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wird dieser #ausnahmslos-lösungskatalog nicht seit jahren in schweden mit *erfolg* praktiziert?

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11. Sexismus und andere Diskriminierungsformen müssen als Nährboden für sexualisierte Gewalt verstanden und als reale und bestehende Probleme anerkannt werden. Es muss ernst genommen werden, wie die mediale Darstellung u.a. weiblicher Körper als Lustobjekte mit sexualisierter Gewalt verknüpft ist. Sexismus darf weder im Alltag noch in der Werbung und in den Medien Platz haben.

12. Das Problem des Sexismus und der sexualisierten Gewalt darf nicht „islamisiert“ und damit pauschal einer Religion und ihren – häufig vermeintlichen – Angehörigen zugeschrieben werden. Damit werden mindestens 5 Millionen Menschen in Deutschland unter Generalverdacht gestellt. Redaktionen sollen reißerische und stigmatisierende Deutungen vermeiden, denn diese ziehen konkrete negative Folgen für Mitglieder unserer Gesellschaft nach sich.

13. Die Bildsprache ist frei von rassistischen und sexistischen Klischees zu halten. Bilder wirken unterbewusst und können selbst eine differenzierte Berichterstattung torpedieren.

#ausnahmslos #jenesuispascharlie
@Baron_Harkonnen schrieb:
S_He who controls what's racist and sexist, controls the media!
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14. Redaktionen müssen vielfältiger werden. Nach wie vor sind nur ein Bruchteil der Journalist_innen in Deutschland nicht-deutscher Herkunft und Berufswege stehen vor allem Menschen mit formal hoher Bildung offen. Männlich, heterosexuell und weiß dominierte Chefredaktionen tragen dazu bei, dass Themen, die andere Geschlechter, Ethnien und Minderheiten betreffen, nicht mit ausreichend Raum und Kompetenz behandelt werden.

#ausnahmslos #nichtrassistisch #nichtsexistisch
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ich mag, dass es fußnoten für den gendergapunterstrich, cis und eine polizeistatistik gibt, aber keine für wissenschaftliche belege für die gewagteren aussagen.
 
Gibts eine Quelle dafür? Nicht weil ich es unbedingt für falsch halte, aber ich sehe jetzt auf den ersten Blick keine Anhaltspunkte im Gesetzestext dafür, dass es nötig ist dass sich das Opfer körperlich wehren muss. Wenn es so ist, ist wohl eher eine Rechtsprechungsänderung als eine Gesetzesänderung nötig.

Edit: Es ist wohl auch nicht so:



http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/05/2-345-05.php


Ein „Nein“ ist nicht genug
Laut deutschem Strafgesetzbuch (Paragraf 177) gilt derzeit ein Geschlechtsverkehr nur dann als Vergewaltigung, wenn er mit Gewalt oder bestimmten Drohungen erzwungen wurde oder wenn der Täter eine schutzlose Lage ausnutzte. Es genügt also nicht, dass eine Frau eindeutig Nein gesagt hat und der Mann dann trotzdem in sie eindringt.

So wird zum Beispiel nicht als Vergewaltigung bestraft, wenn die Frau den abgelehnten Sex über sich ergehen lässt, weil die Kinder im Nachbarzimmer schlafen und diese von dem Konflikt nichts mitbekommen sollen. Zwar müsste der Fall nach der neuen Konvention bestraft werden. Mit dem deutschen Recht ist das aber nicht möglich, denn es wurde weder Gewalt angewandt noch angedroht, noch wurde eine schutzlose Lage ausgenutzt.

Aber auch bei allen drei gesetzlichen Merkmalen der Vergewaltigung gibt es große Strafbarkeitslücken, vor allem weil sie von den Gerichten sehr eng ausgelegt werden.

So gilt es nicht als nötigende Gewalt, wenn sich der Mann gegen Proteste der Frau einfach auf sie legt. Denn dies sei bereits Teil der sexuellen Handlung und keine Gewalt zur Erzwingung des Sex. Auch das plötzliche Packen an der weiblichen Brust könne keine sexuelle Nötigung sein, weil die überraschte Frau noch gar keine Ablehnung geäußert hatte.

Außerdem muss die Gewalt in der konkreten Situation ausgeübt werden, es genügt nicht, dass in einer Beziehung ein allgemeines Klima der Gewalt herrscht. So gilt es nicht als nötigende Gewalt, wenn der Mann früher gewalttätig war und die Frau Angst vor erneuten Prügeln hat, falls sie sich ihm verweigert
.

http://www.taz.de/!5024713/

Da gibt es natürlich mehr und bessere Quellen zu. Bin aber gerade kurz angebunden. Vielleicht kann @Mingo oder jemand anderes noch aushelfen?
 
Mir war ja neu das in einem Asylverfahren erst nach 6 Monaten Fingerabdrücke genommen werden dürfen. Wir haben bei unserem Reisepass aber gar nicht erst die Wahl.
 
http://www.taz.de/!5024713/

Da gibt es natürlich mehr und bessere Quellen zu. Bin aber gerade kurz angebunden. Vielleicht kann @Mingo oder jemand anderes noch aushelfen?

Außerdem muss die Gewalt in der konkreten Situation ausgeübt werden, es genügt nicht, dass in einer Beziehung ein allgemeines Klima der Gewalt herrscht. So gilt es nicht als nötigende Gewalt, wenn der Mann früher gewalttätig war und die Frau Angst vor erneuten Prügeln hat, falls sie sich ihm verweigert


Also zumindest das ist schonmal schlicht falsch, bzw. so formuliert dass ein falscher Eindruck entsteht weil in dem Text nur auf die Gewalt abgestellt wird:

4. Eine sexuelle Nötigung durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) begeht auch, wer eine sexuelle Handlung erzwingt, indem er durch ein schlüssiges Verhalten auf frühere Gewaltanwendungen hinweist oder frühere Drohungen konkludent bekräftigt. Dabei kann auch Gewalt, die der Täter zuvor aus anderen Gründen angewendet hat, als gegenwärtige Drohung mit nötigendem körperlichem Zwang fortwirken. Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist deshalb auch dann verwirklicht, wenn eine Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände ergibt, dass der Täter gegenüber dem Opfer durch häufige Schläge ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat und das Opfer die ihm abverlangten sexuellen Handlungen nur deshalb duldet, weil es auf Grund seiner Gewalterfahrungen mit dem Täter befürchtet, von ihm erneut körperlich misshandelt zu werden, falls es sich seinem Willen nicht beugt


http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/11/4-561-11.php
 
Zuletzt bearbeitet:
Straftäter aus Nordafrika
Eine schwierige Klientel

http://m.spiegel.de/panorama/justiz/a-1071674.html

n Köln befassen sich Kriminalisten seit geraumer Zeit mit Straftätern aus Nordafrika. Das Kriminalkommissariat 41 hat dort in einer im Oktober 2014 begonnenen Analyse herausgearbeitet, welche Flüchtlinge innerhalb eines Jahres nach ihrer Einreise straffällig werden. Während nur 0,5 Prozent der Syrer als Verdächtige auffielen, waren es 40 Prozent der Flüchtlinge aus dem Maghreb. Im selben Ausmaß begingen demnach nur Bosnier und Montenegriner Straftaten.

40 Prozent innerhalb des ersten Jahres..... Das kann man nichtmal mehr irgendwie beschönigen...... Bei solchen Zahlen würde ich einen generellen Einreisestopp aus diesen Ländern verhängen und die straffälligen Migranten hier sofort! Ausweisen. Ob sie gerade Papiere haben oder nicht.... Ist doch kein Wunder das es so kommt wenn man sich auf der Nase rumtanzen lässt.
Was man aber gleichzeitig sieht, wie wenig Syrer straffällig werden. Lässt mich irgendwo noch hoffen.

Dazu noch:

Der Rechtsstaat? Eine Memme

Wer seine Polizei dazu erzieht, sich wie Schülerlotsen zu verhalten, muss sich nicht wundern, wenn sie bei der Mob-Bekämpfung versagt. Wir brauchen nicht nur neue Abschiebegesetze, wir brauchen auch mehr Mut zum robusten Einsatz auf der Straße.

http://m.spiegel.de/politik/deutschland/a-1071563.html
 
Dass ändert aber nichts an der Tatsache, dass sich die Frau aktiv zur Wehr setzen muss.

Und daran wird sich auch nichts ändern, selbst wenn die Gesetzeslage entsprechend angepasst wird.
Abwehrverletzungen sind (abgesehen von Sperma) die beweiskräftigsten Indizien für eine Vergewaltigung, und wenn sich die Frau nicht wehrt, existieren auch keine.

Meiner Ansicht nach ist die gewollte/geplante Gesetzesänderung nichts weiter als ein Papiertiger, denn wenn eine Frau eine angebliche Vergewaltigung anzeigt und als Beweis nur anführen kann, dass sie "nein" gesagt hat, muss der mutmaßliche Vergewaltiger nur einigermaßen glaubhaft das Gegenteil behaupten können (wofür schon allein eine persönliche Bekanntschaft zwischen Täter und Opfer genügt), und er ist aus dem Schneider, und das völlig zurecht... in Deutschland gilt immer noch in dubio pro reo.
 
Wie oben schon geposted: Nein, nicht zwingend:

1. Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt voraus, dass das Tatopfer unter dem Eindruck seines schutzlosen Ausgeliefertseins aus Furcht vor möglichen Einwirkungen des Täters auf einen ihm grundsätzlich möglichen Widerstand verzichtet. Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahin gehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (im Anschluss an BGHSt 45, 253). (BGHSt)

http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/2/05/2-345-05.php

Damit bleibt nur noch eine Situation übrig in der wirklich eine Strafbarkeitslücke besteht: Das Opfer befindet sich nicht in einer schutzlosen Lage und wehrt sich trotzdem nicht. Ich bezweifle dass dieser Fall sonderlich oft vorkommt, es handelt sich dabei wohl doch eher um Spezialfälle.
 
40 Prozent innerhalb des ersten Jahres..... Das kann man nichtmal mehr irgendwie beschönigen...... Bei solchen Zahlen würde ich einen generellen Einreisestopp aus diesen Ländern verhängen und die straffälligen Migranten hier sofort! Ausweisen. Ob sie gerade Papiere haben oder nicht.... Ist doch kein Wunder das es so kommt wenn man sich auf der Nase rumtanzen lässt.

Ohne jetzt was beschönigen oder runterreden zu wollen, aber der Artikel bietet auch noch ein paar mehr Erkenntnisse. Maghreb zählt nicht zu den Top 10 Herkunftsländern. Selbst wenn 40% davon auffällig werden ist das global betrachtet wohl eine eher nicht so grosse Zahl. 40% von 10* Flüchtlingen sind halt "nur" 4.

*Absichtlich kleine Zahl genannt, um das Problem an der einseitigen Betrachtung zu zeigen.

Serbien und Mazedonien sind EU-Beitrittsländer. Grob überschlagen sind seit 2011 keine 25.000 Serben nach Deutschland gekommen. 25.000. In vier Jahren. Bei 82 Millionen.

Mazedonier leben insgesamt wohl unter 100.000 in DE, davon die allermeisten schon seit Jahrzenten.

Wichtigster Absatz: "Insgesamt zeigen uns die derzeit verfügbaren Tendenzaussagen, dass Flüchtlinge im Durchschnitt genauso wenig oder oft straffällig werden wie Vergleichsgruppen der hiesigen Bevölkerung"

Versteh mich nicht falsch. JEDER, der in Deutschland eine Straftat begeht, soll angemessen Bestraft werden! Ob nun eine finanzielle Strafe, Knast oder Abschiebung. Aber darum geht es doch vielen garnicht mehr. Hier soll doch nur gezeigt werden (vor allem mit den omnipräsenten Überschriften...), dass von den vielen bösen Ausländern nur Schlimmes ausgeht, dass wir ja viel zu lasche Gesetze haben und dass wir das Pack am besten wieder abschieben. Nee, am besten erst garnicht reinlassen.

Das, was hier und anderenorts in den Köpfen vieler Menschen abgeht ist für unser Land und unsere Gesellschaft viel, viel schlimmer als 2 Mio. Flüchtlinge. Wir sind wieder so weit, dass fremde Menschen stigmatisiert werden. Angst und Hass wird von guten, deutschen Bürgern geschürt.

Davor habe ich Angst!
 
Und wie zu erwarten war verstehst du meine Aussage wieder mal nicht: Mir geht es nicht um die (angebliche) Strafbarkeitslücke, sondern schlicht um die Beweisbarkeit. Und die ändert sich durch die geplante Gesetzesänderung nicht im Geringsten.

Wie schaffst du es meinen Beitrag auf deine Aussage zu beziehen? Das ging an Tom Zola, ich hab deinen Beitrag nicht angezeigt bekommen.
 
@Zimtzicke : ich hab Angst davor das sich Deutschland in beide Richtungen radikalisiert. Imo ist hier der Staat schuld, da er keine Mitte vorgibt.

Die Migranten die straffällig werden, soll die volle Härte des Staates treffen. Heißt in Köln maln Knüppel zwischen die Beine und bei schweren Straftaten eine direkte, kompromisslose und ausnahmslose Ausweisung!
Auf der anderen Seite muss den Flüchtlingen die sich integrieren wollen und ein anständiges Leben führen wollen eine Basis dafür geboten werden in jeglicher Form (Sprachkurse, Erleichterung eine Arbeit anzunehmen, etc.).

Der Staat versagt bei Beidem und so sieht man wie sich die Bürger immer weiter in "beschützt alle Migranten" und "raus mit allen Migranten" aufsplitten....
 
Die Migranten die straffällig werden, soll die volle Härte des Staates treffen. Heißt in Köln maln Knüppel zwischen die Beine und bei schweren Straftaten eine direkte, kompromisslose und ausnahmslose Ausweisung!

Das ist schon arg polemisch...

Aber das ist das Problem!

Es gibt de facto kein ausgeprägtes Problem mit straffälligen Migranten. Die, die man erwischt, sollen bestraft werden, was auch immer der Gesetzgeber dafür vorsieht. Das kann man ganz nüchtern betrachten, ohne dabei ins hetzerische zu verfallen.
 
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