Freezi
Masterchief
wenn ihr (alle parteien des hauses) geschlossen dagegen steht und sagt das ihr keine Renovierung wollt, kann er dann was machen?
Ich hab keinen Plan, wir wollen aber alle hier bleiben und zusammen dagegen angehen. Außerdem lebt in jeder Wohnung ein Kranker. Es sind also alles Härtefälle.
Wenn Sie mit der Kündigung durch den Vermieter nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Erforderlich ist ein schriftlicher Widerspruch, verbunden mit dem Verlangen, das Mietverhältnis fortzusetzen. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Auf Bitte des Vermieters sollten Sie aber über die Gründe des Widerspruchs Auskunft erteilen. Der Widerspruch gegen die Vermieter-Kündigung muss spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt werden, wenn der Vermieter den Mieter in der Kündigung auf die Möglichkeit des Widerspruchs rechtzeitig hingewiesen hat.
Ein Mieter kann Widerspruch einlegen, wenn ein „Härtegrund“ vorliegt. Eine Härte kann u.a. dann vorliegen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann. Auch können hohes Alter, ein bedenklicher Gesundheitszustand des Mieters oder lange Mietdauer Härtegründe darstellen.
Aber das liegt einem nun im Nacken, ich geh seit gestern wie ein Zombie durch die Welt, weil es mich ziemlich fertig macht.



