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Der "Ich könnte kotzen" Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Die Spanier hätte ich auch als Beispiel angeführt, versuch da mal eine Baugenehmigung zu bekommen. Eine, die verbindlich ist! Von den Folgegenehmigungen mal ganz zu schweigen :D

Aber bei der Digitalisierung gebe ich Dir recht, da hinkt es hier inzwischen schon gewaltig. Daß ich meinen Perso nicht online bestellen kann, ist schon schwach...
 
Deutsche Bahn! pure liebe sag ich euch! sitze in der ersten klasse von augsburg nach düsseldorf und die klima geht nicht. ich frage gleich nach einem sauna handtuch und zieh mich aus. kaum auszuhalten hier!

Dann noch so teuer sein :tip:
Ja fliegen wäre günstiger und doch ein wenig schneller. da ich gerne während der fahrt arbeite da dachte ich, nehm den zug! vom der internet anbindung will ich gsr nicht erst anfangen
 
Deutsche Bahn! pure liebe sag ich euch! sitze in der ersten klasse von augsburg nach düsseldorf und die klima geht nicht. ich frage gleich nach einem sauna handtuch und zieh mich aus. kaum auszuhalten hier!

Dann noch so teuer sein :tip:
Ja fliegen wäre günstiger und doch ein wenig schneller. da ich gerne während der fahrt arbeite da dachte ich, nehm den zug! vom der internet anbindung will ich gsr nicht erst anfangen

Das mit dem "im Zug arbeiten" halte ich für eine Mär. Auf keiner meiner Geschäftsreisen gab es ausreichen Netz. Die Arbeit war daher eher die Netzsuche. Gut, ist dann auch Arbeitszeit :D
 
Das mit dem "im Zug arbeiten" halte ich für eine Mär. Auf keiner meiner Geschäftsreisen gab es ausreichen Netz. Die Arbeit war daher eher die Netzsuche. Gut, ist dann auch Arbeitszeit :D

Naja, man versucht es zumindest mal ein wenig zu arbeiten. es dauert ewig und man ist halt daran gebunden. lachhaft finde ich nur die tunnel. in jedem tunnel ist die Verbindung weg, ich bin kein fachmann in dem bereich aber das sollte doch kein problem mehr darstellen in tunnel auch noch eine Verbindung aufrecht zu halte.
 
Bei der Bahn muss man sich eben über die kleinen Dinge freuen. Dass der Zug tatsächlich gekommen ist. Dass man am richtigen Gleis stand. Dass man den Sitzplatz hat, den man reserviert hat. Dass man überhaupt einen Sitzplatz hat. Dass die Tür beim Einsteigen funktionierte. Dass das WC funktioniert. Dass er nur 10min Verspätung hat. Dass man irgendwann tatsächlich am Zielort ankommt.
 
Bei der Bahn muss man sich eben über die kleinen Dinge freuen. Dass der Zug tatsächlich gekommen ist. Dass man am richtigen Gleis stand. Dass man den Sitzplatz hat, den man reserviert hat. Dass man überhaupt einen Sitzplatz hat. Dass die Tür beim Einsteigen funktionierte. Dass das WC funktioniert. Dass er nur 10min Verspätung hat. Dass man irgendwann tatsächlich am Zielort ankommt.

Dass der Waggon, in dem man den Sitzplatz reserviert hat, existiert... Ist mir einmal bei der Hin- und Rückfahrt von Hamburg nach Köln passiert. Da hat man den Waggon einfach gestrichen. Völlig absurd. :ugly:
 
Ich habe ja meinen jetzigen Job gekündigt und eigentlich sollte morgen mein letzter Arbeitstag sein, bevor ich am 01.08 meine neue Arbeitsstelle antrete. Jetzt fällt ein Kollege aus und es wird einfach mal beschlossen das ich meine Urlaubstage ausgezahlt bekomme und bis zum letzten Tag arbeiten gehen muss.
Zu allem Übel platzt mir der Vorderreifen und jetzt stehe ich mitten in der Walachei in der brütenden Hitze und muss auf den Pannendienst warten. Also verschiebt sich mein Feierabend bestimmt um zwei Stündchen. Wenn es läuft dann läuft es :traurig:
 
Nicht erlaubt. Oder gibts ne schriftliche Abmachung dazu? Genehmigt ist ansonsten genehmigt. Wenn ich das als ag machen würde bekäme ich für so eine frechheit eine krankmeldung auf den tisch. ;)

Auszahlung von urlaub ist grundsätzlich nicht erlaubt, gibt zwar im falle von kündigungen diese funktion der auszahlung aber das trifft auf dich nicht zu wie mir scheint da alles in den fristen auslief und eben planbar war.

Besteh auf deinen urlaub, er muss dir schon einen Gesetzestext zeigen der ihm dieses recht gibt, wird er nicht finden außer es steht in deinem vertrag irgendwo.
 
Zuletzt bearbeitet:
Geht das so einfach? Ich mein aus betrieblichen Gründen in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis kenn ich Urlaubssperren ja, aber den anteilig nicht genommenen Erholungsurlaub im entsprechenden Zeitraum verweigern?? Dann auch noch bei einem Ausscheiden aus dem Betrieb? Hmmm...

Mein Beileid übrigens für das hitzige Reifenproblem. Soll natürlich nicht untergehen, beim Kampf gegen "The Man".
 
Der AG kann nur darauf bestehen, dass der AN seinen Resturlaub nicht mehr nimmt, wenn die Einarbeitung eines neuen MA erfolgen muss.
In diesem Fall würde ich aber davon ausgehen, dass dieser Umstand früher hätte bekannt sein müssen.
Daher nicht rechtens. Ich würde auf meinen Urlaub vor Antritt der neuen Stelle bestehen!
Der urlaub wurde genehmigt, nur das gilt. Also wann kann ein ag einen ma zurückholen. Gilt auch für den an, der kann gar nicht seinen Urlaub zurück ziehen ohne dass der ag zustimmt.
 
War der Urlaub bereits genehmigt? Dann kann der Urlaub so einfach nicht wiederrufen werden...

Darf mein Chef genehmigten Urlaub wieder streichen?

Nein. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub einmal genehmigt hat, ist er an seine Zustimmung gebunden und kann sie nicht widerrufen. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur im absoluten Notfall möglich, also bei einem unvorhersehbaren, existenzgefährdenden Ereignis. Und dann auch nur, wenn es zwingende betriebliche Gründe und keinen anderen Ausweg gibt.
https://www.dgb.de/darf-mein-chef/genehmigten-urlaub-wieder-streichen
 
Wie man da persönlich jetzt rangeht, hängt natürlich auch von der persönlichen Einstellung und dem grundsätzlichen Verhältnis zu dem aktuellen / bald alten AG ab.
Wenn das vorher schon ein Ausbeuter-Betrieb war, würde ich denen die kalte Schulter zeigen.
Wenn ich immer gerne dort gewesen wäre und der AG nun einen ernsten Personalnotstand hat, würde ich vermutlich aushelfen - sofern ich nicht kurz vorm Burn-Out stehen würde...

Der urlaub wurde genehmigt, nur das gilt. Also wann kann ein ag einen ma zurückholen. Gilt auch für den an, der kann gar nicht seinen Urlaub zurück ziehen ohne dass der ag zustimmt.
Im Notfall darf der AG das.
Zumindest wenn eine Existenz-bedrohende Situation eingetreten ist, was im Falle eines extremen Personalnotstands ja durchaus möglich ist.
 
Wie man da persönlich jetzt rangeht, hängt natürlich auch von der persönlichen Einstellung und dem grundsätzlichen Verhältnis zu dem aktuellen / bald alten AG ab.
Wenn das vorher schon ein Ausbeuter-Betrieb war, würde ich denen die kalte Schulter zeigen.
Wenn ich immer gerne dort gewesen wäre und der AG nun einen ernsten Personalnotstand hat, würde ich vermutlich aushelfen - sofern ich nicht kurz vorm Burn-Out stehen würde...


Im Notfall darf der AG das.
Zumindest wenn eine Existenz-bedrohende Situation eingetreten ist, was im Falle eines extremen Personalnotstands ja durchaus möglich ist.
Wusste nicht dass shaike so einen stand om betrieb hat dass der betrieb direkt insolvent geht wenn 5 tage der posten nocht belegt ist. ::ugly:

Ja das will ich mal sehen. :ugly: Ich denke es gibt nicht einen einzigen betrieb auf der ganzen welt auf den das zutrifft.
 
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