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Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Ich weiß nicht ob MM das in den eigenen AGBs irgendwie anders geregelt hat, aber laut Gesetz ist das nicht richtig. Der Händler hat immer recht auf Nachbesserung. Sollte der gleiche Fehler 3 mal auftreten (was ja nicht sonderlich wahrscheinlich ist) hast du das Recht auf Minderung des Kaufpreises, Rückgabe gegen Erstattung oder Umtausch gegen ein anderes Produkt. Das wars.

Nö. Der Händler hat vorrangig das Recht auf Nacherfüllung, nicht Nachbesserung. Siehe § 439 BGB. Der Käufer darf dabei wählen ob ausgetauscht oder nachgebessert wird.

Darüber hinaus liegt hier ein Verbrauchsgüterkauf vor. Siehe 474 BGB. Dafür ist nur erforderlich dass der Verkäufer Unternehmer, der Käufer Verbraucher ist. Die Langlebigkeit des Gutes spielt keine Rolle.
In diesem Fall können die Rechte aus 439 BGB gemäß § 475 I BGB auch nicht (etwa durch AGB oder auch explizite Vereinbarung) beschränkt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du darfst aussuchen ob die dir das Ding austauschen oder reparieren. Dieses Recht ist bei einem Verbrauchsgüterkauf auch nicht abdingbar. Ausnahme nur wenn es für Media Markt unverhältnismäßige Kosten bedeuten würde, was ich jetzt in dem Fall nicht sehe.
Mhh, gibt es dazu echt ein Gesetz, wenn man das Ding im Laden kauft? Nach 7 Tagen nehmen die das weder zurück noch geben Sie dir ein neues Gerät. Das Gerät ist gerademal 3 Wochen alt gewesen.
 
Mhh, gibt es dazu echt ein Gesetz, wenn man das Ding im Laden kauft? Nach 7 Tagen nehmen die das weder zurück noch geben Sie dir ein neues Gerät. Das Gerät ist gerademal 3 Wochen alt gewesen.

Zurücknehmen müssen sie es (zunächst) nicht. Media Markt schuldet dir bei einem Mangel vorrangig Nacherfüllung, sprich, sie müssen dafür sorgen dass dein Produkt mangelfrei ist. Entweder in dem sie dir ein neues Gerät geben oder das vorhandene reparieren. Was sie davon machen müssen, darfst du als Käufer aussuchen. Siehe §§ 437,439 BGB.

Für den Fall dass Media Markt jetzt eventuell in ihre AGBs reingeschrieben haben, dass sie dieses Wahlrecht auf die Nachbesserung (Reparatur) beschränken, kannst du entgegnen dass sich darauf nicht berufen können, weil es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.

Wenn sie sich quer stellen, am besten Geschäftsführer verlangen. Der kennt in der Regel die Gesetzeslage und lenkt dann ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so, war bei mir und CoD auch so. Da mußte ich auch noch das Update starten. Ist mir irgendwie ganz recht, sonst werden da Spiele geupdated, die ich schon gar nicht mehr spiele. Blöd natürlich, wenn man zocken will...
 
[..] Entweder in dem sie dir ein neues Gerät geben oder das vorhandene reparieren.

Das stimmt so nicht, auch wenn das immer mal wieder behauptet wird. Im zweiten Halbsatz von § 439 Abs.1 BGB heißt es ausdrücklich "Lieferung einer mangelfreien Sache", das bedeutet aber nicht, dass man ein Anrecht auf ein neues Ersatzgerät (im Sinne von Neuware) hätte. Man kann sich lediglich entscheiden, ob man das eigene oder ein anderes (i. d. R. aber natürlich ebenfalls schon gebrauchtes) Gerät repariert/mängelfrei zurückbekommen will.
 
Das stimmt so nicht, auch wenn das immer mal wieder behauptet wird. Im zweiten Halbsatz von § 439 Abs.1 BGB heißt es ausdrücklich "Lieferung einer mangelfreien Sache", das bedeutet aber nicht, dass man ein Anrecht auf ein neues Ersatzgerät (im Sinne von Neuware) hätte. Man kann sich lediglich entscheiden, ob man das eigene oder ein anderes (i. d. R. aber natürlich ebenfalls schon gebrauchtes) Gerät repariert/mängelfrei zurückbekommen will.
Das ist jetzt aber Interpretationssache und dürfte letztendlich erst vor Gericht geklärt werden können. Und da Saturn und Co. sowieso keine Refurbished Geräte vertreiben, hast du Anspruch aufm ein neues (oder Leihgerät)
Bald werd ich meine XOne tauschen und werde berichten
 
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