hat. Eine Zustimmung ist hier nicht vorgeschrieben. Merkels Entscheidung zu Böhmermann war und ist absolut falsch
Das kommt ja nir von den bloggern die gerne die ersten sein möchten wenn es um ne Meinung geht, ohne darüber nachzudenken was sie da gerade posten, aber so ist das wenn man der erste sein möchte.
 
Scheinbar haben das hier wirklich viele noch nicht verstanden.

Das wäre so oder so passiert.

Erdogan hat bereits Zivilklage eingereicht. Die Entscheidung Merkels ist unabhängig davon, und erhöht nur das mögliche Strafmaß.

Der Deutsche Journalistenverband schreibt dazu:

"„Dieser Entscheidung der Bundeskanzlerin hätte es nicht bedurft, weil der türkische Präsident Erdogan bereits Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Mainz gestellt hat“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. "

"Deutscher Journalisten-Verband
Die absurde Entscheidung der ‪#‎Bundesregierung‬ im Fall‪#‎Boehmermann‬ ist nicht nur überflüssig, sie setzt auch ein grundfalsches Signal an die Adresse ‪#‎Erdogans‬. Wir sind erschüttert!
"
Doch doch, ich habe das schon verstanden, ich finde es nur nicht so "schlimm", wie manch andere hier, da ich denke, dass Merkel weiß, dass die Staatsanwaltschaft die Anklagen gar nicht erst zulassen wird und falls doch, werden die Gerichte Böhmermann nicht verurteilen, da bin ich mir relativ sicher.

Wie gesagt, ich kann beide Seiten verstehen, nur dieses Aufhetzen, es wäre ein Kotau vor Erdogan und wir verraten unsere Werte ist einfach nur lachhaft.
Und da dieser Paragraph unsinnig ist, will Merkel eben nicht darüber entscheiden.
Kann man jetzt gut oder schlecht finden, ich bin da selber noch etwas unentschieden und tendiere auch eher dazu, dass sie es nicht hätte tun müssen.
Aber sich dann hinzustellen und so zu tun, als würde das Abendland untergehen und Böhmermann für Jahre in den Kanst wandern, ist doch sehr seltsam.
 
Die Diskussion dreht sich wieder im Kreis. Zeit für nen Neo Magazin-Highlight:

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