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Das erklärt dann teils auch seine vorherigen Tweets an seine Follower. Wo er meinte "Wartet nur ab, wie sie versuchen werden, mich fertig zu machen." Damit er dann nachher sagen kann "Sehr ihr, ist nur ne Kampagne der woken Linken gegen mich, weil sie mich hassen."
Genau das dachte ich mir die letzten Tage auch.Dachte ich mir auch. Das ist ja 1zu1 ein Trump move. Einfach mal ne alternative "Wahrheit" vorbereiten.
Der Twitter Kauf ist doch erstmal auf Eis gelegt. Der wollte das doch nicht ernsthaft kaufen, nur bisl Schabernack mit dem Aktienmarkt betreiben. @Mondknallschlumpf hat die Tage was dazu geschrieben, kann mich nur nicht ganz entsinnen, ging es darum Tesla Aktien günstiger zurückzukaufen oder ähnliches?
Kann man die Klumm und die Reaktion nicht belangen mit so einem Verhalten gegenüber von Schutzbefohlenen?
Bei Klumm haben doch schon Minderjährige mitgemacht, 16 war das Mindestalter, das wurde nun hochgesetzt auf 18, deine aussage stimmt soweit also auch nicht.
Achso und du meinst die eltern haben gar nicht unterschreiben müssen als sie die kinder dort abgegeben haben?
Kann man die Klumm und die Reaktion nicht belangen mit so einem Verhalten gegenüber von Schutzbefohlenen?
Nochmal: Die Klumm war nie Schutzbefohlener von den Teilnehmern. Ein Schutzbefohlener ist ein klar definierter Personenkreis. Und in dem Fall wohl eher nicht Klumm oder das Team.
Und natürlich haben eventuell bei ner 16jährigen die Eltern was unterschrieben... aber auch nicht unbedingt. Als 16 jähriger ist man bedingt geschäftsfähig und kann sowas evtl. selbst unterschreiben. Kein Plan wie das in dem Fall ist. Trotzdem macht das Klumm & Co noch nicht zu einem Schutzbefohlenen.
https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/schutzbefohlene.html#:~:text=Schutzbefohlene im Sinne des §,Täters gegenüber dem Opfer bestehen.Bei Schutzbefohlenen handelt es sich um Personen....
...Das ist zum einen dann der Fall, wenn die Person seiner Fürsorge oder seiner Obhut untersteht (z.B. Eltern, Vormund, Betreuer). Des Weiteren liegt ein Schutzverhältnis vor, wenn die Person dem Hausstand des Täters angehört (z.B. Familienangehörige). Zudem besteht ein Schutzverhältnis auch dann, wenn die schutzbedürftige Person von dem Fürsorgepflichtigen der Gewalt des Täters überlassen worden oder ihm im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet worden ist.
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