Wintermute
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Ja, fantastisch. Du bist der Grund, weshalb ich morgens aufstehe.

Ist doch soIch hoffe das ganze hat endlich mal ne Verschärfung der Strafen bei sexuellen Übergriffen zufolge.
Ist eigtl. mal lange überfällig wenn man sich die Strafen so anschaut.
Bin aber auch dafür das Asylbewerber die sich nicht an deutsche Gesetze halten und Straffällig werden das Land verlassen müssen. Wobei man hier auch die Straftat selbst berücksichtigen sollte. Gibt ja auch Sachen die schaden anderen Menschen nicht direkt da könnte man evtl. noch differenzieren.
Aber allgemein muss da härter durchgegriffen werden egal welcher Nationalität der Täter angehört. Sexuellen Übergriffe werden zuhauf auch von deutschen begangen.
Ist doch so
Was bringt eigentlich der ständige Ruf nach härteren Strafen?
Wäre das erste Mal, dass das was nützen würde.
Der rechtsstaatliche Weg ist lang
Wer die Täter von Köln sind, muss noch ermittelt werden, womöglich sind auch Flüchtlinge darunter. Generell gilt: Der rechtsstaatliche Weg, bis ein krimineller Ausländer das Land verlassen muss, ist lang - und hängt zudem davon ab, ob er Flüchtling ist oder nicht. Der Überblick:
- Am Anfang steht ein Ermittlungsverfahren, dann ein Gerichtsverfahren und eine Verurteilung. "Ein Verdacht reicht nicht aus. Solange man nicht verurteilt ist, gilt man als unschuldig", sagt der Hamburger Staatsrechtler Ulrich Karpen.
- Der Verurteilte kann das Urteil anfechten. Wird das Urteil rechtskräftig, greifen bei unterschiedlichen Gruppen unterschiedliche Regelungen.
- Wird ein anerkannter Flüchtling zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren verurteilt, kann ihm sein Flüchtlingsstatus aberkannt werden. Bei einem Asylbewerber kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag aufgrund einer Verurteilung zu mehr als drei Jahren ablehnen.
- In beiden Fällen muss der Ausländer Deutschland verlassen. Ausnahme: Dem Straftäter droht in seinem Heimatland eine Gefahr, zum Beispiel Folter, die Todesstrafe oder der Tod durch Krieg. "Sie dürfen niemanden 'sehenden Auges in den Tod schicken'", erläutert Daniel Thym vom Forschungszentrum Ausländer- und Asylrecht der Uni Konstanz. Nach Syrien könne derzeit nicht abgeschoben werden, auch nicht in Teile des Irak, so Thym.
- Bei anderen Ausländern, die weder Asylbewerber noch anerkannte Flüchtlinge sind, unterscheidet sich das Verfahren. Die Ausländerbehörde muss in einem solchen Fall entscheiden, ob der Betroffene ausgewiesen werden soll. Die Ausweisung ist die Aberkennung des Aufenthaltstitels, erläutert der Sprecher der Hamburger Ausländerbehörde, Norbert Smekal. Diese verpflichtet zur Ausreise.
- Die Behörde muss entscheiden, was schwerer wiegt: das Ausweisungsinteresse des Staates oder das Bleibeinteresse des Ausländers. Dabei spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle. Für eine Ausweisung spricht zum Beispiel eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Noch schwerer wiegt eine Verurteilung zu mehr als zwei Jahren. Gegen eine Ausweisung spricht beispielsweise, wenn die Person minderjährig oder in Deutschland für ein Kind verantwortlich ist.
- Plädiert die Ausländerbehörde für eine Ausweisung, erhält der Betroffene eine Ausweisungsverfügung. Reist er nicht aus, wird er abgeschoben - wieder unter der Bedingung, dass ihm in seinem Heimatland nichts Schlimmes droht.
- In allen Fällen, ob Flüchtling oder nicht, gilt bei einer Abschiebung: Das Empfängerland muss zustimmen, die Person aufzunehmen. "Sie können keinen Menschen einem anderen Land aufdrängen", erläutert Ulrich Karpen.
wie sind denn die strafmaße der von dir genannten vergehen?Es schreckt doch mehr ab und ist einfach angebracht. Imo gehört jemand der eine Vergewaltigung getätigt hat wirklich lange hinter Gittern da darf es auch keine Bewährung geben.
Sie seelischen und langfristigen folgen für die Opfer sind einfach zu krass.
Aber auch sexuelle Belästigung / Nötigung selbst ist viel zu lasch bemessen um abschreckend zu wirken. Zudem kommt das die Opfer letzteres zu wenig anzeigen. (Wobei hier natürlich das Opfer selbst entscheiden sollte ob er das für sich störend empfunden hat oder es nur als Ausrutscher eines bekannten etc wertet.
Die aktuelle Ausgabe des Focus:
Das überhaupt noch rote Streifen drauf sind...
Bekommen Abonnenten die Ausgabe ohne Balken?
wie sind denn die strafmaße der von dir genannten vergehen?
Trotzdem, an der Verhinderung von Straftaten ist nie die Höhe entscheidend.Es schreckt doch mehr ab und ist einfach angebracht. Imo gehört jemand der eine Vergewaltigung getätigt hat wirklich lange hinter Gittern da darf es auch keine Bewährung geben.
Sie seelischen und langfristigen folgen für die Opfer sind einfach zu krass.
Aber auch sexuelle Belästigung / Nötigung selbst ist viel zu lasch bemessen um abschreckend zu wirken. Zudem kommt das die Opfer letzteres zu wenig anzeigen. (Wobei hier natürlich das Opfer selbst entscheiden sollte ob er das für sich störend empfunden hat oder es nur als Ausrutscher eines bekannten etc wertet.
Genau das meine ich, einfach mal nach höheren Strafen rufen...Ich glaube Vergewaltigung nicht unter einem Jahr und schwere Fälle nicht unter 2.
Bin aber nicht sicher.
Trotzdem, an der Verhinderung von Straftaten ist nie die Höhe entscheidend.
Wer kennt denn die genaue Dauer der zu erwartenden Strafe? Ist die nicht von sehr vielen Faktoren abhängig?
Keiner und ja, von daher, es bringt Null Komma Null.
Man muss eben an ganz anderen Faktoren ansetzen, ein allgemeines Umdenken der Männer, mehr und bessere Hilfe für Betroffene, Enttabuisierung und -stigmatisierung der Opfer, ...
Durch eine Erhöhung der Strafen erreicht man rein gar nichts.
Trotzdem, an der Verhinderung von Straftaten ist nie die Höhe entscheidend.
Wer kennt denn die genaue Dauer der zu erwartenden Strafe? Ist die nicht von sehr vielen Faktoren abhängig?
Keiner und ja, von daher, es bringt Null Komma Null.
Man muss eben an ganz anderen Faktoren ansetzen, ein allgemeines Umdenken der Männer, mehr und bessere Hilfe für Betroffene, Enttabuisierung und -stigmatisierung der Opfer, ...
Durch eine Erhöhung der Strafen erreicht man rein gar nichts.
Unfassbar. Und dann auch noch "Sex-Attacken". Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt hat nichts mit Sex zu tun.Die aktuelle Ausgabe des Focus:
Das überhaupt noch rote Streifen drauf sind...
Ist doch so

Es schreckt doch mehr ab und ist einfach angebracht.
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