auf die schnelle hab ich das hier gefunden:
Darf man Screenshots von Fernsehsendungen, Kinofilmen oder von Computersoftware und Computerspielen in die Wikipedia einfügen? [Bearbeiten]
Nein, denn auch hierbei handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial, an dem der Hersteller Rechte besitzt.
Ausnahmen gibt es unter Umständen bei Software, die der GNU GPL oder einer freieren Lizenz unterliegen. Für Fernsehbilder gilt § 87 Abs. 1 UrhG:
„Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht, … Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten.“