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Der "Ich könnte kotzen" Thread (1 Betrachter)

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Einfach unglaublich, man kann wirklich nichts mehr an Software aus dem internet laden, ohne das sie einem den Rechner mit Ad- und Malware zukacken, selbst wenn man es bei der Installation ausdrücklich abwählt frisst sich irgendwo noch ein Prozess fest, der Sucheingabe und Startseite beeinflusst. Der Scheiß ist, das findet weder 'n Virenscanner noch Firewall, komplett unsichtbar, hilft nur mit rKill alle Prozesse reinigen und dann AdwCleaner drüber und am besten noch mindestens einmal im Monat.
Das versteh ich auch nicht, selbst Chip ist eine reine Virenschleuder.. und ja, selbst wenn es keine direkten Viren sind, verlietz man oft total die Kontrolle über den eigenen PC, da läd so viel Abfall nach. Treiber zu laden grenzt übrigens fast an Selbstmord, hab das letztens mal gemacht (und ja, die Seite sah seriös aus) und ich hatte aufeinmal einen komplett verseuchten PC. Ich setze den dann neu auf und gut. Meine Eltern sind da z.B nicht so fit und die surfen seit Monaten mit merkwürdigen Suchseiten etc.
 
Das Wochenende wird viel zu kurz sein.

Bayonetta 1+2
Mario 3D World
Destiny
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VMC Beta Test

Schlag den Raab
Voice of Germany
Walking Dead
Sons of Anarchy
Gotham
How to get away with murder
From A to Z
Gracepoint

Geburtstag vom Kumpel
Geburtstag von Tante
Halloween Dubstep Party

... Woher soll man die Zeit nehmen??
 
Das Wochenende wird viel zu kurz sein.

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Geburtstag vom Kumpel
Geburtstag von Tante
Halloween Dubstep Party

... Woher soll man die Zeit nehmen??

Puuhhh,

ich würde Voice of Germany, die Geburtstage und die Dubstep Party canceln.
Damit dürftest du schonmal gut was freigeschaufelt haben.
 
Das Wochenende wird viel zu kurz sein.

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Geburtstag von Tante
Halloween Dubstep Party


... Woher soll man die Zeit nehmen??

Sieht schon besser aus.
 
Bayo 1 zock ich auf jeden Fall vor 2 und VoG schau ich halt gern :p Halloween lässt sich wohl canceln, wobei ich heute nen langen Arbeitstag habe und eh früh ins Bett sinken werde, also soviel "schaff" ich dann heut Abend auch nicht. Das Stück Kuchen bei der Tante am Sonntag kann man wohl auslassen, den Bday vom Kumpel absagen ist aber irgendwie... ich kann ja meine Freizeit nicht nu rnoch vor der Glotze verbringen :ugly:
 
Du bist in einem Angelverein, obwohl du nicht/kaum Angeln gehst und auch keinen Bock drauf hast? Macht Sinn :D.

Doch, doch es macht schon Sinn. Dass ich nicht viel Lust auf den Arbeitseinsatz habe ist....verständlich. Dafür muss ich dann im Dezember 30 Euro weniger Mitgliedsbeitrag blechen. Wenn ich nicht mehr im Verein wäre, dann könnte ich ja nicht mehr Angeln gehen, hätte nicht die Möglichkeit. Ich glaube dann würde mir vom Feeling her was fehlen. Die ein, zwei mal im Jahr sind ja sehr schön :D
 
Gerade von einem Kumpel von einer Party abgeholt worden und er wollte mich mitnehmen. Naja keine 5 Meter gefahren und die Polizei hat uns aufgehalten. Anscheinend war er auch nicht mehr ganz nüchtern (wusste ich bis dahin nicht) und sein Führerschein wird ihm wahrscheinlich gezwickt. Allerdings durfte ich nicht mit zur Polizei fahren sondern musste eine halbe Stunde in der Kälte warten, obwohl ich mehrmals nachgefragt habe. :traurig: Einen Alkoholtest zur eigenen Einschätzung wollte mich der Polizist auch nicht machen lassen :motz:Mit dem werde ich wohl nicht mehr fahren und von der Polizei finde ich es auch irgendwie unverschämt, dass ich ihn nicht wenigstens begleiten durfte und warten musste. Wenigstens waren sie so nett und haben uns heimgefahren.
 
Und natürlich kann man auch mit banaler Logik argumentieren: Es existiert kein einziges plausibles Argument, weshalb der Verkäufer zur Nachlieferung von Neuware verpflichtet werden sollte, solange es sich bei der bemängelten Sache nicht selbst um Neuware handelt, insofern kann man auch davon ausgehen, dass der Verkäufer nicht dazu verpflichtet ist.

Oder um einen berühmten Leitsatz des BVerfG etwas abzuwandeln: Wenn der Gesetzgeber im Falle der Sachmängelhaftung eine Nachlieferung von Neuware hätte erzwingen wollen, hätte er dies im Wortlaut der Vorschrift zum Ausdruck bringen müssen.

Hm, kann es sein dass wir aneinander vorbei geredet haben? Ich meinte natürlich, dass nur ein neuer Gegenstand geschuldet ist, wenn es im ursprünglichen Kaufvertrag auch um eine neue Sache ging.

Ansonsten: Genau das steht im Gesetz. Es ist die Lieferung einer mangelfreien Sache geschuldet. Mangelfrei ist die Sache, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 434 I BGB). Wenn eine neue Sache verkauft wird, dann ist im Kaufvertrag (zumindest konkludent) vereinbart, dass es sich um Neuware handelt. Wenn also ein gebrauchter Gegenstand nachgeliefert wird, ist dieser nicht mangelfrei, wie es § 439 I Alt. 2 verlangt. Dabei ist es unzulässig den ersten Erfüllungsversuch und eigentliche Erfüllung zu vermengen und zu sagen, dass doch mit dem ursprünglichen Erfüllungsversuch eine neue Sache geliefert wurde. Denn dieser Versuch war untauglich die kaufvertraglichen Pflichten zu erfüllen weil die Übereignung einer mangelfreien Sache geschuldet ist, § 433 I 2. Der Verkäufer ist also niemals seinen Pflichten aus § 433 I nachgekommen, wenn er eine mangelhafte Sache liefert. Im Übrigen gibt diese Vermischung der Wortlaut der Vorschrift nicht her, denn die nachgelieferte Sache muss mangelfrei im Sinne des § 434 sein!

Dass der Verkäufer niemals seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt hat, ist auch Argument dafür dass er dann auch einen neuen Gegenstand liefern muss und so erstmals seine Pflichten aus § 433 erfüllt. Er bekommt so eine zweite Chance seine kaufvertraglichen Pflichten doch noch zu erfüllen, bevor die übrigen Mängelrechte wie etwa Rücktritt greifen. Dafür muss er dann aber auch seine Pflicht aus § 433 I in vollem Umfang erfüllen! Im Übrigen wird der Verkäufer hierbei auch dadurch geschützt, dass er die Nachlieferung bei unverhältnismäßigen Kosten nach § 439 III verweigern kann.

Im Übrigen sei auf die Urteile verwiesen, die ich bereits aus S. 579 hier geposted habe, bspw das vom LG Münster: Das Gericht dürfte den Händer nicht zur Lieferung eines Neuwagens verurteilen, wenn er auch mit einen Gebrauchtwagen nachliefern könnte.
 
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