ChriZ
Wo ich auftauch, taucht man unter
Er hatte zwei Arme - er muss Syrer gewesen sein!Angeblich identifiziert anhand der Teile.
Nein ernsthaft. Wie funktioniert das?
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Er hatte zwei Arme - er muss Syrer gewesen sein!Angeblich identifiziert anhand der Teile.
raten.Er hatte zwei Arme - er muss Syrer gewesen sein!
Nein ernsthaft. Wie funktioniert das?
Man geht von zwischen 15 und 50 toten aus. Und nur weil der sich in einer deutschen Touristengruppe gesprengt haben soll ist es nicht schlimmer. Ich finde es ist eine Frechheit das die Medien davon (noch) nichts berichten und die ganzen Facebook Leute die für Paris gebetet hatten sind nun auch verstummt.
Ich finde es ist eine Frechheit das die Medien davon (noch) nichts berichten und die ganzen Facebook Leute die für Paris gebetet hatten sind nun auch verstummt.
Häufig erkennt man die Täter am abgeschossenen Kopf. Durch die Weste wird der weggesprengt wie ein Sektkorken.Er hatte zwei Arme - er muss Syrer gewesen sein!
Nein ernsthaft. Wie funktioniert das?
Weil es quatsch ist, die Medien geben vor,wann man wie zu trauern hat. War schon bei Paris unlogisch, würd die Leute ein Anschlag in Somalia 1 Sekunde betreffen? Wenn ja, bitte täglich Ava wechselnTrotzdem ist die Reaktion auf Facebook ein Witz. Und im TV. Bei Frankreich wurden gleich alle Profilbilder geändert. Ob Türke oder Deutscher oder Franzose. Mensch ist Mensch.
Selbst da wären zwei Jahre Bewährung zu wenig. imo
Man geht von zwischen 15 und 50 toten aus. Und nur weil der sich in einer deutschen Touristengruppe gesprengt haben soll ist es nicht schlimmer. Ich finde es ist eine Frechheit das die Medien davon (noch) nichts berichten und die ganzen Facebook Leute die für Paris gebetet hatten sind nun auch verstummt.
http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/sexuelle-uebergriffe-silvester-hamburg-koeln/
So viel zum Thema es gäbe gravierende Strafbarkeitslücken im Sexualstrafrecht
Schön und gut. Nur geht der Kommentar überhaupt nicht auf die berechtigten Forderungen ein, sondern käut nur die derzeitige Rechtslage wieder, und in der ist eine Vergewaltigung nur dann eine Vergewaltigung, wenn sich das Opfer körperlich gewehrt hat. Das ist so, da braucht man nichts unter den Tisch zu kehren.
Und das Ganze habe ich übrigens ganz unabhängig von Köln geschrieben, das ist einfach ein Umstand, der dringend angepackt werden muss!
1. Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass das Tatopfer unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet. Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahin gehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (im Anschluss an BGHSt 45, 253). (BGHSt)
2. Es kommt für die Annahme einer objektiv schutzlosen Lage im Sinne von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB darauf an, dass das Tatopfer nach einer ex-ante-Prognose möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert wäre, d. h. ihnen weder mit Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstand entgegen setzen noch sich ihnen durch Flucht entziehen noch auf die Abwendung durch Hilfe dritter Personen hoffen könnte. Umstände in den äußeren Gegebenheiten, in der Person des Opfers oder des Täters können sich insoweit ergänzen, sich aber auch entgegen stehen oder einander ausschließen. Dies erfordert eine Gesamtwürdigung aller Umstände durch das Tatgericht. (Bearbeiter)
Weil es quatsch ist, die Medien geben vor,wann man wie zu trauern hat. War schon bei Paris unlogisch, würd die Leute ein Anschlag in Somalia 1 Sekunde betreffen? Wenn ja, bitte täglich Ava wechseln
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