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Amerika, we have a problem

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Der Polizist der wegen dem Mord an George Floyd angeklagt ist, wurde auf Kaution freigelassen. :motz:
Überraschung Überraschung. :fp:

https://orf.at/#/stories/3184332/

Würde gerne wissen wer die Kaution von umgerechnet 850000 Euro gestellt hat.

Das wurde bestimmt aus einem spendenfinanzierten Hilfsfond gezahlt, die große rechte Organisationen betreiben um ihre "Aktivisten" rausboxen zu können, falls sie in Schwierigkeiten geraten.
 
Gibt es denn schon ein Urteil oder ist das nicht eh nur die vorläufige Festnahme?

Da geht es um das US-amerikanische Gegenstück zu unserer Untersuchungshaft. Diese teilweise sehr hohen Kautionen im US-amerikanischen System sind in meinen Augen eine historisch gewachsene Kuriosität.

Bei uns in Österreich wäre diese Person, da wohl keiner der U-Haft Gründe (Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Tatbegehungsgefahr) vorliegt, bis zur Verhandlung sowieso auf freiem Fuß, auch ganz ohne Kaution. Ich würde einmal annehmen, dass die Rechtslage in Deutschland ähnlich ist.

Das Geld wurde übrigens von einem Kautionsunternehmen zur Verfügung gestellt. Deren Geschäftsmodell ist es, dass sie die Summe hinterlegen (oder Zahlung zusichern, für den Fall, dass der Angeklagte die Kautionsauflagen bricht) und dafür einen gewissen Prozentsatz der Summe als Entgelt bekommen (in Minnesota -> bis zu 10% der Kautionssumme).
 
Tatbegehungsgefahr kenn ich nicht, hier haben wir Wiederholungsgefahr. Also hier wäre er auch frei, es sei denn, das OLG folgt der kochenden Volksseele und kerkert einen ein, weil kann ja nicht sein, dass so einer frei rum läuft. Alles schon vorgekommen.
 
Tatbegehungsgefahr kenn ich nicht, hier haben wir Wiederholungsgefahr.

Ist wohl inhaltich ziemlich das Gleiche, mit anderer Bezeichnung.

Bei uns in Ö sagt § 173 Abs. 2 Z 3 zu diesem U-Haftgrund der Tatbegehungsgefahr:

(2) Ein Haftgrund liegt vor, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen die Gefahr besteht, der Beschuldigte werde auf freiem Fuß

[...]

3. ungeachtet des wegen einer mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedrohten Straftat gegen ihn geführten Strafverfahrens

a. eine strafbare Handlung mit schweren Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete Straftat mit schweren Folgen,

b. eine strafbare Handlung mit nicht bloß leichten Folgen begehen, die gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die ihm angelastete strafbare Handlung, wenn er entweder wegen einer solchen Straftat bereits verurteilt worden ist oder wenn ihm nunmehr wiederholte oder fortgesetzte Handlungen angelastet werden,

c. eine strafbare Handlung mit einer Strafdrohung von mehr als sechsmonatiger Freiheitsstrafe begehen, die ebenso wie die ihm angelastete strafbare Handlung gegen dasselbe Rechtsgut gerichtet ist wie die Straftaten, derentwegen er bereits zweimal verurteilt worden ist, oder

d.die ihm angelastete versuchte oder angedrohte Tat (§ 74 Abs. 1 Z 5 StGB) ausführen.

Die U-Haft kann also auch verhängt werden, wenn nicht nur die exakt selbe Straftat "wiederholt" werden könnte, sondern eine Tat begangen werden könnte, die sich gegen "dasselbe Rechtsgut" richtet.

Der österreichische Gesetzgeber nennt dies in Abs 3 leg cit explizit "Tatbegehungsgefahr".

Also hier wäre er auch frei, es sei denn, das OLG folgt der kochenden Volksseele und kerkert einen ein, weil kann ja nicht sein, dass so einer frei rum läuft. Alles schon vorgekommen.

Ja, ich bin ziemlich froh, dass in den USA immer noch die Rechtsstaatlichkeit herrscht und Menschen nicht deswegen rechtswidrig in Haft gehalten werden, weil bei einer gesetzeskonformen Freilassung auf Kaution zu befürchten steht, dass ein linksextremer Mob wieder Autos und Gebäude anzündet und Menschen attackiert oder gar ermordet.
 
Natürlich gibt es einen faschistischen Masterplan; aber man muss sich von der Vorstellung verabschieden, dass dieser auf genialische Art und Weise von einer einzigen Person erdacht und umgesetzt wird.

Ich halte das sogar für gefährlich.
Es ist ja auch fast schon ein Meme geworden, dass man als Zeitreisende*r quasi nur Baby-Hitler töten müsste um den Nationalsozialismus zu verhindern - oder dem Kunststudenten Hitler Anerkennung für seine Malerei entgegenbringen, als ob der Welt so der Holocaust erspaart geblieben wäre.
Gefährlich war der Nationalsozialismus nicht wegen Hitler als bösartigem Individuum; gefährlich war der Nationalsozialismus, der sich hinter und unter Hitler geformt hat und der auf immer weniger Widerstände in der Bevölkerung gestoßen ist, einfach weil die rassistische, antisemitische Ideologie so weit gediehen war dass da nur einer kommen musste, der auf dieser idologischen Welle ganz nach oben geschwemmt werden konnte.
Exakt, hitler töten würde wohl gar nicht viel ändern, der Faschismus war seinerzeit ja eine weit verbreitete "politik".

Bei Trump braucht man ja nur in die zweite Reihe schauen wer sich da so herumtreibt z.b. Sein Vize Mike pence. Die nutzen ihn halt, auch wenn es ab und an mal blöd laufen kann aber das war bei Adolf nicht anders "wo ist eigentlich steiner und warum kümmert der sich. Nicht um die russen"
 
Trumps Twitter-Account wieder gehackt

Am Freitag machten sich Medien noch über einen Tweet von US-Präsident Trump lustig. Dahinter könnte ein Hacker aus den Niederlanden gesteckt haben.

Passwort schnell erraten

Dabei habe er sich zunächst gewundert, dass bei Trumps Konto keine Zwei-Faktor-Authentifzierung aktiviert gewesen sei, erklärte Gevers. Weil Trumps Account vom großen Twitter-Hack im Juli 2020 nicht betroffen war, vermutete Gevers zunächst einen besonderen Zugangsschutz. Doch schon nach wenigen Passwortversuchen sei ihm am vergangenen Freitag der Zugang zu dem Account geglückt. Die Abkürzung von Trumps Slogan "Make America great again", Maga, in Kombination mit der Jahreszahl 2020 sei der Schlüssel zu dem Account gewesen.

"maga2020!" lautete demnach das Passwort. Dadurch hatte Gevers demnach nicht nur Zugriff auf das gesamte Profil, sondern auch auf die Direktnachrichten des US-Präsidenten.

Quelle: https://www.golem.de/news/2fa-deaktiviert-trumps-twitter-account-wieder-gehackt-2010-151680.html

:ugly::ugly::ugly::ugly:

Läuft ja mit der IT-Sicherheit im Weißen Haus :D
 
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