Grundsätzlich: Verbrauchsgüterkauf -> Gefahrübergang findet, etwas banalisiert gesagt, dann statt wenn die Ware in deinen Händen ist. Solange sie das nicht ist, hat der Händler das Problem. Imo war es schon falsch, dass du einen Nachforschungsantrag gestellt hast [edit: scheine ich falsch verstanden zu haben; du hast wohl nur einen Teil des Nachforschungsantrags ausgefüllt und dann an den Händler geschickt; der diesen dann wiederum vermutlich bei DPD eingereicht hat]. Der Händler hat einen Vertrag mit dem Paketdienstleister, nicht du; insofern hättest du m.e. auch überhaupt keine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Paketdienstleister (vermutlich auch nicht auf einen Nachforschungsantrag), da er nicht dir, sondern dem Händler eine Leistung schuldet. Aber das ist hoffentlich unschädlich. Imo solltest du dich nochmal in aller Freundlichkeit an den Händler wenden und ihm mitteilen, dass er sich darum zu kümmern hat. Und wenn das nicht fruchtet: Im Idealfall an einen befreundeten Anwalt wenden, der ein 08/15 Schreiben aufsetzt und dem Händler zukommen lässt (das sollte jeder Wald und Wiesen Anwalt hinkriegen).
Dass keine Unterschrift nötig ist, ist nicht dein Problem, es sei denn es gäbe irgendwo ein (Corona-) Gesetz oder eine Verordnung oder sonstwas, aus der sich deshalb die Konsequenz ergibt, dass beim Verbrauchsgüterkauf der Gefahrenübergang an einem früheren Punkt (z.B. beim Versenden) auf den Käufer übergeht. Kann ich mir aber kaum vorstellen.
Und wer hat eigentlich eine "Ablehnung" geschickt und auf welcher Basis?