Du merkst den Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Der Geschäftsführer muss ihm noch lange gar nichts auszahlen, da hilft dir das BGB und Recht auf deiner Seite auch nichts, das machen die bei 100 Kunden so weil sie wissen dass kaum einer wegen den paar Kröten einen Anwalt damit beauftragt das Recht einzuklagen.
Ich würde wahrscheinlich nach der Aktion die Hauptzentrale anschreiben, meist muss ein Laden was von oben auf den Deckel bekommen damit die reagieren. Mir wäre das auch zu blöd schon wieder dort hin fahren zu müssen um abgespeist zu werden.
https://www.kaufland.de/service/kontakt.html
FRIST außerdem immer setzen, per Telefon würde ich es auch nie machen da man dann nichts in der Hand hat.