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Auf der aktuellen Webseite findet man davon nichts mehr, ob das allerdings bedeutet, dass das nun anders gehandhabt wird oder schlicht vergessen wurde, weiß ich auch nicht.Zoll schrieb:Die Einfuhr der genannten Medien im Wege des Versandhandels ist verboten und wird durch die Zollstellen überwacht. Ein verbotener Versandhandel liegt jedoch nicht vor, wenn gegenüber der Zollstelle der Nachweis erbracht wird, dass der Empfänger der Ware volljährig ist. Der Altersnachweis kann in der Regel durch Vorlage eines Personalausweises erfolgen.
John Doe schrieb:Für B-Listen-Spiele sieht das allerdings anders aus, da kann das Spiel auch schon mal eingesackt werden, und im Wiederholungsfall gibt es dann ein Strafverfahren.
calimero schrieb:John Doe schrieb:Für B-Listen-Spiele sieht das allerdings anders aus, da kann das Spiel auch schon mal eingesackt werden, und im Wiederholungsfall gibt es dann ein Strafverfahren.
Weswegen? Ich habe im Stgb jetzt nichts gefunden, wogegen ich verstoße, wenn ich mir so ein Spiel besorge.
Zur Klarstellung: Mit "Einfuhr auf dem Versandweg" ist der ganz normale Versand per Post gemeint, solange es keine persönliche Identifizierung des Empfängers gibt. Es gibt mittlerweile mehrere einschlägige Urteile, dass im innerdeutschen Versandhandel dem Gesetz erst durch eine (einmalige) Identifizierung per PostIdent sowie Versand per "Eigenhändig" für jede einzelne Lieferung genüge getan ist. Da es aber bei Versand aus dem Ausland nicht mal etwas annähernd Ähnliches gibt, ist die Einfuhr per Post damit de facto immer verboten.calimero schrieb:Und das gilt nur für den Versand aus dem Ausland? D.h. wenn ich das Spiel selbst nach D bringe, ist das nicht verboten?

Sleipn1r schrieb:Bulletstorm (360) € 8,36 inkl Versand
http://www.zavvi.com/games/platforms/xbox-360/bulletstorm/10177580.html
Pressesprecher schrieb:Direkt mal geordert, danke![]()
Foo Fighter schrieb:Kanns da aufgrund der Indizierung Probleme mit dem Zoll geben?

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