Glaubensfreiheit in der islamischen Welt
In den arabisch-islamischen Staaten gibt es keine
Glaubensfreiheit im eigentlichen Sinne. Die
Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam als Willenserklärung der Mitgliedstaaten der
Organisation der Islamischen Konferenz stellt alle ihre Artikel, auch den zur Glaubensfreiheit, ausdrücklich unter den Vorbehalt der Scharia.
[12][13]
In der Verfassung Ägyptens garantiert der Staat die „Freiheit des Glaubens“ (
ʿaqīda / iʿtiqād) und die „Ausübung religiöser Bräuche“ (
schaʿāʾir dīniyya). In den Verfassungen anderer Länder finden sich vergleichbare Formulierungen. Den Begriff Religion (
dīn) verwenden die Verfassungen lediglich bei der Garantie des Gleichheitsprinzips, dernach die Bürger wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache oder der Religion (
dīn), oder des Glaubens (
ʿaqīda) nicht bevorzugt oder benachteiligt werden dürfen.
Als der britische Außenminister
Lord Curzon im Jahre 1923, im Zuge der Ausarbeitung der Verfassung
Ägyptens, die Formulierung „Freiheit des religiösen Glaubens“ (
hurriyat al-iʿtiqād ad-dīnī) in das ägyptische Parlament einbrachte, kam es zu tumultartigen Protesten. Die Abgeordneten islamischen Glaubens verlangten, eine klare Trennungslinie zwischen „Religion“ (
dīn) und „Glauben“ (
iʿtiqād) zu ziehen. Als Argumentationsgrundlage diente der bekannte Prophetenspruch:
„
meine Gemeinde wird sich in 73 (Var. 72) Sekten aufspalten, von denen alle ins Höllenfeuer kommen, bis auf eine: sie ist die Eintracht (dschamāʿa) der Muslime“.
In der Diskussion stellte man klar, dass die Muslime zwar in 73 Sekten aufgeteilt werden, von denen jede ihren eigenen Glauben (
ʿaqīda) hat, obwohl sie alle einer Religion (
dīn) angehören. Im Arabischen ist der Begriff „Religionsfreiheit“ (
hurriyat ad-dīn) nicht gebräuchlich; auch in den Verfassungskommentaren ist stets von „Glaubensfreiheit“ (
hurriyat al-ʿaqīda) die Rede.
In
Saudi-Arabien etwa ist noch heute die Ausübung jedes anderen Glaubens außer dem Islam verboten. Im
Iran gelten die
Bahai bis heute als vom Islam abgefallen. Nach der
islamischen Revolution kam es deshalb zu unzähligen Hinrichtungen (siehe auch:
Verfolgung der Bahai).
In der Türkei existiert ein säkulares Straf- und Zivilrecht. Paragraph 115 des türkischen StGB stellt
- die erzwungene Offenbarung und Änderung religiöser Überzeugungen
- die Behinderung der Verbreitung religiöser Überzeugungen
- und die Verhinderung gottesdienstlicher Handlungen und religiöser Zeremonien unter Strafe.
Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahren Haft.
Zwangsglauben ist einfach eine Frechheit. Meiner Meinung nach eine grobe Menschenrechtsverletzung.
Aber dann ist auch klar warum der Islam immer stärker wird und die anderen Weltreligionen schwächer und schwächer.