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Das Gute M schrieb:BILD ist doch auch nur Realsatire, also.....
Der_Geächtete schrieb:Das Gute M schrieb:BILD ist doch auch nur Realsatire, also.....
Nein eben nicht.
Dieses ewige "Die Bild nimmt doch keiner ernst" stimmt einfach nicht.
Und wer Sie kleinredet spielt den Hetzern sogar noch in die Hand.
http://www.bildblog.de/52364/ein-hartz-fuer-auslaender/
Gungrave schrieb:Was juckt den Vatikan denn so ein popeliger kleiner deutschen Bischof.
Dow Jones schrieb:Gungrave schrieb:Was juckt den Vatikan denn so ein popeliger kleiner deutschen Bischof.
Finanziell natürlich gar nicht. Das stimmt. Aber Kirche ist heute vor allem Image in der öffentlichen Wahrnehmung. Ob nun zurecht oder unrecht, spielt hier mal keine Rolle. Und diese Geschichten sind halt nicht zuträglich, um die Leute zu überzeugen.
Gungrave schrieb:Was juckt den Vatikan denn so ein popeliger kleiner deutscher Bischof?!?
Gerri schrieb:ich glaub der kennt irgendwelche düsteren Geheimnisse, deshalb kann ihn der Papst nicht ficken ^^

eMKay schrieb:Gungrave schrieb:Was juckt den Vatikan denn so ein popeliger kleiner deutscher Bischof?!?
Das denke ich mir schon die ganze Zeit.
Aus der Froschperspektive unserer Boulevardpresse mag das wichtig erscheinen, aber die Kirche ist ein international agierendes Großunternehmen und der Yolo-Man ist nur ein kleines Rädchen.
Osa-chan schrieb:Der_Geächtete schrieb:Nur hat "Gerecht" nichts mit "Recht" zu tun. :>
Aha.
el_barto schrieb:Ich weiß nicht, ob es im Strafrecht sowas wie "übertriebene Härte" gibt![]()
Ja, nennt sich "Notwehrüberschreitung".
Wie das nun im konkreten Fall bei dem SUV-Fahrer in den USA aussieht, hängt natürlich von der konkreten Rechtslage dort ab, im Prinzip wird es aber darauf hinauslaufen, ob er in der konkreten Situation berechtigterweise davon ausgehen konnte, dass ein rechtswidriger Angriff gegen ein geschützes Rechtsgut unmittelbar bevorsteht, bzw. bereits begonnen hatte (Ausbremsen, Einkreisen, Absteigen der Biker, Zugehen auf sein Fahrzeug...).
Sollte es zu einer Anklage kommen wird der Staatsanwalt halt argumentieren (bzw. bei einer Zivilklage der Anwalt des Geschädigten) dass es ganz normal ist, wenn in einer Situation in der ein Motorrad ein Auto auf der Straße touchiert, erst einmal die ganze Gruppe stehen bleibt und die Fahrer miteinander reden. Der Anwalt des SUV-Fahrers wird logischerweise damit argumentieren, dass der Fahrer schon voher bei der Fahrt eingekreist und bedroht wurde und er nach dem Ausbremsen zu Recht einen rechtswidrigen Angriff auf sich und seine Familie befürchten musste.
Dann kommt es halt darauf an, ob der Richter / die Geschworenen, das auch so sehen. Ich würde es schon so sehen, da die Biker ihn ja schon vorher bedrohten und auch nachher schwer verletzt haben, was ja schon zeigt, zu was die fähig sind.
ob er in der konkreten Situation berechtigterweise davon ausgehen konnte, dass ein rechtswidriger Angriff gegen ein geschützes Rechtsgut unmittelbar bevorsteht, bzw. bereits begonnen hatte (Ausbremsen, Einkreisen, Absteigen der Biker, Zugehen auf sein Fahrzeug...).

Deine Gedanken sind es vielleicht nicht, aber der Staatsanwalt, der das anschließend bearbeitet, macht die sich.Glod schrieb:Ich find Osa-Chans juristische Ausführungen immer so niedlich:
ob er in der konkreten Situation berechtigterweise davon ausgehen konnte, dass ein rechtswidriger Angriff gegen ein geschützes Rechtsgut unmittelbar bevorsteht, bzw. bereits begonnen hatte (Ausbremsen, Einkreisen, Absteigen der Biker, Zugehen auf sein Fahrzeug...).
Jep...wenn ich von einer Horde wild aussehender Biker eingekreist werde und meine Familie zudem mit im Auto sitzt, sind das exakt die Gedanken, die in meinem Kopf vorgehen. Zur Sicherheit schlage ich auch lieber noch im dem Gesetzbuch nach, was ich im Handschuhfach liegen habe und rufe ggf. noch schnell meinen Anwalt an, um mich beraten zu lassen.![]()

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