AXB-Verfassung
Lieber interessierter Leser!
Es mag auf den ersten Blick für den Ein oder Anderen etwas ironisches an sich haben, dass wir hier sogar über eine eigene Verfassung verfügen, trotzdem sind wir aber geschlossen der Meinung, dass im speziellen durch diesen Meilenstein ein guter Zusammenhalt und ein geschickter struktureller Aufbau innerhalb der Allianz gewährleistet ist. So haben wir nachfolgend wichtige Punkte aufgelistet, an die sich jedes Mitglied er Allianz halten muss.
Ja, ich weiß. Wir sind hier nicht in Schule oder Reichstag. Ein Stückchen vom Politkuchen schadet aber nun wirklich keinem von uns. Und wer weiß; Vielleicht, wenn einer von euch mal El Presidenten von Kongo ist, nimmt er sich unser Stück zum Vorbild um den unkurierten Diktatorenstaat ein Häufchen Demokratie einzuhauchen... Aber das ist ein ganz anderes Thema
Die Verfassung ist jedoch kein Regelwerk für allianztypische Fragen, wie Aufnahmekriterien usw.. Nein! Die Verfassung ist eigentlich nur ein stinknormales Stück Papier, auf dem einige Dinge stehen, die wir brauchen um uns in SpacePioneers behaupten zu können. Daher: Ränge, Aufgaben usw.
Lest euch die Verfassung mal sorgfältig durch und ihr werdet sehen, dass es sich im Endeffekt nicht um Hinweise für ein Aufnahmeantragszertifikat in unsere Allianz oder Ähnlichem handelt.
§1: Die Allianzregeln
In dieser gegenwärtigen Verfassung ist das autonome Recht festgeschrieben, dass die Allianzregeln unabhängig von der Verfassung verändert und umstrukturiert werden können. Die Allianzregeln bedürfen keiner besonderen Norm. Daher: Die Allianzregeln können entweder vom Präsidenten alleine oder von allen Mitgliedern (indirekt), via Abstimmung usw. geändert werden. Indirekt bezieht sich dabei auf folgende Absicherung: Als letzte Instanz bezieht hinsichtlich der Regelstruktur auch noch der Präsident. Er entschließt endgültig, ob die Regeln nach einer Abstimmung oder einem Antrag auch tatsächlich geändert werden.
§2: Der Präsident
Wird in der Regel einmalig von allen Mitgliedern der Allianz gewählt. Bei grober Verletzung seiner Amtspflicht kann er auch mit einer einfachen Mehrheit der Mitglieder seines Amtes enthoben werden.
§2.1: Die Aufgaben des Präsidenten
Ernennung und ggf. Entlassung von Ministern. (Jedoch keine Verfügung über Ally-Mitglieder!). Allgemeine Führung der Minister und Senatoren.
§3: Die Minister
Der Minister wird in der Regel einmalig vom Präsidenten ernannt. Einspruch können prinzipiell alle Mitglieder oder einzelne Minister erheben. Normalerweise liegt die Entscheidung aber dann beim Präsidenten, ob der fragwürdige Minister ernannt wird.
§3.1: Die Aufgaben der Minister
Die Verfassung des AXB-Clans sieht 5 Ministerposten vor. Den Finanzminister, Kriegsminister, Innenminister, Außenminister und Handelsminister.
§3.1.1 Der Finanzminister
Erledigt Aufgaben im Bereich der Ressourcenverwaltung, Ressourcensaven, Koordination der Wirtschaft, Tipps an User zur Aufrechterhaltung der Gesamtwirtschaft.
§3.1.2 Der Kriegsminister
Koordination und Verwaltung aller Kriegsflotten im Kriegsfall. Dieser gilt bei Angriffen auf die Ally bzw. einzelne Mitglieder.
§2.1.3 Der Innenminister
Abarbeitung von Bewerbungen, Aufnahme von Mitgliedern (in Absprache mit dem Präsident!), Kontakte zu allen Allymitgliedern aufrecht erhalten.
§3.1.4 Der Außenminister
Regelt Kontakte zur Außenwelt. Gibt offizielle Kriegserklärungen ab und führt die Friedensverhandlungen.
§3.1.5 Der Handelsminister
Handelsbeziehungen ins "Ausland" werden über den Außenminister eingebracht. Der Handelsminister ist für den inneren Handel und auch für die Durchführung des Außenhandels verantwortlich. (In der Regel in Zusammenarbeit mit dem Außenminister)
§4 Der Senator
Ist ein vollwertiges Mitglied der Allianz mit den Grundrechten. Kann in den Status eines Ministers bzw. Präsidenten (durch Wahl) erhoben werden.
§5 Die Verfassung
Die Verfassung bezieht sich nur auf die allgemeine Strukturierung und ist somit unabhängig von den Allianzregeln. Die Verfassung kann jederzeit geändert werden. Vorschläge einzelner Mitglieder sind erwünscht.
§5.1. Die Verfassungsänderung
Jederzeit ist es möglich die Verfassung zu ändern. Jedoch nur dann, wenn mindestens 50 % aller Allianzmitglieder für den geforderten Antrag stimmen. Beispiel: Es wird darüber abgestimmt, ob der Präsident alle 5 Jahre gewählt werden soll. Zunächst muss also der Antrag auf Verfassungsänderung vorliegen. Diesen kann jedes einzelne vollwertige Mitglied einbringen (Neulinge ausgeschlossen! Jedoch stimmberechtigt). Anhand dieses Exemplars wird dann vom zuständigen Präsidenten eine Würdigkeitsanalyse durchgeführt. Schafft es der Antrag durch diese Analyse kommt es zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt im Form anhand einer Umfrage. Wenn nun mindestens 50 % aller Mitglieder für die Änderung in der Verfassung stimmen, ist die Verfassungsänderung gültig. Letztendlich muss die gegenwärtige Verfassung um den jeweiligen Punkt erweitert werden.
§6 Der Allianzwing
Der Allianzwing ist ein untergeordnetes Bündnis von kleineren Spielern, die aber im eigentlichen Sinne trotzdem zur Hauptallianz gehören. Quasi eine Unterorganisation. Der Name unseres Wings lautet AXB². Die Verfassung sieht hinsichtlich des Wings keine besonderen Gesetze und Auflagen vor. Als Fixbestandteil eines Wings sollte ein Führer ernannt werden. Im Endeffekt liegt hier aber die Entscheidungs- und Ausführungsgewalt beim Präsidenten. Vorschlags- und Antragsrecht haben natürlich wiederum alle vollwertigen Mitglieder.
So; Das war's auch schon wieder mit dem Ausflug in die politischen Schlagseiten unserer wunderschönen SpacePioneers-Spielgemeinschaft. Aber Leute glaubt mir: Es ist kein Fehler wenn wir ein wenig organisiert ein Spiel spielen, in dem es keine computergesteuerten Blechdosen oder anderwärtige künstliche Intelligenz gibt.
In diesem Sinne
Glück auf und ein gutes Gelingen im Spiel!
Die Verfassungsexperten des AXB-Clans
