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Mit Betonung auf "sollte"
Die Anwälte auf der untersten Gerichtsebene sind ziemlich häufig absolute Pfeifen, das merkt man erst, wenn man mal mit ihnen zu tun hat.
Nunja, früher hätte dir ein Auto garnicht gesagt das was nicht I.O. ist.....
Der antwortet halt nicht mehr.
Mein Auto quietscht und beim Bremsen knarzt es. Ich höre das was nicht in Ordnung ist. Alle Fehlerlämpchen sind aber aus (ja, mehr wie Lämpchen hat das Auto "zum Glück" noch nicht).
...und wie Du an Mantis Beispiel siehst, ist das doch oft Humbug. Fehlerspeicher löschen und erstmal alles wieder ok.
Mir ist schon klar das der Kram in der heutigen Zeit da rein gehört. Ich hätte aber auch kein Problem meine 80-100KM täglich in einem Käfer zu bestreiten.

Nachdem unsere Autos bereits mehrfach stark zerkratzt wurden, habe ich mir überlegt eine dashcam mit Powerbank zur Überwachung zu kaufen.
Jetzt lese ich den Artikel hier und könnte platzen vor Wut.
Auto zerkratzt: Dashcam mit Bewegungssensor ertappt Nachbarin
Du wirst Sie verstehen wenn man dein Auto öfters übel zerkratzt. Aber Täterschutz hat ja Vorrang in Deutschland.Ich kann ja jeden verstehen, der sowas schon mal hatte, aber andererseits ist doch die Argumentation des Gerichts imo selbst mit dem gesunden Menschenverstand nachvollziehbar. Insofern verstehe ich jetzt deine Wut nicht so ganz?
Du wirst Sie verstehen wenn man dein Auto öfters übel zerkratzt. Aber Täterschutz hat ja Vorrang in Deutschland.
Ich stelle keine Videos auf Youtube, ich will lediglich den Penner erwischen, welcher das Auto zerkratzt!
Schutzwürdige Interessen der Beklagten überwiegen nichtWenn du dir die Begründung vernünftig durchliest, wirst du sehen, dass das hier überhaupt nicht der Punkt ist.
Schutzwürdige Interessen der Beklagten überwiegen nicht
Da die Beobachtung weder zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen oder zur Wahrnehmung des Hausrechts der Beklagten diente, wäre sie nur zulässig zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Beklagten überwiegen. Letzteres war vorliegend nicht der Fall. Den Klägern ist es nicht zumutbar sich oder ihre Besucher ständig der Gefahr einer Beobachtung mittels Videokamera ausgesetzt zu sehen
Es ist also für die Täter (überführte Täter!) nicht zumutbar, daß eine Kamera eines geschädigten Sie filmt um Sie zu ertappen? Wirklich? Wow
Ich verstehe deinen Punkt natürlich, man hätte aber hier trotzdem dem Täter eine Strafe geben müssen und dann von mir aus dem Filmer ein kleines Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verwarnung. Es kann nicht sein, daß der Täter so ganz ohne Strafe davonkommt.Du rollst die Sache m.E. falsch rum auf. Es ist für einen unbescholtenen Bürger unzumutbar, dass ein anderer seinen Schutzbereich einfach so pauschal - ohne Anhaltspunkte - filmt (zu diesem Zeitpunkt ist der Geschädigte auch noch kein Geschädigter!). Dass dabei am Ende vielleicht (das ist ja anscheinend gar nicht klar) herausgekommen ist, dass der Nachbar das Auto zerkratzt hat, ist also ein Beweis, der unzulässig ist.
Ich würde meinem Nachbarn auch was husten, wenn der ständig den Eingang zu meiner Wohnung mit einer Kamera überwacht.
Hier ist die Tat aber, so wie ich das lese, eben nicht nachweisbar, weil das Video es nicht deutlich zeigt.
Nur, dass der Nachbar da irgendwie die Hand austreckt. Der kann auch ein Kaugummi rauswerfen oder sonstwas.
Die Tat ist dann nicht strafbar, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, die Luft, den Boden, Nutztiere oder Nutzpflanzen, wegen der geringen Menge der Abfälle offensichtlich ausgeschlossen sind.
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