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Rechtliche Frage zu Gewinnspielabzockern und Co.

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

silbex schrieb:
Edith: Oh, sehe das der Wiedrufszeitraum schon vorbei ist. Eig. hat man 14 Tage ab Vertragsbeginn Zeit, oder nicht? Also als sie am Telefon "Ja" gesagt hat.

Nee, die 14 laufen erst, wenn man was schriftliches in der Hand hat. So ist es jedenfalls bei 'normalen' Firmen, wenn man was übers telefon abwickelt.
 
Steffko schrieb:
Das ist auf jeden Fall der Klassiker schlechthin, diesen Scheiß mit den 3 Monaten hatten wir glaub ich auch schon mal. Diese scheiß Abzockerfirmen müsste man allesamt zum Mond schießen, das ist echt zum Kotzen :wand:

Wie habt ihr weiter gemacht, oder wie habt Ihr die losgekriegt?
 
Ich glaub, die haben es irgendwann dann aufgegeben, weiß aber die Situation nicht mehr genau.
Bei dem aktuellen Fall ist die ganze Sache übrigens noch unklar. Die Kerle haben jetzt schon einige Male mit Klage gedroht usw. und unser Anwalt hat den Hanseln mitgeteilt, dass sie halt machen sollen, wenn sie meinen... mal gucken was rauskommt.

Edit: Frag auf jeden Fall deine Mutter nochmal genau, ob es nicht noch ein zweites Telefonat gegeben hat. Diese Säcke machen das wohl ganz gerne, dass sie einem beim ersten Anruf diesen Müll von wegen glücklicher Gewinner und tralala erzählen und dann bei nem zweiten Telefonat (was sie aufnehmen, wenns ganz dumm kommt) nachfragen, ob das alles so stimmt.
Und auf keinen Fall einfach so zahlen natürlich :ugly: Im Zweifel lieber echt en Anwalt nehmen und diesen Kakerlaken den Arsch aufreißen.
 
Danke für die Antwort.
Es gab nur ein Telefonat, habe gerade nachgefragt.

Ich überlege gerade eine schriftliche Kündigung zu schreiben, weil ich etwas in den Händen halten möchte. Sinnvoll? Zwecklos?

Edit: Ich habe nochmal weiter recherchiert, und laut dem "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes" war dieser "Vertrag" von Anfang an nicht rechtskräftig, da wir von einer unterdrückten Nummer angerufen wurden, und bisher immer noch nicht schriftlich vom Widerruf informiert wurden.
 
Beide Seiten geben ja eine Willenserklärung ab. Man kann sich ja immer noch auf den Auseinanderfall von Wille und Erklärung berufen. Besonders, wenn hier klare "Betrugsabsichten" am laufen sind.
 
Danke für die Antworten. Zum § 312d BGB (4), 4 verstehe ich das Beamtendeutsch leider überhaupt nicht.

"(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen:
zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat,"

Hilft mir dieser Paragraph? Soweit ich es verstanden habe, ist es keine Hilfe, da bei Fernabsatzverträgen das Widerrufrecht bei Lotterie und Wettdienstleistungen nicht greift solange der Verbraucher keine telefonsiche Vertragserklärung abgegeben hat. Und meine Mutter wusste nichts von einer Lotterie sondern von einem Gutschein...

nichtsdestotrotz greift aber das ""Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes" nach meinem Verständnis sehr wohl.

Mal schauen wie es weitergeht
 
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