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Der Boulevardpresse Thread

Benutzer, welche sich diesen Thread anschauen:

Herner Gymnasium schafft für Musliminen 20 Burkinis an, damit diese wieder am Schwimmunterricht teilnehmen.
Burkinis erlauben - OK! Aber warum müssen die betroffenen Eltern, diese nicht selber kaufen?
Zu meiner Schulzeit war das mit Musliminen beim Schwimmen kein Problem. Da haben alle mitgemacht. Warum ist das heute so ein Problem?

Ist das so? Wenn ich mich zurück erinnere, dann sind bei mir welche nicht mitgeschwommen und die lehrer haben einen sehr hilflosen Eindruck gemacht. Finde das einen guten Ansatz.
 
Bei uns gabs Leihbadehosen für alle die ihre Badehose vergessen haben, das waren Badehosen die im Schwimmbad liegen geblieben sind, deshalb hat nie jemand seine Badehose vergessen.
 
Bei uns gabs Leihbadehosen für alle die ihre Badehose vergessen haben, das waren Badehosen die im Schwimmbad liegen geblieben sind, deshalb hat nie jemand seine Badehose vergessen.

In meiner Schulzeit war der Schwimmunterricht ab der dritten Klasse. Das war 77/78 in der DDR. Da mussten wir nackt schwimmen, da durfte niemand mit Badesachen ins Becken. Wenn da einer nicht gespurt hat gab es Ärger. Die Schwimmlehrer waren auch ziemlich rabiat.
 
Ich würde hier aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip heraus argumentieren. Jede Einschränkung eines Rechts des Einzelnen durch den Staat sollte immer nur soweit wie unbedingt nötig ausfallen. Hat man also einen Kriminellen, dann sperrt man diesen ggf. ein, um die Allgemeinheit zu schützen. Hat man einen besonders schlimmen Fall, dann sperrt man diesen vielleicht sogar sehr lange ein.
Nur die Todesstrafe passt hier nicht rein, weil es eine geringere Strafe gibt (eine sehr lange oder gar lebenslange Strafe), die den gleichen Effekt hat (Schutz der Allgemeinheit vor dem gefährlichen Individuum).
Jetzt mal von den anderen Problemen dieser doch sehr endgültigen Strafe (Justizirrtum, Beweise durch neue Technologien etc.) mal ganz abgesehen. Insbesondere aus den USA hört man immer mal wieder, dass dieser oder jener zu unrecht wegen Mordes o.Ä. verurteilt wurde und jetzt freigekommen ist. Nur ist mit dem freikommen natürlich nicht mehr möglich, wenn man die Person vor X Jahren schon vergast hat.

Die Frage ist dann halt irgendwo gegeben (auch wenn ich dir da soweit zustimme und das Argument gut finde), und ja ich sag das bewusst so zynisch denn es soll ja eine Diskussion sein, ob man das gegenüber dem Rest der Gesellschaft zumuten kann/muss, einen Mensch, bei dem man weiß er wird den Rest seines Lebens hinter Gittern sitzen (welcher damit dann auch ein extremes Verbrechen verübt hat), diese Kosten etc. aufzubürden....
Desweiteren ist da natürlich auch immer die Frage ob Täter vor Opferschutz geht und mit Opfer meine ich in diesem Fall eher die Angehörigen.

Natürlich muss bei so etwas der Schuld eindeutig bewiesen sein und nicht durch einen halbgaren Indizienprozess festgestellt worden sein.
 
Die Frage ist dann halt irgendwo gegeben (auch wenn ich dir da soweit zustimme und das Argument gut finde), und ja ich sag das bewusst so zynisch denn es soll ja eine Diskussion sein, ob man das gegenüber dem Rest der Gesellschaft zumuten kann/muss, einen Mensch, bei dem man weiß er wird den Rest seines Lebens hinter Gittern sitzen (welcher damit dann auch ein extremes Verbrechen verübt hat), diese Kosten etc. aufzubürden....
Desweiteren ist da natürlich auch immer die Frage ob Täter vor Opferschutz geht und mit Opfer meine ich in diesem Fall eher die Angehörigen.

Natürlich muss bei so etwas der Schuld eindeutig bewiesen sein und nicht durch einen halbgaren Indizienprozess festgestellt worden sein.

Das Argument mit den Kosten ist schon deshalb vollkommen untauglich, weil die Todesstrafe nicht günstiger, sondern teurer als eine lebenslange Unterbringung im Knast ist.
 
:skep: die Kostenrechnung würde ich gerne mal sehen?
Als Kandidat für die Todesstrafe wird sehr viel mehr dagegen geklagt, mehr als bei "normalen" Bestrafungen und Urteilen, was hohe Prozess- und Anwaltskosten verursacht.
Außerdem ist die gesonderte Unterbringung und Sicherheitsverwahrung wesentlich aufwändiger und damit auch teurer.

11. Die Verteidigungskosten für ein Fall wo die Todesstrafe verlangt wird betragen im Durchschnitt 400.000 US-Dollar. Das ist viermal mehr als bei einem Fall, wo nicht auf die Todesstrafe hinausgearbeitet wird. Todesstrafe ist also teurer (auch wenn das Gerücht, dass das Gegenteil aussagt sich immer noch hält...). (Kansas Judicial Council, 2014)

12. Eine neue Studie in Kalifornien fand heraus, dass die Kosten in diesem Staat für die Todesstrafe sich auf über 4 Milliarden US-Dollar belaufen seit 1978. Darin sind Vor-Verhandlungen, Verhandlungen, Kosten für eine automatische Berufung, Habeas Corpus Klageschriften, Kosten für Habeas Corpus Berufungen und Kosten für den Gefängnisaufenthalt bis zur Vollstreckung der Todesstrafe enthalten. (Alarcon & Mitchell, 2011)

13. In Maryland belaufen sich die Kosten für eine Todesstrafe im Durchschnitt auf 3 Millionen US-Dollar. Die tatsächlichen Kosten in den Jahren 1978 bis 1999 die auf die Steuerzahler von Maryland zurückfallen belaufen sich auf 186 Millionen. Fünf Hinrichtungen wurden ausgeführt. (Urban Institute, 2008)

14. Die Todesstrafe durchzusetzen kostet dem Staat Florida jedes Jahr 51 Millionen. Viel mehr als die Kosten bei allen sogenannten „first degree" Morden mit lebenslänglicher Haft ohne Bewährungsmöglichkeiten. Basierend auf 44 Hinrichtungen seit 1976 belaufen sich die Kosten auf 24 Millionen pro Hinrichtung. (Palm Beach Post, 4. Januar 2000)

15. In North Carolina liegen die Kosten ebenfalls weit über einen lebenslangen Gefängnisaufenthalt. Hier kostet jede Hinrichtung durchschnittlich 2,16 Millionen. (Duke University, Mai 1993)

16. In Texas liegen die Kosten durchschnittlich bei 2,3 Millionen. Das ist in dem Staat 3x so viel wie eine lebenslange Haft im Höchstsicherheitstrakt für 40 Jahre. (Dallas Morning News, 8. März, 1992)
https://www.huffingtonpost.de/oliver-lippert/20-fakten-zur-todesstrafe_b_9366034.html
 
Wenn ich jemanden zum Tode verurteile, dann kann man das auch gleich umsetzen und muss denjenigen nicht jahrelang in eine teuer Sicherheitsverwahrung stecken. Und wieder eingespart.

Und ich bin absolut gegen die Todesstrafe, kann aber die Handhabung dieser nicht ganz nachvollziehen.
 
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