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Rechtliche Frage

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

mal eine andere Frage bzgl Corona und an die Rechtsexperten. Mein Bruder wollte im Juli heiraten. Die ursprüngliche Personenanzahl ist stand heute nicht mehr hinnehmbar und mein Bruder will das auch nicht mehr. Er wünscht sich eine Hochzeit im kleinen Kreise mit maximal 50 personen. Auch unter freiem Himmel ist das vorstellbar (Familie & enge Freunde würden das Ziel schon erreichen).

Nun ist es aktuell so, dass der Veranstalter des Ursprünglichen Saales meinem Bruder ein Gutschein für die Anzahlung anbietet. Dieser Saal ist aber bei weitem zu groß für das was mein Bruder vorhat. Ich denke nicht, dass es dieses Jahr noch eine Hochzeit mit der Personenanzahl möglich ist, die man sich ursprünglich gedacht hat.

Was kann man da denn machen? Kann der Veranstalter das einfach so entscheiden und sagen Gutschein oder gar nichts. Einerseits verstehe ich den Veranstalter mit seiner Existenzangst, aber irgendwie müsste der Veranstalter auch meinen Bruder verstehen.
 
mal eine andere Frage bzgl Corona und an die Rechtsexperten. Mein Bruder wollte im Juli heiraten. Die ursprüngliche Personenanzahl ist stand heute nicht mehr hinnehmbar und mein Bruder will das auch nicht mehr. Er wünscht sich eine Hochzeit im kleinen Kreise mit maximal 50 personen. Auch unter freiem Himmel ist das vorstellbar (Familie & enge Freunde würden das Ziel schon erreichen).

Nun ist es aktuell so, dass der Veranstalter des Ursprünglichen Saales meinem Bruder ein Gutschein für die Anzahlung anbietet. Dieser Saal ist aber bei weitem zu groß für das was mein Bruder vorhat. Ich denke nicht, dass es dieses Jahr noch eine Hochzeit mit der Personenanzahl möglich ist, die man sich ursprünglich gedacht hat.

Was kann man da denn machen? Kann der Veranstalter das einfach so entscheiden und sagen Gutschein oder gar nichts. Einerseits verstehe ich den Veranstalter mit seiner Existenzangst, aber irgendwie müsste der Veranstalter auch meinen Bruder verstehen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, außer es wurde vertraglich so vereinbart. Wie hoch war denn die "Anzahlung"?
 
Die Höhe der Anzahlung weiß ich leider nicht. Ich denke es war irgendwas im tausender Bereich. Das Problem was ich da nun sehe ist, würde mein Bruder sich auf den Gutschein einlassen und die Hochzeit weiter nach hinten verschieben, wer sagt mir, dass der Veranstalter das noch überlebt bis dahin? Sind ja nicht die einzigen, die eine Hochzeit feiern dort. Es sind alle möglichen Veranstaltungen dort abgesagt.
Mögliche Termine geben die Veranstalter eher im Herbst/Winter. der 5. Dezember wäre anscheinend möglich. So lange will mein Bruder eigentlich nicht verschieben. Dann lieber im kleinen Kreis feiern und die Sache hinter sich bringen. Bei ihm steigt gerade alles ein wenig zu Kopf. Schreibt parallel Prüfungen. hat den Job, Gesundheitsbedingt wechseln müssen und eine neue ausbildung begonnen. Wollte Heiraten im Sommer und dann in die Flitterwochen. Bis auf die Prüfungen, fällt wohl alles in Wasser.
 
Die Höhe der Anzahlung weiß ich leider nicht. Ich denke es war irgendwas im tausender Bereich. Das Problem was ich da nun sehe ist, würde mein Bruder sich auf den Gutschein einlassen und die Hochzeit weiter nach hinten verschieben, wer sagt mir, dass der Veranstalter das noch überlebt bis dahin? Sind ja nicht die einzigen, die eine Hochzeit feiern dort. Es sind alle möglichen Veranstaltungen dort abgesagt.
Mögliche Termine geben die Veranstalter eher im Herbst/Winter. der 5. Dezember wäre anscheinend möglich. So lange will mein Bruder eigentlich nicht verschieben. Dann lieber im kleinen Kreis feiern und die Sache hinter sich bringen. Bei ihm steigt gerade alles ein wenig zu Kopf. Schreibt parallel Prüfungen. hat den Job, Gesundheitsbedingt wechseln müssen und eine neue ausbildung begonnen. Wollte Heiraten im Sommer und dann in die Flitterwochen. Bis auf die Prüfungen, fällt wohl alles in Wasser.
Also sollte die Anzahlung tatsächlich so hoch sein, würde ich vielleicht doch einen Anwalt zu Rate ziehen, der die Rechtmäßigkeit prüft. Ich denke eine "Reservierungsgebühr" von ein paar Euro ist wohl üblich und auch ok aber die Anzahlung einzubehalten ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben scheint mir nicht verhältnismäßig.
 
also ich denke dass man es einfach aussitzen sollte. Ist bestimmt wie bei den Reiseveranstaltern, sagt dein Bruder ab, muss er vllt. mit nem Gutschein leben aber wartet ihr ab und das Ganze ist gesetzlich untersagt, muss es eine Rückzahlung geben.

Laienwissen Ende.
 
Also sollte die Anzahlung tatsächlich so hoch sein, würde ich vielleicht doch einen Anwalt zu Rate ziehen, der die Rechtmäßigkeit prüft. Ich denke eine "Reservierungsgebühr" von ein paar Euro ist wohl üblich und auch ok aber die Anzahlung einzubehalten ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben scheint mir nicht verhältnismäßig.

Bleibt wohl nichts anderes übrig als den weg zu gehen. Auch darüber haben wir gesprochen, aber was passiert, wenn der Veranstalter Insolvenz anmeldet, konkurs geht oder was auch immer. Kann es sein, dass auch mit Anwalt&Gericht das Geld weg sein könnte?

also ich denke dass man es einfach aussitzen sollte. Ist bestimmt wie bei den Reiseveranstaltern, sagt dein Bruder ab, muss er vllt. mit nem Gutschein leben aber wartet ihr ab und das Ganze ist gesetzlich untersagt, muss es eine Rückzahlung geben.

Laienwissen Ende.

Bin da voll deiner Meinung! bei seinen Flitterwochen ein Gutschein zu bekommen finde ich in Ordnung, aber bei einem Hochzeitsveranstalter ist es schwierig. Hattest du nicht bekannte oder freunde die heiraten wollten? was ist da passiert oder was haben die gemacht?
 
mal eine andere Frage bzgl Corona und an die Rechtsexperten. Mein Bruder wollte im Juli heiraten. Die ursprüngliche Personenanzahl ist stand heute nicht mehr hinnehmbar und mein Bruder will das auch nicht mehr. Er wünscht sich eine Hochzeit im kleinen Kreise mit maximal 50 personen. Auch unter freiem Himmel ist das vorstellbar (Familie & enge Freunde würden das Ziel schon erreichen).

Nun ist es aktuell so, dass der Veranstalter des Ursprünglichen Saales meinem Bruder ein Gutschein für die Anzahlung anbietet. Dieser Saal ist aber bei weitem zu groß für das was mein Bruder vorhat. Ich denke nicht, dass es dieses Jahr noch eine Hochzeit mit der Personenanzahl möglich ist, die man sich ursprünglich gedacht hat.

Was kann man da denn machen? Kann der Veranstalter das einfach so entscheiden und sagen Gutschein oder gar nichts. Einerseits verstehe ich den Veranstalter mit seiner Existenzangst, aber irgendwie müsste der Veranstalter auch meinen Bruder verstehen.

Also grundsätzlich ist ein Vertrag erstmal ein Vertrag. Bruder zahlt X Euro, der Veranstalter stellt den Saal zur Verfügung.

Wenn dein Bruder jetzt "freiwillig" (ich weiß, so ganz freiwillig ist das nicht) auf die Idee kommt, dass er lieber einen kleineren Saal möchte, weil er in kleinerem Kreise heiraten möchte, dann ist das erstmal sein Problem. Was anderes wäre es, wenn der Veranstalter nicht leisten kann, will oder darf (z.B. aufgrund von Gesetzen in Zusammenhang mit Corona) - dann wäre dein Bruder natürlich auch nicht zur Zahlung verpflichtet (es sei denn es gibt dann so Gesetze a la Gutscheinlösung wie bei den Reiseveranstaltern :O_o:) und etwaige Anzahlungen wären zurückzuerstatten.

Aber es gibt da auch tausend mögliche Details. Vielleicht sind in dem Vertrag z.B. Leistungen spezifiziert, die tatsächlich vom Veranstalter gar nicht geleistet werden dürfen (durch Regeln zum Abstand halten o.Ä.).
 
ich habe meinem bruder gefragt, ob er mal den vertrag auspackt und wir den gemeinsam durch gehen können. der veranstalter sagt selber, er darf diese hochzeit so nicht zulassen, wenn mein bruder was anderes will, dann nur gutschein. entweder ein neuer termin oder gutschein. dieser saal ist einfach zu groß und wenn man überhaupt nur eine begrenzte anzahl einladen darf, dann macht das keinen sinn.
 
Das ist ja auch ein Arsch.
Der kann sich doch denken, dass man so ne Saal nur ganz selten braucht. Wann soll dein Bruder denn den Gutschein bitte einlösen?
 
Das ist ja auch ein Arsch.
Der kann sich doch denken, dass man so ne Saal nur ganz selten braucht. Wann soll dein Bruder denn den Gutschein bitte einlösen?
Richtig, zudem ist die Gültigkeit solcher Gutscheine meistens auch auf wenige Monate begrenzt - wenn, dann würde ich auf einer "Gutschrift" bestehen falls man sich gütlich einigen will!
 
Art 240 P 5 EGBGB.

Ich halte das übrigens für eine echte Rückwirkung und damit für verfassungswidrig, aber wat solls.
 
Wir haben ja jetzt n Garten mit Sondernutzungsrecht.
Dürfen wir da n Pool aufbauen ? Ich meine keine bauliche Maßnahme sondern so n Teil zum zusammenbauen.
Es ist ja keine bauliche Veränderung und eine mobile Sache, die schnell wieder entfernt werden kann.
Daher ja ja, würd ich sagen aber man liest im Web auch oft, dass die Teile nach Beschwerden von Nachbarn wieder entfernt werden mussten, weil die Farbe etc. nicht zum Anwesen gepasst hat.

Nachdem unser Schwimmbad ja nicht für Kinder öffnet und der Sommerurlaub wohl in Wasser fällt,
müssen wir aber was machen.Kann die Kids nicht bei >30 Grad sich selbst überlassen.
 
Frag doch mal die hausverwaltung dazu.

Könnte ich machen.
Wir sprechen hier vom selben Hausverwalter, den wir jetzt auch haben.
Jener welcher, der uns beim Einzug klarmachte, dass die Temperaturbeschränkung von 19 Grad im EG (über Keller und Garage) absolut in Ordnung sei, wir uns nicht so anstellen sollen und wir das nie ändern würden.
Da würde auch der Umstand eines frisch geschlüpften Säuglings nichts ändern.
Er musste dann per Mehrheitsbeschluss die Einstellung ändern aber seither wird jedwedes Anliegen von uns abgeschmettert mit teilweise abstrusen Antworten.
Er ist da wohl in seiner Ehre gekränkt.
Hab über die Jahre gelernt, ohne Hausverwalter zu klarzukommen und ich werde auch hier einen Boge um ihn machen.

Uns haben nur die ersten Nachbarn begrüßt und den Satz "Pool und Trampolin sind hoffentlich schon bestellt für die Kinder oder " haben wir mehrfach zu hören bekommen.

Also für einen guten Teil der anderen 7 Einheiten scheint das klarzugehen nur mich interessieren Fakten.
Die rechtliche Lage.
Mr. Hausverwalter hört da übrigens bald auf. Wäre halt cool, wenn man das geschmeidig zu Ende bringt.
 
Es ist Deutschland. Man darf grundsätzlich aber findet diverse Beschlüsse im Web, nach denen Pools wieder abgebaut werden mussten, weil sich jemand z.B. an der Farbe gestört hat. Ich werd das Ding klar aufbauen und bin guter Dinge, dass sich im Haus niemand stört. Sollte uns der Hausverwalter auffordern, das Teil abzubauen, lass ich ihn labern. Ruckzuck ist der Sommer rum und normalerweise haben wir eh ne Saisonkarte und gehen sehr viel im Schwimmbad.
Trotzdem interessiert mich tatsächlich die rechtliche Seite. Ist ja Humbuk zu sagen, grundsätzlich erlaubt dir das Gesetz das aber wenn sich jemand daran stört, dass der Pool blau ist, musst du ihn vielleicht wieder abbauen.
 
Was ich nicht verstehe:
Die Hausverwaltung muss doch machen, was ich sage, denn ich bezahle sie ja.
Die Hausverwaltung arbeitet doch für den Eigentümer und nicht umgekehrt.
 
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