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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Ausgenommen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen


.......

(3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte, wenn 1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht nach dieser Verordnung untersagt ist,

zu dienen bestimmt sind.

Denke also mal, dass das bei eurer Arbeit dann bei Punkt 3 zutreffend wäre und dementsprechend erlaubt.

(Kommt natürlich auch auf die Coronaverordnung des jeweiligen Landes an)
 
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Ausgenommen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen


.......

(3) Ausgenommen von dem Verbot nach den Absätzen 1 und 2 sind Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte, wenn 1. sie der Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- oder -vorsorge oder 2. dem Betrieb von Einrichtungen, soweit er nicht nach dieser Verordnung untersagt ist,

zu dienen bestimmt sind.

Denke also mal, dass das bei eurer Arbeit dann bei Punkt 3 zutreffend wäre und dementsprechend erlaubt.

(Kommt natürlich auch auf die Coronaverordnung des jeweiligen Landes an)
Vielen Dank, ein Freund, der rechtlich einigermaßen versiert ist sagte auch, das prinzipiell der Chef das Recht hat, diese Veranstaltung durchzuführen, da sie nicht öffentlich ist! Generell also ja, er meinte aber, dass er auf Grund der verschärften Situation derzeit damit gegen die Gesundheitsschutzbestimmungen am Arbeitsplatz und somit gegen seine "Fürsorgepflicht" verstoßen würde aber er kann es auch nicht 100 Prozentig sagen.
 
Fürsorgepflicht wäre auch das erste, was mir dazu eingefallen wäre.

Spannend übrigens: in einen Raum von ~40m² 15 Menschen reinzubekommen und dabei die Abstandsregeln (1,5 Meter) einzuhalten - so wie der Chef meinte -, dürfte praktisch ein Ding der Unmöglichkeit sein.
 
Fürsorgepflicht wäre auch das erste, was mir dazu eingefallen wäre.

Spannend übrigens: in einen Raum von ~40m² 15 Menschen reinzubekommen und dabei die Abstandsregeln (1,5 Meter) einzuhalten - so wie der Chef meinte -, dürfte praktisch ein Ding der Unmöglichkeit sein.

Absolut richtig, der Abstand zwischen den Leuten bewegte sich auch nicht mehr als 50 cm - Chef meinte, wir müssen nur oft genug lüften, dann passt es wieder! :ugly:
 
Frage:

Ich hab wegen dem Pool am 25.3. und 2.4. (bzw. Rückruf am 6.4.) wegen nem Liefertermin angefragt.
Keine Antwort oder Update seitdem erhalten (Corona war am 25.3. noch kein Problem).
Liefertermin laut Vertrag ist Mitte/Ende April.

Kann ich ne Lieferfrist ab morgen (15.4.) bis 30.4. setzen? oder muss die außerhalb der vereinbarten Frist liegen?

Mir geht es einfach auf die Nüsse dass ich absolut keine Rückmeldung seit 3 Wochen erhalte.
 
Mal eine Frage an die Experten, ich habe vor Ostern bei einem Händler eine Statue gekauft, die mehrere 100€ gekostet hat. Mir wurde der umgehende Versand zugesichert, seit dem passiert nichts. Vor der Bezahlung kontaktierte mich der Händler zuverlässig per Telefon und per E-Mail, seit der Bezahlung passiert nichts. Zuletzt erreichte ich ihn vergangenen Mittwoch, wo ich mir den Versand bis Freitag versprach. Aber nichts passiert.

Ich habe jetzt Käuferschutz bei paypal gestellt, wegen der Coronakrise hat der Händler nun 20 Tage Zeit zu reagieren. Das heißt ich kann jetzt drei Wochen darauf warten, dass ich mein Geld zurückerhalten werde.

Meine Frage lautet: Kann ich den Händler wegen vorsätzlicher Lüge und wegen versuchten Betruges bei der Polizei anzeigen? Ich kenne mich damit nicht aus, da ich grundsätzlich nicht so weit gehe, aber in dem Fall fühle ich mich massiv verarscht.

Vor allem diese Ungewissheit, 20 Tage sind elendig lang. Auch wenn alles für mich spricht, bereitet einem das bei solch einem hohen Betrag richtige Bauchschmerzen.
 
Also nach meiner Erfahrung mit dem Paypal "Käuferschutz" wirst du so oder so eine Anzeige bei der Polizei machen müssen, damit die das weiterbearbeiten.
Aber da würde ich jetzt ehrlich gesagt noch ein wenig warten. Und wenn ers Freitag verschickt hat, isses vielleicht auch noch unterwegs,
 
Also nach meiner Erfahrung mit dem Paypal "Käuferschutz" wirst du so oder so eine Anzeige bei der Polizei machen müssen, damit die das weiterbearbeiten.
Aber da würde ich jetzt ehrlich gesagt noch ein wenig warten. Und wenn ers Freitag verschickt hat, isses vielleicht auch noch unterwegs,

Wieso muss ich denn zwingend eine Anzeige erstellen? Davon wurde mir bei paypal am Telefon nichts gesagt, wenn der Händler nicht nachweisen kann, dass er geliefert hat, werde ich das Geld zurückbekommen.

Es ist nur ein kack Gefühl, wenn so viel Geld nicht greifbar ist, und man nichts bekommt.

Naja, mir wird nichts anderes übrig bleiben als zu warten.
 
Das seh ich auch so, dass man keine Anzeige machen muss.

Er muss nachweisen dass dir das Teil geliefert wurde und das kann er ja nicht.

Die Bewertungen sprechen Bände, viele Käufer berichten, sie haben das Geld zurückerhalten durch paypal. Manche haben wohl dennoch Anzeige wegen Betrugs gestellt.

Ich war zu naiv, aber ich will das jetzt nicht im Detail hier alles nennen. Könnte mich derzeit einfach nur über mich selbst ärgern. Wenigstens habe ich Käuferschutz, der Händler wollte das Geld lieber per Vorkasse haben.
 
Bei Paypal kann man ja durchaus eine gewisse Risikobereitschaft zeigen.

Trotzdem dumm. Ich hätte es besser wissen müssen, aber die (nun fragwürdige) Verfügbarkeit einer von mir unbedingt gewollten Statue, das freundliche Telefongespräch, und die Zusagen, ließen meine Zweifel kleiner werden.

Ich würde immer noch lieber die Statue bekommen, aber Stand jetzt einfach nur mein Geld zurück.
 
Jetzt wurde nach der paypal Konflikteröffnung vom Händler gestern Abend versucht, das Geld zu erstatten. Da er sein paypal Konto aber bereits leer geräumt hatte, ging es nicht.

Und ich warte jetzt immer noch.

Paypal hat mir am Telefon gesagt, ich werde das Geld von paypal auf jeden Fall bekommen, sollte der Händler es nicht in der Frist veranlassen.

Aber Fakt ist, das sind alles nur Worte. Mein Geld habe ich immer noch nicht.

Kurios ist auch, dass in den Fall Details nun steht, der VK hätte mir mein Geld in voller Höhe zurückerstattet.

Dabei habe ich gar nichts erhalten. :wand:
 
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