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TV Schlag den Raab - 03.05.2014

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

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Konnte man schon genau wissen, wem welche Sandburg gehört... Wenn man Stefan bei solchen Spielen kennt, weiß man, das er derjenige ist, der am meisten rumsaut :D
 
2 Die Festlegung von Ostersonntag und Pfingstsonntag als gesetzliche Feiertage hat in Deutschland keine arbeitsrechtlichen Auswirkungen, außer in Baden-Württemberg, wo „besondere Warengruppen“ – das heißt Backwaren, Blumen etc. – an beiden Tagen im Gegensatz zu den übrigen Sonntagen nicht verkauft werden dürfen. In § 2 Abs. 1 des Feiertagsgesetzes für das Land Brandenburg[12] werden sie zwar als Feiertage genannt, da aber auch dort die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind (vgl. §§ 9 bis 11ArbZG), hat diese zusätzliche Erwähnung keine Konsequenzen auf den Status dieser Tage, insbesondere auch nicht bei der Berechnung von Löhnen oder Feiertagszuschlägen. Alle anderen Länder führen Oster- und Pfingstsonntag erst gar nicht als Feiertage auf.

Und überhaupt, der Ostersonntag ist der ranghöchste Feiertag im Kirchenjahr :ulgy:
 
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