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Der Mensch hinter dem Nick - der User-Foto-Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Im Urlaub hab ich endlich mal "Retro" Fotos gemacht :cool:
Ich bin übrigens die rechte Dame :D

cs048tebbhdvm7xgz.jpg

Wunderbar! <3 :ruby:

Ich hol das nochmal auf die nächste Seite. :D
 
Nee, definitiv nicht. Auf der Bescheinigung vom Arzt steht ja auch immer "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit, nicht die garantierte Dauer, oder sowas.
Der Versicherungsschutz erlischt definitiv nicht, auch wenn man trotz BU arbeitet. Ich hab schon mit Dutzenden Kassen und Genossenschaften zu tun gehabt, daher weiß ich das.
 
Nee, definitiv nicht. Auf der Bescheinigung vom Arzt steht ja auch immer "voraussichtliche Dauer" der Arbeitsunfähigkeit, nicht die garantierte Dauer, oder sowas.
Der Versicherungsschutz erlischt definitiv nicht, auch wenn man trotz BU arbeitet. Ich hab schon mit Dutzenden Kassen und Genossenschaften zu tun gehabt, daher weiß ich das.

Wieder was gelernt!
 
Also es liegt im Ermessen des Arbetnehmers, ob er sich vor Ende der Krankschreibung wieder aktiv zum Dienst meldet. Das ist auch unproblematisch. ansonsten gilt wohl die Krankschreibung.

Edit: zu spät.
 
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