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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Weiß jemand wie das bei Facebook so ist?
Wenn ne Person oder ne Gruppe von Personen einen Dritten über Facebook belästigt und immer wieder über neue (Fake-) Profile Kontakt mit ihm aufnimmt? Darf man sich über Facebook als jemand anderes ausgeben? Kann das strafrechtlich verfolgt werden? Nachstellen, üble Nachrede, usw. gilt das auch für Facebook? Auch angedeutete Bedrohungen wie "Unterlasse XY sonst wirst du schon sehen, was passiert?"
Danke für eure Einschätzung :dhoch:
 
Gilt auch alles für Facebook, keine Frage, wobei ich den von dir geschilderten Sachverhalt blitzschnell einstellen würde. Nachstellung ist ein Paragraph, der quasi NIE erfüllt ist, außerdem noch ein Privatklagedelikt genau wie Üble Nachrede und "sonst wirst schon sehen, was passiert" könnte zu unkonkret sein, um da eine Nötigung draus zu zaubern.
 
tim_buktu schrieb:
Sisaya schrieb:
tim_buktu schrieb:
Er ist bei der Norisbank, dort ist man nicht, wenn man woanders ein Konto kriegt. Zumindest geht er arbeiten.

Aha und warum ist man nicht bei der Norisbank, wenn man woanders ein Konto bekommen könnte?

Deshalb:

http://www.trustpilot.de/review/www.norisbank.de

Heute ist übrigens die Frist im Schreiben abgelaufen, mein Anwalt hat noch nicht angerufen, aber ich denke es ist kein Geld bei ihm angekommen. Sind übrigens mittlerweile knapp 420€ inkl. Gebühren.

Habe ihn heute nochmal angeschrieben, dass er mir den Beleg schicken soll, falls überwiesen hat und das Geld nicht rechtzeitig ankommen wird. Die Norisbank bucht irgendwie an Frei- und Montagen nicht. Er hat's gelesen, aber keine Reaktion. Werde ihn jetzt aber auch nicht mehr kontaktieren, ich bin einfach zu gutmütig...

Morgen werde ich dann Anzeige erstatten.

Wie läuft das eigentlich ab, wenn man vorsätzlich betrügt und kein Geld hat um das Opfer auszuzahlen? Gefängnis?

Habe heute einen weiteren geschädigten gefunden, bei ihm sind es sogar 500€. Ich denke das wird nichts mit dem Geld vor Gericht. Also werden wir es uns wohl persönlich abholen.
 
Slurms, wie ist das. Mein Anwalt will jetzt bis zum 08.08. warten und dann in die nächste Runde gehen. Wäre das die Anzeige? Muss er dann vor Gericht erscheinen, was passiert wenn er keine Kohle hat?

Bin ich besser beraten zu dem anderen potentiellen kläger keinen weiteren Kontakt aufzubauen, damit ich im Falle eines Urteils Vorrang habe?
 
tim_buktu schrieb:
Wie läuft das eigentlich ab, wenn man vorsätzlich betrügt und kein Geld hat um das Opfer auszuzahlen? Gefängnis?

Hier musst du zwischen zwei Rechtsbereichen trennen:

Strafrecht und Privatrecht.

Wenn er dich "vorsätzlich betrogen" (in Anführungszeichen, weil jeder Betrug vorsätzlich erfolgen muss) hat er mit strafrechtlichen Folgen, also einem Strafverfahren und den damit verbundenen Rechtsfolgen zu rechnen. Welche Art des Verfahrens und welche Strafe zur Anwendung kommt, wäre dann im Einzelfall zu klären (Geldstrafe, Sozialstunden, Haft...).

Das war der strafrechtliche Aspekt der Sache.

Privatrechtlich schuldet er dir natürlich das Geld, bzw. Ersatz für den Schaden der dir aus dieser Sache entstanden ist. Hier wird er allerdings nicht ins Gefängnis kommen, wenn er seine Schulden dir gegenüber nicht bezahlen kann, denn die "Schuldhaft" wurde (zum Glück) schon im 19. Jahrhundert abgeschafft.
 
Das sind ja zwei paar Schuhe. Die Anzeige würde ja nur zum Ermittlungsverfahren führen. Da gibt es aber keine Kohle. Ein Adhäsionsantrag macht da keinen Sinn.
Ich hab das alles nur überflogen, aber verstehe nicht so ganz warum nicht einfach ein Mahnbescheid beantragt wurde.
Wehrt man sich dagegen nicht innerhalb der Frist, hat man automatisch einen Titel in der Hand. Dann beantragt man nur noch die Vollstreckung und der Gerichtsvollzieher marschiert mit der Klausel los und holt das Geld. Widerspricht er innerhalb der Frist kommt es halt zum Verfahren. Kostet wenig und geht schnell. Gerade in so einem einfach gelagerten Fall verstehe ich nicht warum da so lange gewartet wird.

Das Urteil wäre ja zivilrechtlich und würde ohnehin nur inter partes wirken. Das hat mit anderen Rechtsstreits von dem Typen ja ohnehin nichts zu tun. Es sei denn er ist insolvent, aber dazu ist ja nichts ersichtlich.
 
Slurms Mc Kenzie schrieb:
eMKay schrieb:
Ich streame zwar nicht, aber krass...
Wird es damit begründet, dass man ja trotzdem "runterlädt" (zumindest in den Buffer)?

Ein Kollege, der viel im Urheberrecht unterwegs ist und auch was Computer anbelangt recht fit ist, hat mir das kürzlich mal erläutert. Er bezog sich dabei darauf, dass bei der Architektur der heutigen Hardware (Zwischenspeicher oder Cache? Keine Ahnung hab da nicht zugehört) die Datei komplett auf der Festplatte liegt. Jedenfalls könne man nicht davon sprechen, die Datei wäre nicht heruntergeladen worden.





Der Schutz geistigen Eigentums knüpft ja denknotwendigerweise nicht an die Sachherrschaft an. Da geht es ja vielmehr um Verwertungsrechte etc.

Vielleicht denke ich jetzt sehr blöd, aber mache ich mich dann auch strafbar, wenn ich mir ein Bild auf einer Webseite anschaue (dann ist es ja auch in meinem cache) wenn der Inhaber der Webseite das Bild unrechtmäßig von jemand anderem übernommen hat?
 
Strafbar wohl eher nicht in dem Fall. Da fehlt es ja dann regelmäßig am Vorsatz. Soweit ich das eben überblicken konnte, sind das auch alles Antragsdelikte im UrhG. Wie sollte der Rechteinhaber Kenntnis davon erlangen dass du das Bild betrachtet hast?
 
Ja aber wer macht das denn? Bei den Filmen steht ein kommerzielles Interesse dahinter. Da haben die Rechteinhaber ein Interesse daran den Film auf andere Weise zu vermarkten. Wenn Hans im Glück jetzt Bilder von einer Margerite auf der Wiese schießt und dieses Bild dann irgendwo im Internet auf einer Seite eingebunden wird. Dann geht Hans im Glück unter Umständen auf den Typen zu der die Website betreibt, aber er geht doch nicht hin und stellt einen Strafantrag damit die StA ihm die IPs aller Besucher der Seite raussucht. :)

Selbst wenn, dann fehlt es natürlich wieder am Vorsatz. Anders sieht es natürlich aus, wenn es sich tatsächlich um eine besondere Aufnahme handelt, die dann von dir gespeichert und verwendet wird. Ich hatte dich jetzt so verstanden dass du einfach aus versehen "" auf eine Internetseite gehst, da meinetwegen ein Bild von XY abgedruckt ist und du es einfach bei Gelegenheit anschaust während du den Fließtext drum herum liest.
 
Es geht ja nicht darum ob es praktikabel ist sondern nur wie die Rechtslage ist.
Diese Denkweise müsste Euch Juristen doch geläufig sein :P
 
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