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Die geplante Teillegalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Verbänden heftig kritisiert.
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf zur Teillegalisierung des Cannabis-Anbaus und -Konsums zugestimmt. Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen.
In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen. Verkehrsminister Volker Wissing will Obergrenzen für den Konsum des Rauschmittels beim Autofahren vorlegen.
Kabinett bringt Cannabis-Legalisierung auf den Weg
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/cannabis-legalisierung-kritik-102.html
Nach dem Beschluss im Kabinett muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Angaben des Gesundheitsministeriums aber nicht zustimmungspflichtig. Mit einem Inkrafttreten rechnet das Ministerium bis zum Jahresende.
Aber: Längst nicht alle in der Europäischen Union gehen hier mit. Der zweitgrößte Mitgliedsstaat Frankreich beispielsweise ist zwar das Land, in dem am meisten Cannabis konsumiert wird. Doch eine Legalisierung werde es mit Emanuel Macron niemals geben, versichert der französische Präsident immer wieder.
Künftig gilt, dass das Kiffen „in Sichtweite“ um den Eingangsbereich von Kitas, Schulen und anderen Jugendeinrichtungen untersagt bleibt, wobei in diesem Fall eine Entfernung von mindestens 100 Metern einzuhalten ist. Bisher sollten generell 200 Meter gelten.
Der Besitz einer Menge zwischen 25 und 30 Gramm gilt künftig als Ordnungswidrigkeit. Die Strafbarkeit setzt erst bei Mengen darüber ein. Bisher war die Strafbarkeit bereits ab 25 Gramm vorgesehen.
Auch die Regeln für den Eigenanbau werden entschärft. So wird der erlaubte Besitz aus selbst gezogenem Cannabis von bisher geplanten 25 auf 50 Gramm angehoben. Die Strafbarkeit soll hier ab 60 Gramm greifen, darunter gilt der Besitz als Ordnungswidrigkeit. Im Gesetz wird zudem klargestellt, dass sich die erlaubte Besitzmenge auf getrocknetes Cannabis bezieht. Geht man davon aus, dass Cannabis bei der Trocknung etwa vier Fünftel des Gewichtes verliert, ist somit eine Ernte von bis zu 300 Gramm praktisch unschädlich. Ohne diese Änderung wäre es nach Ansicht von Experten und Expertinnen gar nicht möglich gewesen, die erlaubten drei Cannabis-Pflanzen legal abzuernten.
Darüber hinaus sieht die Einigung vor, dass eine Expertenkommission bis 31. März 2024 einen neuen THC-Grenzwert im Straßenverkehr festlegen soll. Der bisherige Wert von einem Nanogramm je Milliliter Blutserum gilt als zu niedrig. Er kann noch Tage oder sogar Wochen nach dem Konsum überschritten werden.
https://www.rnd.de/politik/cannabis...gelten-sollen-6C6DJIDA25BOTNMDKUKERLNEJU.htmlDie Regelungen für Cannabis-Besitz und Eigenanbau bei Privatpersonen sollen zum 1. März 2024 wirksam werden. Das Inkrafttreten der Vorschriften für Anbauvereine ist erst zum 1. Juni oder 1. Juli geplant. Das wird mit den zunächst erforderlichen Antrags- und Genehmigungsverfahren für diese Vereine begründet.

KW50 diesen Jahres meint er oder nicht?https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/ampel-cannabis-gesetz-100.html
auch gerade gelesen. Sehr nice.
Bin gespannt was „im laufe des nächsten Jahres“ bedeutet. Kw 51 24?
Naja hatte damit gerechnet dass es jetzt doch noch schnell geht.
Die Grünen wissen wenn es jetzt nicht passiert dann die nächsten Jahre eh nicht.
Und bei dem Haushaltsloch ist auch den anderen Parteien jede Einnahme Quelle noch mehr recht als eh schon.
KW50 diesen Jahres meint er oder nicht?
Wenn es ab März schon gelten soll.
„Die Verhandlungen sind abgeschlossen und es gibt eine Einigung auf Fachebene und mit dem Minister – das wurde ja auch von diesem verkündet. Richtig ist, das muss zur Aufsetzung allerdings von der Fraktionsspitze mitgetragen werden, das ist in der SPD derzeit nicht der Fall. Das führt dazu, dass es im Dezember nicht zur Aufsetzung kommt.“ – Dirk Heidenblut (SPD) via Instagram

SPD-Fraktionsführung verzögert / blockiert Cannabisgesetz!
https://www.metaller.de/spd-fraktionsfuehrung-verzoegert-blockiert-cannabisgesetz/
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