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Thema Mietminderung

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Freezi

Masterchief
Ist ja durchaus ein prekäres Thema, aber anscheinend werde ich nicht darum herum kommen. Folgende Geschichte...

In der Küche ist ein uraltes Fenster verbaut, Einfachglas, undicht ohne Ende. Im Winter zieht es durch die ganze Bude, das Fenster ist so feucht dass der komplette Boden nass wird, es tropft, nein es läuft ununterbrochen Wasser herunter. Dadurch ist es auch ständig schmutzig.

Die Wände unter und neben dem Fenster waren so feucht und verschimmelt dass der Putz abfiel, vor einem Jahr hatte ich Kellerasseln in der Küche (der eine erinnert sich evtl. noch an den Thread).

Jetzt ist mittlerweile wieder ein Winter vergangen, und ich habe immer noch das alte Fenster in der Küche. :wand:

Die Geschichte beinhaltet aber mehr... denn im Novemver 2012 begann endlich die Arbeit in der Küche, nach langer Wartezeit wurde also die Küche leer geräumt, der Handwerker kam, riss alle Tapeten und die alte Fensterbank heraus und verputzte die Wände neu. Dann solle das neue Fenster kommen, welches aber dummerweise falsch gemessen oder gebaut wurde, ES PASSTE NICHT. Gott sei Dank wurde das bemerkt bevor das alte rausgerissen wurde.

Jetzt sind seit dem fast sechs Monate vergangen, und nichts tut sich mehr. Die Küche ist seit dem eine Baustelle, alles (Schränke, Inhalt, Teller ect.) sind auf die gesamte Wohnung verteilt, ich gucke auf nackte Wände, eine herausgerissene Fensterbank, nicht fertig gefugfte Fliesen und nicht beendete Elektroarbeiten. Der Handwerker sagt ständig er kommt, tut er nicht. Der Vermieter sagt er kümmert sich darum, tut er aber nicht. Freundliche Anfragen werden nur mit "Ich komme vorbei" bzw. "Ich kümmere mich darum" abgefertigt.

Da ich jetzt endgültig die Schnauze voll habe, möchte ich ab Juni die Miete um 25% mindern. Was habe ich da zu beachten? Muss ich dafür ein neues Konto eröffnen, auf welches der eingehaltene Betrag eingezahlt wird, oder ist das nicht zwingend nötig? Sind 25% angemessen, oder zu viel? Und muss ich dem VM die eingehaltene Miete komplett zurückzahlen, wenn die Arbeit abgeschlossen ist?

Kündigen kann er mir aufgrund dessen nicht, so viel habe ich schon in Erfahrung gebracht.
 
Freezi schrieb:
Und muss ich dem VM die eingehaltene Miete komplett zurückzahlen, wenn die Arbeit abgeschlossen ist?

Wenn die Mietminderung rechtens ist, dann natürlich nicht. Schließlich bezieht sich die Minderung auf eine Verminderung der Wohnqualität über einen gewissen Zeitraum, die nicht mehr rückgänig zu machen ist.
 
Mondknallschlumpf schrieb:
Freezi schrieb:
Und muss ich dem VM die eingehaltene Miete komplett zurückzahlen, wenn die Arbeit abgeschlossen ist?

Wenn die Mietminderung rechtens ist, dann natürlich nicht. Schließlich bezieht sich die Minderung auf eine Verminderung der Wohnqualität über einen gewissen Zeitraum, die nicht mehr rückgänig zu machen ist.

Naja, aber die wird der VM dann sicherlich einklagen. Aber das wird man dann ja sehen.

Ich nehme mal an der Übersicht halber wird eine Kontoeinzahlung wohl am besten sein.
 
Du brauchst ja nur ein Foto von deiner Küche zu machen, damit gewinnst du mit verbundenen Augen gegen deinen Vermieter. An deiner Stelle hätte ich schon viel früher reduziert.

Edit: Ich würde ihm aber zuerst noch mal eine Frist setzen und ihn in Kenntnis setzen, dass du sonst vom Recht der Mietminderung Gebrauch machst.
 
Mondknallschlumpf schrieb:
Du brauchst ja nur ein Foto von deiner Küche zu machen, damit gewinnst du mit verbundenen Augen gegen deinen Vermieter. An deiner Stelle hätte ich schon viel früher reduziert.

Edit: Ich würde ihm aber zuerst noch mal eine Frist setzen und ihn in Kenntnis setzen, dass du sonst vom Recht der Mietminderung Gebrauch machst.

Habe ich bereits vergangene Woche, aber nur telefonisch. Es ist so zum kotzen, da ich echt keinen Bock auf dicke Luft habe, deshalb habe ich auch so unglaublich lang gewartet. Immer wieder rufe ich den an, und jedes mal dasselbe. NIX passiert. Sobald ich dann mal etwas "lauter" werde, wird der sofort zickig und fühlt sich angegriffen. :roll:

Als ich die Asseln in der Küche hatte hätte ich die Miete um 100% kürzen können, aber da war nicht abzusehen wie sich das entwickeln wird.
 
Eine Mietminderung muss übrigends nicht erklärt werden, sondern tritt von Gesetzes wegen ein. Heißt im Klartext: Du kannst dir auch den zu viel gezahlten Teil der Miete der letzten Monate zurückholen.
 
Rentner schrieb:
Eine Mietminderung muss übrigends nicht erklärt werden, sondern tritt von Gesetzes wegen ein. Heißt im Klartext: Du kannst dir auch den zu viel gezahlten Teil der Miete der letzten Monate zurückholen.

Geht nicht, da ich dem die Miete überweise. Und jetzt einen RE einzuschalten um die rückwirkend einzuklagen ist mir zu viel Stress.

Ich will einfach nur jetzt aktuell handeln.
 
Du kannst den Spieß natürlich auch umdrehen und einfach gar nicht mehr zahlen, bzw. so viel weniger dass sich auch deine Mehrzahlungen der letzten Monate ausgleichen. Dann muss er klagen. Und es sollte legitim sein deinen Anspruch gegen seine Zahlungsanspruch aufzurechnen.
 
Bist auch selber Schuld. Du sagst seit einem halben Jahr wartest du auf das neue Fenster dann hast nicht jeden Tag genug Druck gemacht. Ich wäre meinem Vermieter nach spätestens einer Woche aufs Dach gestiegen.
 
Karizma schrieb:
Bist auch selber Schuld. Du sagst seit einem halben Jahr wartest du auf das neue Fenster dann hast nicht jeden Tag genug Druck gemacht. Ich wäre meinem Vermieter nach spätestens einer Woche aufs Dach gestiegen.

Bin halt recht geduldig und wollte genau das verhindern, was anscheinend jetzt eintrifft. Dicke Luft, evtl. Anwalt, und das ruinieren des ansonsten guten Verhältnisses zwischen mir und dem VM.

Aber irgendwann reicht es halt.
 
Das gute Verhältnis führt wohl nur dein Vermieter. Der kassiert die volle Miete und führt dich an der Nase herum. Bravo.

Es gibt Bereiche, da kann einem eine gute Stimmung egal sein. Da muss man sein Recht einfach durchboxen.
 
Sorry, aber das klingt nicht nach gutem Verhältnis. Wenns so ist, wie Du sagst - und daran habe ich jetzt mal keine Zweifel - dann hast Du allen Grund, mit allen Mitteln zu handeln. Also: Frist setzen von einer Woche (mit Datum, nicht "in einer Woche muss es repariert sein"), schriftlich per Einschreiben. Danach Miete mindern. Auf jeden Fall Rechtsanwalt einschalten und auch auf das letzte Jahr Miete zurückfordern. Ich weiß ja nicht, wieviel Du bezahlst, aber bei ner normalen Mietwohnung kommen da doch sicher einige Euros zusammen. Mir ist es wichtig, dass ich gut wohne, dann will ich aber auch, dass ich für mein Geld wirklich das bekomme, was ich erwarte.
 
Ich möchte euch ja gar nicht Unrecht geben, aber ich habe bei meinem Vater damals erlebt wie beschissen es ist wenn man ständig mit dem VM Stress hat und das dann sogar bis vor die RE geht. Das nervt, stresst und ist immer unschön.

Dem ganzen wollte ich irgendwie entkommen, und daher habe ich gewartet und gewartet. Zwischendurch kam das dann noch mit dem Krankenhausaufenthalt meiner Mutter, zdZ war mir das alles sowieso egal mit der Küche.

Also für das letzte halbe Jahr alles zurückfordern ist mir jetzt zu viel, darauf poche ich auch nicht. Werde das dann im Mai mal starten, erstmalige Minderung dann ab Juni.
 
Doch ich kenne das, es ist schon ein gutes Verhältnis. Der Vermiete denkt es sei zu gut und da Freezi nicht stresst bzw. nichts unternimmt sieht der Vermieter das alles locker.

Ich würde erstmal einen Monat überhaupt garkeine Miete bezahlen, und wenn er dich dann darauf anspricht würde ich ihm es schildern.
 
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