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Der "Ich könnte kotzen" Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Stimmt alles, hab bloß die Rechtslage verdeutlichen wollen.
Ich war gedanklich in der Gastronomie, bei der Post ist die Sachlage natürlich nochmal deutlicher .
 
Hier bei uns im öD gäbe es natürlich immer einen unterschriebenen Urlaubsantrag mit Genehmigung :cool:
Klar auch bei mir aber ich weiss ja nicht was das für ne bumsbude ist.

Ich würde direkt Migräne bekommen. Dann bekommt sie das arbeitsentgeld und die urlaubstage ausbezahlt. Selten so einen dämlichen ag erlebt der dieses risiko nicht mal abschätzen kann.

Ich hadere ja schon einen arbeitnehmer der gekündigt hat am ende noch einzuteilen, man bekommt schon sehr oft eine krankmeldung.
 
Ich habe nichts schriftliches in der Hand, das ist das Blöde. Mir wurde nur gesagt das ich bis Mittwoch noch arbeiten muss. Eigentlich sollte ich diese Woche schon komplett frei haben, wurde aber gefragt ob ich die drei Tage noch arbeiten könnte. Kam eigentlich immer sehr gut mit meinem Chef klar, war jetzt schon ein bisschen geschockt wie er das zu mir gesagt hat.
Aber mich jetzt Krank schreiben lassen ist auch einfach nicht meine Art und darunter würden nur meine Kollegen leiden.
Anderes Problem ist das eine gute Freundin von mir bald bei der Post anfängt und ich nicht will das sie am Ende sogar noch darunter leidet. Sie hat nämlich noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, nur die mündliche Zusage... und man sieht ja was am Ende dabei raus kommt.
Ich werde wenn ich daheim bin noch fleißig Likes verteilen, will jetzt erstmal schnell meine Tour zu Ende machen, nicht das ich in dieser Sardinendose noch den Hitzetod sterbe.
 
Ich habe nichts schriftliches in der Hand, das ist das Blöde. Mir wurde nur gesagt das ich bis Mittwoch noch arbeiten muss. Eigentlich sollte ich diese Woche schon komplett frei haben, wurde aber gefragt ob ich die drei Tage noch arbeiten könnte. Kam eigentlich immer sehr gut mit meinem Chef klar, war jetzt schon ein bisschen geschockt wie er das zu mir gesagt hat.
Aber mich jetzt Krank schreiben lassen ist auch einfach nicht meine Art und darunter würden nur meine Kollegen leiden.
Anderes Problem ist das eine gute Freundin von mir bald bei der Post anfängt und ich nicht will das sie am Ende sogar noch darunter leidet. Sie hat nämlich noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben, nur die mündliche Zusage... und man sieht ja was am Ende dabei raus kommt.
Ich werde wenn ich daheim bin noch fleißig Likes verteilen, will jetzt erstmal schnell meine Tour zu Ende machen, nicht das ich in dieser Sardinendose noch den Hitzetod sterbe.
Du bist echt zu Lieb :( Und dein AG nutzt das echt eiskalt aus...
 
Was für eine blöde Situation :( Da kann man nur hoffen, dass du jetzt mit deinem neuen AG mehr Glück hast.
 
Man muss sich angewöhnen alles schriftlich zu machen. In deinem falle ist die Auszahlung nicht erlaubt, schließlich war dein urlaub planbar und wurde geplant. Der gesetzgeber verbietet die auszahlung von urlaubsgeld, das ist nur erlaubt wenn es rein faktisch nicht mehr möglich ist den urlaub wegen kündigung zu nehmen, was in deinem falle ja nicht zutrifft.
 
Wie man da persönlich jetzt rangeht, hängt natürlich auch von der persönlichen Einstellung und dem grundsätzlichen Verhältnis zu dem aktuellen / bald alten AG ab.
Wenn das vorher schon ein Ausbeuter-Betrieb war, würde ich denen die kalte Schulter zeigen.
Wenn ich immer gerne dort gewesen wäre und der AG nun einen ernsten Personalnotstand hat, würde ich vermutlich aushelfen - sofern ich nicht kurz vorm Burn-Out stehen würde...
Und das ist es ja, ich hab da echt gerne gearbeitet und wurde eigentlich immer gut behandelt. Mein Chef war auch mein größter Fan, er hat mich z.B auch zu Seminaren geschickt die eigentlich nur für Teamleiter gedacht waren... und ich bin ja nur eine normale Zustellerin. Ich komm da einfach nicht drüber in welchem Ton er heute mit mir gesprochen hat.
Morgen kommt er zu uns in den Stützpunkt und da werde ich das Ganze dann nochmal persönlich mit ihm besprechen.

Wusste nicht dass shaike so einen stand om betrieb hat dass der betrieb direkt insolvent geht wenn 5 tage der posten nocht belegt ist. ::ugly:
Ja das will ich mal sehen. :ugly: Ich denke es gibt nicht einen einzigen betrieb auf der ganzen welt auf den das zutrifft.
Das Problem bei uns ist, das wir keine Arbeit liegen lassen können. Die Post muss immer ausgeliefert werden. Jeden Tag.
Bei mir kommt noch dazu das ich eine Springerin bin. Also ich habe keinen festen Bezirk sondern habe ganz viele Bezirke gelernt und werde immer da hin geschickt, wo Not am Mann ist. Und allein durch die Ferien fallen schon sehr viele Kollegen aus.
Erstens das und zweitens darf afaik einmal genehmigter Urlaub nicht mehr zurückgezogen werden.
Ja aber wurde der Urlaub denn genehmigt. Ich meine ich habe mir selber ausgerechnet wie viele Urlaubstage ich noch übrig habe, aber ich hab das nie irgendwo beantragt weil ich dachte das geht "automatisch"
Du bist echt zu Lieb :( Und dein AG nutzt das echt eiskalt aus...
Ich bin ja privat wirklich ein ruhiger und auch schüchterner Mensch, aber im Berufsleben weiß ich mich eigentlich schon zu behaupten. Vielleicht bin ich aber auch ein bisschen zu lieb weil ich immer sofort an meine Arbeitskollegen denke. Es ist nicht immer leicht für uns, aber wir halten wirklich immer zusammen, sowas habe ich auch noch in keinem anderen Betrieb erlebt.
 
Ja aber wurde der Urlaub denn genehmigt. Ich meine ich habe mir selber ausgerechnet wie viele Urlaubstage ich noch übrig habe, aber ich hab das nie irgendwo beantragt weil ich dachte das geht "automatisch"
Bei so einem großen Laden wie der Post/DHL wird es doch eine Personalverwaltung geben, wo deine Urlaubsanträge bisher immer hingegangen sind...

Wie viel Urlaub hast du dir ausgerechnet? Obacht, wer im zweiten Halbjahr geht hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestanspruch (20 Tage bei ner 5-Tage-Woche, bei ner 24 bei ner 6.Tage-Woche)

Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, kann der zustehende gesetzliche Vollurlaubsanspruch im Hinblick auf die §§ 1 und 4 BUrlG weder durch einzelvertragliche Vereinbarung noch durch eine tarifvertragliche Regelung gekürzt werden. Damit scheidet eine anteilige Zwölftelung aus. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen.

Zulässig ist die Zwölftelung, wenn der über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehende tarif- oder arbeitsvertragliche Urlaub gekürzt wird.
 
Bei so einem großen Laden wie der Post/DHL wird es doch eine Personalverwaltung geben, wo deine Urlaubsanträge bisher immer hingegangen sind...

Wie viel Urlaub hast du dir ausgerechnet? Obacht, wer im zweiten Halbjahr geht hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestanspruch (20 Tage bei ner 5-Tage-Woche, bei ner 24 bei ner 6.Tage-Woche)
Ja sowas haben wir auch. Wir müssen unseren Urlaub für das kommende Jahr immer im November einreichen und dann bekommt man es nochmal schriftlich ob das machbar ist.
Alles andere läuft über den Teamleiter.
10 Tage hab ich mir ausgerechnet. Aber wie gesagt, ich habe jetzt nichts beantragt oder so weil ich dachte das ich den Resturlaub am Ende sowieso bekomme.
Shaike , bist du bei der Post oder einem anderen Dienstleister angestellt ?
Sorry ,wenn du es schon irgendwo geschrieben hast .
Ich bin richtig bei der Deutschen Post angestellt. Also nicht bei Dhl oder bei einem Subunternehmer.
 
Ich würd einfach drauf scheißen, dann mach halt nen Gelben.

Und wenn dann ein Brief oder Spiel nicht pünktlich ankommt, heißt es dann, "seit wann ist die Post so scheisse?".

Wenn Sie den Urlaub nicht beantragt hat, er also auch nicht genehmigt wurde, wird sie arbeiten müssen, wenn der Arbeitgeber nicht auf ihre Arbeitsleistung verzichten kann. Und so scheint es ja zu sein.
Der Arbeitgeber kann den Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziell abgelten.
§ 7 Abs. 4 BUrlG.
 
Die post hat einen manteltarifvertrag und dieser regelt genau das was ihr passiert ist, ich lese den gerade, tatsächlich kann ihr urlaub gestrichen werden umaus dringenden betrieblichen Gründen.


Hahah er muss sogar in bar abgegolten werden. Ey was für ein tarifvertrag.
 
Sagmal pil du kennst dich doch gut aus. Wie viel Zeit hat der AG eigentlich um auf beantragten Urlaub zu reagieren? Also ich sage ich will am 07.10.19 Urlaub und mein Chef sagt mir ne Woche vorher bescheid. Kann doch so nicht rechtens sein oder?
 
Ja sowas haben wir auch. Wir müssen unseren Urlaub für das kommende Jahr immer im November einreichen und dann bekommt man es nochmal schriftlich ob das machbar ist.
Alles andere läuft über den Teamleiter.
10 Tage hab ich mir ausgerechnet. Aber wie gesagt, ich habe jetzt nichts beantragt oder so weil ich dachte das ich den Resturlaub am Ende sowieso bekomme.

Ich bin richtig bei der Deutschen Post angestellt. Also nicht bei Dhl oder bei einem Subunternehmer.
Ich als Unternehmer würde erst mal nicht zahlen... erst dann, wenn du deine Ansprüche geltend machst...

Ich würde mir von der Personalabteilung meinen Resturlaub bescheinigen lassen und dann noch mal ein Schreiben aufsetzen... dabei beachten, dass bei der Berechnung wirklich dein gesetzlichen Jahresurlaub (sofern tariflich nicht besser wäre) als Grundlage genommen wurde...
 
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