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TV Der TV Kaufberatungs - Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Aranus schrieb:
das clouding wird schlimmer :staun:


73092716.th.jpg
[/URL]

[/img]

Das ist die schlechteste Aufnahme, seit dieser Aufsteckkamera von Sony Ericsson,
die 0,2 Megapixel Auflösung hatte.
Kein Witz und ich meins wirklich nicht böse aber wie man sowas präsentieren kann,
ist mir ein Rätsel.
 
Barry the Scary schrieb:
... 14 Tage Rückgaberecht ...
Darauf gibt es ja bei Kauf vor Ort keinen Rechtsanspruch. Wobei es sich in diesem Fall ja um einen Sachmangel handeln dürfte.

Aranus schrieb:
mit ner ps3 hatte ich da mal probleme die wollten die nicht sofort umtauschen sondern erst 1-2 tage überprüfen :vogel:
Ist ja wohl auch das gute Recht des Händlers, denn ansonsten könnte ja jeder kommen.
 
fener006 schrieb:
@Aranus ist das der LE8500 oder?Du warst doch vorher zufrieden und hattest den auch empfohlen?Jetzt nicht mehr so gut?

nein das ist der le 5300

JokerofDarkness schrieb:
Barry the Scary schrieb:
... 14 Tage Rückgaberecht ...
Darauf gibt es ja bei Kauf vor Ort keinen Rechtsanspruch. Wobei es sich in diesem Fall ja um einen Sachmangel handeln dürfte.

Aranus schrieb:
mit ner ps3 hatte ich da mal probleme die wollten die nicht sofort umtauschen sondern erst 1-2 tage überprüfen :vogel:
Ist ja wohl auch das gute Recht des Händlers, denn ansonsten könnte ja jeder kommen.

die promarkt zentrale war da meiner meinung ;)

14 tage rückgaberecht gilt normal für alle artikel die man nicht im laden ausprobieren kann
 
Aranus schrieb:
hab schönfelder,bgb usw alles hier stehen meine freundin ist büroshefin in ner großen anwalts kanzlei
les dir einfach mal ein paar urteile durch
Dann sollten Du und Deine Freundin auch mal reinschauen! Das sogenannte Rückgaberecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen und bei Haustürgeschäften.
 
JokerofDarkness schrieb:
Aranus schrieb:
hab schönfelder,bgb usw alles hier stehen meine freundin ist büroshefin in ner großen anwalts kanzlei
les dir einfach mal ein paar urteile durch
Dann sollten Du und Deine Freundin auch mal reinschauen! Das sogenannte Rückgaberecht gibt es nur bei Fernabsatzverträgen und bei Haustürgeschäften.

komm mir blos nicht blöd das meine freundin da mal reinkucken soll :vogel:
und bei händlern die es ausdrücklich irgendwo stehen haben :roll:
 
fener006 schrieb:
@Aranus ist das der LE8500 oder?Du warst doch vorher zufrieden und hattest den auch empfohlen?Jetzt nicht mehr so gut?

Aranus hat diesen hier
[ama]http://www.amazon.de/LG-42LE5300-LED-Backlight-Fernseher-Full-HD-schwarz/dp/B003AWAMIK/ref=sr_1_3?ie=UTF8&qid=1290288276&sr=8-3[/ama]

zur Diskussion, klar muss der Händler den Artikel nicht unbedingt zurücknehmen, jedoch macht es in der Regel fast jeder Pro-Markt,Media Markt etc
 
Promarkt um die Ecke.
Kumpel kauft ne DVB-S2 Karte für den PC.
Von Beginn an ohne Funktion.
Also gleich am Kauftag zurückgebracht und gefragt ob er das Geld wieder bekommt.
Nein !! Er wäre auch mit nem Einkaufsgutschein zufrieden. Nein !! Sie könnten
das Teil einschicken zu Reparatur. Würde ca. 2 bis 3 Wochen gehen oder er
könne es so wieder mitnehmen. Umtausch sei auch ausgeschlossen da sie keine weitere Karte da hätten. Kurzer Amoklauf, Gespräch mit Marktleiter mit Ergebnis:
Einkaufsgutschein.

Ich würde da nix pauschalisieren denn das ist von Markt zu Markt verschieden.
 
Zumal hier zwei Sachen in einen Topf geschmissen werden. Rückgaberecht und ein Sachmangel sind zwei verschiedene Sachen.
 
das ist natürlich krass,ähnliches ist mir mal mit einem Notebook bei Media Markt passiert,gekauft,ausprobiert...Laufwerk kaputt.Direkt wieder hin gefahren,da wollten die es doch tatsächlich zur reperatur schicken,obwohl sie dasselbe Gerät noch da hatten :vogel: nach etwas druck wurde es dann direkt getauscht.

Bei dem Clouding wird es vielleicht auch nicht so einfach,da es die Hersteller ja nicht als Fehler anerkennen
 
Barry the Scary schrieb:
das ist natürlich krass,ähnliches ist mir mal mit einem Notebook bei Media Markt passiert,gekauft,ausprobiert...Laufwerk kaputt.Direkt wieder hin gefahren,da wollten die es doch tatsächlich zur reperatur schicken,obwohl sie dasselbe Gerät noch da hatten :vogel: nach etwas druck wurde es dann direkt getauscht.

Bei dem Clouding wird es vielleicht auch nicht so einfach,da es die Hersteller ja nicht als Fehler anerkennen

streifen im bild und lautes summen auch noch :deal:

zum thema gutscheine noch was :

Wenn Sie Ware wegen Mängeln zurückgeben , haben Sie auch Anspruch auf das Geld. Anders ist das, wenn der Händler heile Ware bei Nichtgefallen aus Kulanz zurücknimmt
 
Barry the Scary schrieb:
bei mir wirds auf jedenfall der LE8500 :deal:

schon bestellt?


hab bei promarkt folgendes gefunden:


Wir tauschen Ihnen ein bei uns im Markt oder online gekauftes mangelhaftes Neugerät** innerhalb von 2 Jahren ab Übergabe auf Ihren Wunsch unter Nutzungsanrechnung gemäß der Tabelle des Bundesverbandes Technik des Einzelhandels (BVT) sofort um, indem Sie zurück in den Markt bringen oder uns zusenden. Bei Vorlage des Kassenbons und Rückgabe des dazugehörigen Zubehörs (wie z.B. Fernbedienung, Akkus, etc.) erhalten Sie sofort ein Neugerät oder ein gleichwertiges Folgemodell
 
Aranus schrieb:
Wenn Sie Ware wegen Mängeln zurückgeben , haben Sie auch Anspruch auf das Geld.
Nein auch das ist leider nicht korrekt. Hier gilt §437(1) BGB und somit §439 BGB. Erst wenn laut §439 BGB der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, greift §440 BGB und somit auch dann erst der Anspruch auf die Rückzahlung des Kaufbetrages.
 
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