Bei einer Nachzahlung würde ich auch lieber früher als später abgeben. Der Zinslauf kann echt teuer werden. Haben da auch einige Einspruchsverfahren laufen in unser Kanzlei. Deine Erklärung wird in der Regel sowieso unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. So kannst du später, sollte dir...