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WHAT. THE. FUCK. ???????

ist der typ geistig noch ganz frisch? ich hoffe nicht, weil wenn der nicht dement ist und die scheiße ernst meint, gute nacht:

Seehofer stellt sich hinter Abschiebung von Sami A.
Im Fall um die umstrittene Abschiebung von Sami A. hätte das Land Nordrhein-Westfalen „nach Recht und Gesetz entschieden“, sagte Seehofer am Mittwoch. Die Stadt Bochum will indes die Rückführung von Sami A. verhindern.
http://www.faz.net/aktuell/politik/...h-hinter-abschiebung-von-sami-a-15696967.html

zugegeben, wer ist innen- und kein justizminister, aber LECK MICH AM ARSCH, DAS DEUTSCHE RECHT GILT AUCH FÜR DICH, DU IDIOT! und wenn ein gericht feststellt, das jemand nicht abgeschoben werden darf, dann darf der auch nicht abgeschoben werden...
 
Schon mal davon gehört dass Gerichte auch Fehler machen können? Wenn es nicht so wäre bräuchten wir keine Rechtsmittel. Und natürlich behauptet die handelnde Behörde dass ihr Handeln rechtmäßig war. Wenn es nicht so wäre bräuchten wir keine Verwaltungsgerichtsbarkeit.
 
Schon mal davon gehört dass Gerichte auch Fehler machen können? Wenn es nicht so wäre bräuchten wir keine Rechtsmittel. Und natürlich behauptet die handelnde Behörde dass ihr Handeln rechtmäßig war. Wenn es nicht so wäre bräuchten wir keine Verwaltungsgerichtsbarkeit.
ich frag das jetzt wirklich nur das eine mal, bezogen auf diesen ganz speziellen fall: ist das ein ernst?
 
ich frag das jetzt wirklich nur das eine mal, bezogen auf diesen ganz speziellen fall: ist das ein ernst?

Ich kenne die Aktenlage und damit den Sachverhalt nicht. Außerdem kenne ich mich in diesem Bereich des öffentlichen Rechts nicht mit der Rechtslage aus. Ich kann nicht sagen wer hier Recht hat.
Was ich aber damit sagen wollte ist, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass die Behörde bis zuletzt behauptet dass ihr Handeln rechtmäßig war. Auch dann, wenn es höchstwahrscheinlich nicht so ist. Das ist sogar eher die Regel.
 
Was hat denn die Ausreisewarnung mit dem Abschieben zu tun? Es geht bei dem abzuschiebenden doch darum, das ihm ggfs. Folter droht. Aber warum? - das muss imo. geklärt werden. Wegen Andersgläubigkeit las die Staatsreligion oder anderer Sexueller Ausrichtung? Dann ist es ein Asyl Grund, der angenommen wird oder werden muss.
Wegen Straffälligkeit in dem Land? Dann ist dieser abzulehnen und abzuschieben.

Ich verstehe nicht, warum du da unterscheidest? Wird einer wegen seiner sexuellen Orientierung oder Religion gefoltert, ist das nicht gut. Aber Folter eines (mutmaßlichen) Straftäters ist dann okay?

Geht mir nicht in die Birne. Ich dachte, die Zeit der Hexenverbrennungen hätten wir so langsam aber sicher hinter uns.
 
Das Urteil gilt aber bis was Anderes entschieden wird. Solange darf man nicht abschieben und einfach Fakten schaffen. Wobei hier wohl diverse Sachen schiefgelaufen sind, inkl. der Kommunikation seitens des Gerichts.
 
Ich kenne die Aktenlage und damit den Sachverhalt nicht. Außerdem kenne ich mich in diesem Bereich des öffentlichen Rechts nicht mit der Rechtslage aus. Ich kann nicht sagen wer hier Recht hat.
Was ich aber damit sagen wollte ist, dass es nicht ungewöhnlich ist, dass die Behörde bis zuletzt behauptet dass ihr Handeln rechtmäßig war. Auch dann, wenn es höchstwahrscheinlich nicht so ist. Das ist sogar eher die Regel.
du hast es nich so mit gewaltenteilung, was? nur ganz kurz: es steht weder dir, noch seehofer, noch dem amt zu, sich über ein gerichtsurteil (oder eine anweisung) hinwegzusetzen und zu beurteilen ob das richtig oder falsch ist. das kann nur ein anderes gericht. diskussion und exkurs in den rechtsstaat ende.
 
du hast es nich so mit gewaltenteilung, was? nur ganz kurz: es steht weder dir, noch seehofer, noch dem amt zu, sich über ein gerichtsurteil (oder eine anweisung) hinwegzusetzen und zu beurteilen ob das richtig oder falsch ist. das kann nur ein anderes gericht. diskussion und exkurs in den rechtsstaat ende.

Du willst mir ernsthaft was über Gewaltenteilung erklären? Ok gerne, dann erkläre mir bitte genau inwiefern Seehofer gegen die Gewaltenteilung verstößt, wenn er lediglich der Meinung ist dass die Abschiebung rechtmäßig war. Denn die Aussage alleine war der Gegenstand deines Posts, nicht die Abschiebung an sich. Die kann rechtswidrig sein und damit gegen die Gewaltenteilung verstoßen, muss es aber nicht zwingend. Das wird bei der Beschwerde geprüft werden. Ich habe auch mit keinem Wort erwähnt, dass ich die Abschiebung an sich für rechtmäßig halte, nur dass die Möglichkeit besteht.
 
Du willst mir ernsthaft was über Gewaltenteilung erklären? Ok gerne, dann erkläre mir bitte genau inwiefern Seehofer gegen die Gewaltenteilung verstößt, wenn er lediglich der Meinung ist dass die Abschiebung rechtmäßig war. Denn die Aussage alleine war der Gegenstand deines Posts, nicht die Abschiebung an sich. Die kann rechtswidrig sein und damit gegen die Gewaltenteilung verstoßen, muss es aber nicht zwingend. Das wird bei der Beschwerde geprüft werden. Ich habe auch mit keinem Wort erwähnt, dass ich die Abschiebung an sich für rechtmäßig halte, nur dass die Möglichkeit besteht.
es steht schlicht noch nicht fest, ob es korrekt (und damit nach "recht und gesetz") entschieden ist, dass der mann abgeschoben werden darf oder eben nicht. seehofer greift dem vor und das steht ihm nicht zu. damit legitmiert er gleichzeitig den verstoß der behörde gegen eine richterliche anordnung. auch das steht ihm nicht zu.

anscheinend muss ich dir das wirklich erklären. damit ist aber auch gut. ich hab eh schon schlechte laune und keine lust, sinnfreie diskussionen zu führen.
 
es steht schlicht noch nicht fest, ob es korrekt (und damit nach "recht und gesetz") entschieden ist, dass der mann abgeschoben werden darf oder eben nicht. seehofer greift dem vor und das steht ihm nicht zu. damit legitmiert er gleichzeitig den verstoß der behörde gegen eine richterliche anordnung. auch das steht ihm nicht zu.

anscheinend muss ich dir das wirklich erklären. damit ist aber auch gut. ich hab eh schon schlechte laune und keine lust, sinnfreie diskussionen zu führen.

Und ich sage dass die Behörde immer behauptet dass ihr Handeln rechtmäßig war. Seehofer greift da überhaupt nicht vor, denn er hat in der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit keinerlei Entscheidungsgewalt. Gerade weil es eine funktionierende Gewaltenteilung gibt, darf er solche Aussagen machen ohne dass dadurch vorgegriffen wird.
Das BAMF untersteht dem BMI. Es wäre sogar reichlich seltsam und ungewöhnlich, wenn Seehofer in einem laufenden Verfahren behaupten würde, dass seine eigene Behörde rechtswidrig gehandelt hat. So etwas geschieht quasi nie.
 
Ich verstehe nicht, warum du da unterscheidest? Wird einer wegen seiner sexuellen Orientierung oder Religion gefoltert, ist das nicht gut. Aber Folter eines (mutmaßlichen) Straftäters ist dann okay?

Geht mir nicht in die Birne. Ich dachte, die Zeit der Hexenverbrennungen hätten wir so langsam aber sicher hinter uns.

Also ich unterscheide Homosexuelle und Andersgläubige von Straftätern. Denke das gehört zur unseren aufgeklärten Gesellschaft.

Ein Straftäter in Tunesien muss eben auch in Tunesien bestraft werden. Völliger Irrsinn, nicht wahr? :kaffee: (Straftäter = Jemand, der auch nach unserer Gesetzgebung ein Straftäter wäre. Ein Homosexueller wäre evtl. nach Tunesischen Recht Straftäter, aber nicht nach unserem)
 
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