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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Stimmt. Also bei mir war’s so das der Beschuldigte das Geld überwies weil die Rückstufung der VS höher wäre. Meine Freundin ist beim ausparken in Nachbars kotflügel „geknutscht“, nur bisschen Lack angeschliffen -wenn überhaupt. Angeblich 4000€ schaden. Am arsch. Haben das auch so unserer VS mitgeteilt das da irgendwas nicht stimmt. Angesichts der Schadenhöhe haben wir es über die VS gemacht und die SFK wurde zurück gesetzt. So wurde aus 55€ Versicherung 80€. Und wenn wir schon dabei sind, mir is gestern jemand hinten rein gefahren. Am Stoppschild. „Ich dachte sie fahren weiter“ -Ähm, da ist ein Stoppschild. Na egal. Mal sehen was ihre VS sagt. Wenn sie es denn meldet. Optisch nur bisschen eingedrückt und ein Mini riss in der Stoßstange. Die Tage dann mal in die Werkstatt.
 
Die nächsten Tage bekomm ich nen neuen TV geliefert, Expert sagt natürlich dass man alles auf Beschädigung und Vollständigkeit überprüfen soll.

Wie ist das rein rechtlich? Muss ich nur den Karton auf äußerliche Schäden prüfen oder müsste ich eigentlich alles aufmachen und einzeln checken?

@Cale
 
Vollständigkeit gegenüber dem Lieferschein und Unversehrtheit der Verpackung. Alles andere kann nicht dein Bier sein, weil vielleicht willst du den ja gar nicht aufmachen sondern verschenken oder weiterverkaufen und das geht keinen was an.

Würde ich jedenfalls sagen.

Wenn du den dann doch aufmacht und feststellt. Shit keine Fernbedienung drin, dann hätte der Lieferant oder expert das ja auch nicht ändern können.
Das kannst du dann aber beim Händler bemängeln und die müssen sich dann um Ersatz kümmern.

Same wenn du erst später feststellt, das das Display doch ein Sprung hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Inhalt mußt Du (afaik) nur checken, wenn die Verpackung beschädigt ist. Jedenfalls als Verbraucher. Als Unternehmer sieht das wieder anders aus, aber das kann Dir ja egal sein.
 
genau das wollte ich wissen, danke :) ich finde aus der E-Mail von Expert geht das nicht eindeutig hervor.

Bitte kontrollieren Sie die Sendung unbedingt noch vor der Annahme auf Beschädigung und Vollzähligkeit und lassen Sie eventuelle Fehler/ Beschädigungen vom Fahrer schriftlich bestätigen.

Wenn auch nur ein Verdacht auf ein beschädigtes Produkt besteht, vermerken Sie das unbedingt auf dem Frachtbrief des Fahrers und lassen Sie ihn gegenzeichnen. Zudem sind Bilder der Verpackung/ Beschädigung sehr hilfreich
Machen Sie sich eine Kopie/Foto falls Sie keinen Durchschlag erhalten.
 
Hab da mal ne erbrechtliche Frage.

Unser Haus (von meiner Frau und mir) gehört offiziell NUR mir (vor der Ehe allein gekauft).
Wenn jetzt ich vor meinen Eltern sterben würde, würden meine Eltern ja nen Teil erben (erstmal kein Problem).
Falls diese dann aber irgendwann sterben wird das ja weit verstreut an deren Erben verteilt was wiederrum zu Problemen führen könnte/wird.

Wie kann ich das verhindern? Reicht es wenn ich ein Testament schreibe in dem meine Frau allein für das Haus berücksichtigt wird?
 
Hab da mal ne erbrechtliche Frage.

Unser Haus (von meiner Frau und mir) gehört offiziell NUR mir (vor der Ehe allein gekauft).
Wenn jetzt ich vor meinen Eltern sterben würde, würden meine Eltern ja nen Teil erben (erstmal kein Problem).
Falls diese dann aber irgendwann sterben wird das ja weit verstreut an deren Erben verteilt was wiederrum zu Problemen führen könnte/wird.

Wie kann ich das verhindern? Reicht es wenn ich ein Testament schreibe in dem meine Frau allein für das Haus berücksichtigt wird?
Würde es nicht reichen dein Frau einfach auf den Kaufvertrag zu oder Hausurkunde oder wie das nochmal heißen mag zu schreiben, so das sie auch offiziell Besitzer ist:?

Oder willst du das nicht?
 
Grundbuch Ist da relevanter.

Ich würde nen Anwalt für Erbrecht zu Rate ziehen und dementsprechend ein Testament aufsetzen und notariell beglaubigen lassen.
 
Hab da mal ne erbrechtliche Frage.

Unser Haus (von meiner Frau und mir) gehört offiziell NUR mir (vor der Ehe allein gekauft).
Wenn jetzt ich vor meinen Eltern sterben würde, würden meine Eltern ja nen Teil erben (erstmal kein Problem).
Falls diese dann aber irgendwann sterben wird das ja weit verstreut an deren Erben verteilt was wiederrum zu Problemen führen könnte/wird.

Wie kann ich das verhindern? Reicht es wenn ich ein Testament schreibe in dem meine Frau allein für das Haus berücksichtigt wird?

Frau ins Grundbuch eintragen?

Im Falle, dass du vor deinen Eltern stirbst, könnten deine Eltern das Erbe ausschlagen.

Bedenke auch, dass trotz Testament, den Erben ein Pflichtteil zusteht.

Ich würde mich von einem Anwalt rechtlich beraten lassen.
 
Würde es nicht reichen dein Frau einfach auf den Kaufvertrag zu oder Hausurkunde oder wie das nochmal heißen mag zu schreiben, so das sie auch offiziell Besitzer ist:?

Oder willst du das nicht?

doch, hab ich kein Problem mit aber mir würde die günstigste, rechtlich sichere Variante reichen. Grundbuch kostet ja idR ordentlich.

Frau ins Grundbuch eintragen und 1 Kind machen.

Kind würde reichen, da das Kind anstatt meiner Eltern erben würde.
 
Frau ins Grundbuch eintragen?

Im Falle, dass du vor deinen Eltern stirbst, könnten deine Eltern das Erbe ausschlagen.

Bedenke auch, dass trotz Testament, den Erben ein Pflichtteil zusteht.

Ich würde mich von einem Anwalt rechtlich beraten lassen.

Wenn meine Eltern das Erbe ausschlagen geht das ja an deren Verwandte weiter, wäre also die beschleunigte Variante die ich oben beschrieben habe wenn meine Eltern nach mir sterben. Also genau das was ich nicht will :)

Wird wohl darauf hinauslaufen dass ich das mit nem Notar/Anwalt regeln muss. Hab gehofft es wäre einfach und nicht mit "unnötigen" Kosten verbunden.
 
Grundbuch Ist da relevanter.

Ich würde nen Anwalt für Erbrecht zu Rate ziehen und dementsprechend ein Testament aufsetzen und notariell beglaubigen lassen.
denke auch dass das Grundbuch im Endeffekt den Ausschlag geben wird, was wiederum teuer wird

Sterben muss man sich leisten können :ugly:

edi: hätt ich auch alles in einen Post packen können, bin ja neu im Forum, kommt noch :lol:
 
Hab da mal ne erbrechtliche Frage.

Unser Haus (von meiner Frau und mir) gehört offiziell NUR mir (vor der Ehe allein gekauft).
Wenn jetzt ich vor meinen Eltern sterben würde, würden meine Eltern ja nen Teil erben (erstmal kein Problem).
Falls diese dann aber irgendwann sterben wird das ja weit verstreut an deren Erben verteilt was wiederrum zu Problemen führen könnte/wird.

Wie kann ich das verhindern? Reicht es wenn ich ein Testament schreibe in dem meine Frau allein für das Haus berücksichtigt wird?

Kostenlose und einfachste Variante in der Situation ist ein handschriftliches Testament von euch beiden in dem ihr gegenseitig den Längerlebenden als vollständigen Erben einsetzt und das beide unterschreibt (google nach Berliner Testament. da findest du auch Formulierungsvorschläge). Damit sind die Eltern raus. Das Ding muss nur sinnbildlich Testament genannt werden und klar euren Willen darstellen.

Rechtlich niet und nagelfest könnt ihr das natürlich auch vor nem Notar machen und das Testament hinterlegen lassen. So ist sichergestellt, dass euer Testament nicht im Fall der Fälle verschwindet oder nicht gefunden wird. Das Testament wird dann von Amtswegen eröffnet.

Erbschaftsteuerliche Freibeträge dürften bei euch groß genug sein. Sucht euch bei Fragen zu erbschaftsteuerlichen Berechnungen einen sehr guten Steuerberater aus Saarbrücken der auch noch Eclipse da liegen hat :grins:

Achso und Grundbuch ist natürlich Mumpitz. Ist sie da alleine eingetragen und stirbt vor dir, habt ihr das Problem umgekehrt. Steht sie zur Hälfte drin, habt ihr theoretisch das Problem weiterhin nur mit dem halben Anteil dann halt. Ihr solltet von daher wirklich einfach schonmal nen Testament für euch machen um damit das Wesentliche geregelt zu haben. Wenn Kinder da sind, ist es sowieso nochmal ne andere Situation.
 
Ne hab ich auch nicht. Rechtsberatung darf ich nicht machen und die ist hier auch nicht erfolgt. Ist nur privates wissen :D Haben wir auch so gemacht um zumindest mal das grundsätzliche geregelt zu haben. Es kommt immer auf eine genaue Prüfung es Einzelfalles an und sollte natürlich durch eine anwaltliche Beratung flankiert werden.
 
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