G
Gelöschte Mitglieder 5700
Gast
Habe mal eine Frage an die Steuerexperten hier. Und zwar hat meine Frau lange Zeit Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Da sie weit unter dem Freibetrag lag, war ich in Steuerklasse 3 und sie in 5.
War bedeutend besser als 4 und 4.
Nun bekommt sie die Rente nach langem hin und her nicht mehr weiter, obwohl an Vollzeit Beschäftigung nicht zu denken ist.
Sie hat nun die Möglichkeit ab Montag eine 450€ Stelle anzunehmen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie und ob das versteuert werden muss?!
Lese was von 2 Möglichkeiten. Einmal über die Knappschaft und einmal über die Steuerklasse mit Finanzamt. Bei ersterem wird nicht in die Rentenversicherung eingezahlt, beim 2. jedoch schon, hat aber mehr Abgaben?
Ist das so richtig und wenn ja, kann man sich das dann aussuchen wie man es machen möchte?
War bedeutend besser als 4 und 4.
Nun bekommt sie die Rente nach langem hin und her nicht mehr weiter, obwohl an Vollzeit Beschäftigung nicht zu denken ist.
Sie hat nun die Möglichkeit ab Montag eine 450€ Stelle anzunehmen. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie und ob das versteuert werden muss?!
Lese was von 2 Möglichkeiten. Einmal über die Knappschaft und einmal über die Steuerklasse mit Finanzamt. Bei ersterem wird nicht in die Rentenversicherung eingezahlt, beim 2. jedoch schon, hat aber mehr Abgaben?
Ist das so richtig und wenn ja, kann man sich das dann aussuchen wie man es machen möchte?
