Tommse schrieb:
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Tommse schrieb:
Seo schrieb:Osa-chan schrieb:Lustig, nachdem ich gerade vorhin mit mehreren deutschsprachigen Quellen aus Deutschland gezeigt habe, dass das Wort in eben der fraglichen Bedeutung auch in Deutschland genutzt wird.
Ich habe ja nie behauptet, dass dies das Wort sei, welches für das Anstrengen einer Zivilklage in Deutschland am öftesten genutzt wird, oder am weitesten verbreitet ist, ich habe nur gesagt, dass das Wort in dieser Bedeutung in Deutschland ebenso wie in Österreich genutzt wird.
Und die von mir gelieferten Quellen lassen diesbezüglich auch keinen Zweifel zu.
Nochmal langsam:
Es geht um den Satz: "Die Künstlerin will die Kirche klagen."
Sowas ist in Deutschland eben nicht geläufig.
Hier müsste es heißen: "Die Künstlerin will die Kirche verklagen."
Natürlich verwendet man in Deutschland das Vern 'klagen', aber nie alleine.
Also entweder anklagen, verklagen, gegen etwas klagen, usw..
Bei deinen Beispielen steht ja auch nicht
'Vattenfall klagt Atomaustieg', oder 'Solarbranche klagt Konkurrenz aus China', sondern eben 'Vattenfall klagt gegen Atomaustieg' und 'Solarbranche klagt gegen Konkurrenz'.
So, genug Klugscheissere für heute.
Wenns dir nicht passt, dann klag mich...![]()
Osa-chan schrieb:, es geht darum, dass man in Deutschland angeblich nicht sagen würde, man "klagt" jemanden. Tut man aber eben doch, ob man da das Wort "gegen" davor setzt oder nicht ist doch völlig irrelevant.
Cloud Strife schrieb:[img=400x400]http://www.konsolentreff.net/images/smilies/facepalm.gif[/img]
...wie kann man so dermaßen nicht einen Fehler eingestehen?
eiti schrieb:Trayal schrieb:Klagen ist genauso legitim wie verklagen. Problem?
In Österreich vielleicht und das war ja auch die Frage.
Tommse schrieb:In Deutschland klagt man aber niemanden. Man kann jemanden nur verklagen oder sich bei jemanden beklagen. Ohne prefix läuft das als Verb hier aber nicht.

Osa-chan schrieb:Cloud Strife schrieb:[img=400x400]http://www.konsolentreff.net/images/smilies/facepalm.gif[/img]
...wie kann man so dermaßen nicht einen Fehler eingestehen?
Liegt vielleicht daran, dass ich keinerlei falsche Aussagen getroffen habe?
Wo habe ich denn bitte etwas Falsches behauptet? Ich habe immer nur gesagt, dass das Wort "klagen" auch in Deutschland für die Anstrengung eines Zivilverfahrens genutzt wird, wie das in Österreich auch der Fall ist.
Dass ich dabei an den anderen Leuten vorbeigeredet habe, weil die etwas anderes gemeint haben, stimmt.
Jetzt kommt aber der Knaller, gut aufgepasst:
Die gesamte Ausgangslage war so, dass es absolut verständlich ist, dass ich das falsch verstanden habe. Sehen wir uns noch einmal die beiden Ausgangsposts an, auf die ich mich bezogen habe (Wichtiges fett):
eiti schrieb:Trayal schrieb:Klagen ist genauso legitim wie verklagen. Problem?
In Österreich vielleicht und das war ja auch die Frage.
Daraus schloss ich, dass eiti meint, dass man in Deutschland nur "verklagen" und eben nicht "klagen" sagt.
Tommse hat sich sogar nicht nur missverständlich, sondern schlicht falsch ausgedrückt, als er schrieb:
Tommse schrieb:In Deutschland klagt man aber niemanden. Man kann jemanden nur verklagen oder sich bei jemanden beklagen. Ohne prefix läuft das als Verb hier aber nicht.
Läuft es aber schon. Wenn ich "gegen jemanden klage" dann "läuft" das Verb eben schon ohne Präfix (wie etwa verklagen) dafür mit Präposition.
Ich musste also annehmen, dass gemeint sei, dass man in Deuschland nur jemanden verklagen (Präfix!) und nicht "klagen" oder "gegen jemanden klagen" könne.
Wenn man sich also dieses Missverständnis ansieht, das nicht mal auf meinem Mist gewachsen ist, dann ist es ziemlich unangemessen zu meinen, ich würde hier keinen Fehler eingestehen wollen. Tut mir leid, dass ich keine Gedanken lesen kann.
Kino-Ninjas gegen Störenfriede: Sittenwächter machen in Londoner Kino ernst
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Wer kennt sie nicht: Die notorischen Popcornesser, Vieltelefonierer, Dauerschwätzer im Kino. Sitzen sie vor oder neben einem, dann kann der Kinobesuch schnell Mal zur Geduldsprobe ausarten. Das Londoner Kultkino Prince Charles Theater fährt jetzt harte Bandagen auf. Wer dort künftig nervt, darf damit rechnen, von einem Ninja in die Schranken gewiesen zu werden.
Die Kinosittenwächter arbeiten auf freiwilliger Basis und dürfen für ihren Einsatz umsonst Filme gucken. Sie sind in schwarze Ganzkörperanzüge gekleidet und schleichen sich im Dunkel des Kinosaals an die Raschel- und Quasselsünder an.
Erste Störenfriede zeigten sich sogar dankbar für die freundliche Zurechtweisung der Ninjas. So bekannte ein Kinobesucher:
„Zwei komplett schwarz gekleidete Leute bei unseren Sitzen sagten mir und meinen Freunden, wir sollten die Klappe halten. Das hatte ich wirklich nicht erwartet." Nach dem ersten Schreck habe er lachen müssen — und seinen Fehler erkannt. „Das Telefonat habe ich beendet - und für den Rest des Filmes war ich still."
Bleibt abzuwarten, wie die Leute auf die Ninjas reagieren, wenn auf der Leinwand gerade ein Horrorfilm läuft und sich ein schwarz gekleideter Mann anschleicht.
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BAZONG schrieb:Soviele Ninjas kann man aber leider nicht engagieren, damit sie den zahlreichen Idioten im Kino Paroli bieten.
Party HardEin privater Streit zwischen Arbeitern in der Fabrik in Taiyuan (Provinz Shanxi) sei am Sonntagabend zu Ausschreitungen eskaliert, an denen rund 2000 Arbeiter teilgenommen hätten, berichtete das taiwanesische Unternehmen.
Um die Ausschreitungen unter Kontrolle zu bringen, wurden laut Polizei rund 5000 Polizisten mobilisiert.


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