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Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) hat sich für ein EU-weites Verbot von Wahlkampfauftritten türkischer Politiker ausgesprochen. „Eine gemeinsame Vorgehensweise der EU, um solche Wahlkampfauftritte zu verhindern, wäre sinnvoll“, sagte Kern der „Welt am Sonntag“. „Damit nicht einzelne Länder wie Deutschland, in denen Auftritte untersagt werden, unter Druck der Türkei geraten."

http://orf.at/stories/2382019/2382018/

Jetzt muss sich schon AUT vor Deutschland stellen. :grins:
Aber ernsthaft: empfindet ihr solche Aussagen echt schon als Populismus?
 
Es ist Populismus. Es handelt sich bei dem geplanten Vorhaben um eine Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit. Jetzt stellt sich die Frage, welches wichtige Rechtsgut durch diese Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt werden muss und ob diese Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit das gelindeste Mittel darstellt um dieses Rechtsgut zu schützen.

Aber wie gesagt: Ich verstehe noch nicht einmal, welches Rechtsgut hier durch die Einschränkung von Grundrechten geschützt werden soll.

Wenn wir mit jemandem nicht derselben Meinung sind und seine Aussagen nicht mögen, dann gibt uns das in unserem Verfassungssystem das Recht, unsere eigene, gegensätzliche Meinung kundzutun und die Ideen und Ansichten der Gegenseite zu kritisieren.
Wir haben aber nicht das verfassungsmäßige Recht, als Mehrheit per Gesetz eine Minderheit mit unliebsamen Ansichten zum Schweigen zu bringen, in dem wir dieser Gruppe einfach die Versammlungsfreiheit und die Meinungsäußerungsfreiheit einschränken.

Eine bekannte Ausnahme ist das NS-Verbotsgesetz, welches ich aber aus genau jenem Grund auch kritisch betrachte - ohne es abzulehnen.

In diesem Sinne: Wehret den Anfängen.
 
In diesem Fall handelt es sich aber weder um deutsche Staatsbürger noch um hier lebende Ausländer, sondern um Regierungsmitglieder eines anderen Staates. Das ist für mich nicht von freier Meinungsäußerung gedeckt sondern könnte problemlos und rechtskonform verboten werden.
 
In diesem Fall handelt es sich aber weder um deutsche Staatsbürger noch um hier lebende Ausländer, sondern um Regierungsmitglieder eines anderen Staates. Das ist für mich nicht von freier Meinungsäußerung gedeckt sondern könnte problemlos und rechtskonform verboten werden.

Artikel 5 GG ist dahingehend sehr eindeutig. Jeder heißt jeder.
 
Wobei ich es allerdings nicht als sonderlich geil empfinde, jemanden auf Basis der Meinungsfreiheit eine Bühne zu bieten, um Werbung für sich und sein System zu machen, das anderswo die Meinungsfreiheit massiv begrenzen und mit steigender Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass die Todesstrafe wieder eingeführt wird.
 
Wobei ich es allerdings nicht als sonderlich geil empfinde, jemanden auf Basis der Meinungsfreiheit eine Bühne zu bieten, um Werbung für sich und sein System zu machen, das anderswo die Meinungsfreiheit massiv begrenzen und mit steigender Wahrscheinlichkeit dazu führt, dass die Todesstrafe wieder eingeführt wird.

Genau das ist aber eben Meinungsfreiheit. Wenn man "ungeliebte" Meinungen verbietet kann man auch gleich Artikel 5GG ganz streichen.
 
Mag ja sein, und ich bin da auch mit mir selber ziemlich im Unklaren.

Aber das geht schon alles eine ziemlich falsche Richtung unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Und, auch wenn es ein Gedankenexperiment ist, was passiert wenn ein paar Auslandstürken das Zünglein an der Waage sind und die Türkei in eine Quasi-Diktatur abrutscht, die Todesstrafe eingeführt wird und Erdogan schaltet und waltet wie es ihm beliebt? Inkl. "rechtmäßig verurteilter Journal... äh Terroristen" die als Exempel zum Tode verurteilt werden...?

Dann klopfen wir uns alle auf die Schultern und sagen "Haben wir gut gemacht, das mit der Meinungsfreiheit. :)"
 
Hoffentlich hetzen sie dann die Türken hier gleich noch gegen den deutschen Staat auf. Best outcome in der "die Welt muss brennen" Skala.

Da gibt es natürlich auch Grenzen, siehe StGB Paragraph 130 ;)


Mag ja sein, und ich bin da auch mit mir selber ziemlich im Unklaren.

Aber das geht schon alles eine ziemlich falsche Richtung unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit. Und, auch wenn es ein Gedankenexperiment ist, was passiert wenn ein paar Auslandstürken das Zünglein an der Waage sind und die Türkei in eine Quasi-Diktatur abrutscht, die Todesstrafe eingeführt wird und Erdogan schaltet und waltet wie es ihm beliebt? Inkl. "rechtmäßig verurteilter Journal... äh Terroristen" die als Exempel zum Tode verurteilt werden...?

Dann klopfen wir uns alle auf die Schultern und sagen "Haben wir gut gemacht, das mit der Meinungsfreiheit. :)"


Die Meinungsfreiheit bringt zum Teil auch scheiß Ergebnisse, keine Frage. Aber um beim Gedankenexperiment zu bleiben: wie sollen wir gegenüber Erdogan bezüglich Menschenrechten argumentieren, wenn wir selbst eines der fundamentalsten Menschenrechte ignorieren, weil uns das was in der Türkei passiert nicht in den Kram passt?
 
Der gilt aber nicht für Menschen mit Diplomatenpass. Und danach ist es eh zu spät. Zumal man Hetze ja auch außerhalb des Strafrechts betreiben kann, wenn man es nur geschickt genug anstellt.

Dann hat man einen legitimen Grund, die Person tatsächlich nicht mehr ins Land zu lassen. "Und danach ist es eh zu spät." Klar ist es dann zu spät. Es muss aber logischerweise erst ein Gesetz gebrochen werden, bevor man gegen eine Person vorgehen kann :ugly:
Was du mit dem letzten Satz aussagen willst, weiß ich nicht. Entweder es ist "Hetze" oder es ist keine. Selbstverständlich kann man mit StGB 130 nur dann gegen jemanden vorgehen, wenn der hinreichende Verdacht besteht, dass die Person auch gegen einen der genannten Straftatbestände verstoßen hat.
 
Eröffnung des BER doch erst 2019?

Gerade erst ist die Eröffnung des BER von 2017 auf 2018 verschoben worden – da wackelt offenbar auch dieser Termin schon wieder. Zwar will der neue Flughafenchef erst im Sommer einen Zeitplan vorlegen, ein Gutachten spricht aber bereits jetzt eine deutliche Sprache.

Der Flughafen BER kann möglicherweise auch 2018 nicht eröffnet werden. Das gehe aus einem Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger hervor, berichtet der "Tagesspiegel" am Mittwoch. In dieser "Risikoanalyse" werde die Wahrscheinlichkeit, dass der Airport im Juni 2018 eröffnet werden kann, mit drei Prozent beziffert.
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rbb-online.de

Aber vielleicht pünktlich zu den Sommerferien 2019?
 
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