Glod schrieb:Man soll ihn ja nicht gleich laufen lassen. Aber wenn während des Verfahrens geschlampt wurde, dann sollte das Verfahren wiederholt werden.
Warum, wenn kein anderes Ergebnis herauskommen kann? Ich mein das nicht auf den Fall bezogen, sondern generell. Natürlich gibt es diese Vorschriften aus bestimmten Gründen und wenn da komplett am Gesetz vorbei geschustert wurde, sollte man neu aufrollen, klar. Aber rein aus formellen Gründen sich mit einem Altverfahren beschäftigen, könnte unverhältnismäßig sein.
